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Promotion

An der Philosophischen Fakultät kann der akademische Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) erworben werden. Neben der Individualpromotion gibt es auch strukturierte Promotions­programme, die im Research und Study Centre (RSC) der Philosophischen Fakultät angesiedelt sind. Zudem ist in einzelnen Fächern eine kumulative Promotion möglich.

Einen Eindruck von den verschiedenen Dissertations­projekten der Doktoranden finden Sie hier.

Das Vertretungs­gremium der Doktoranden an der Philosophischen Fakultät ist der Doktoranden­konvent.

Sie interessieren sich für eine Promotion an der Philosophischen Fakultät? Dann finden Sie hier Informationen zu den Terminen für Anmeldungen und Prüfungen, zum Promotions­verfahren sowie zu den Promotions­ordnungen.


Termine

Eine Aufnahme in die Doktoranden­liste der Philosophischen Fakultät ist ausschließlich auf Beschluss des Promotions­ausschusses möglich. Der Promotions­ausschuss tritt in jedem Semester an drei Terminen während der Vorlesungs­zeit zusammen. In der nachstehenden Tabelle können Sie ersehen, bis wann Ihre vollständigen Unterlagen zur Aufnahme in die Doktoranden­liste an der Fakultät vorliegen müssen, um für den jeweiligen Termin berücksichtigt werden zu können. 

Ein Nachweis über die Aufnahme in die Doktoranden­liste für eine Bewerbung auf ein Stipendium bzw. in ein Förder­programm kann erst ausgestellt werden , wenn der Promotions­ausschuss Ihrer Aufnahme zugestimmt hat. Bitte planen Sie mit ausreichend Vorlauf.

  1. Sitzung: 28.02.2024 2. Sitzung: 20.03.2024 3. Sitzung: 15.05.2024
Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Abschluss 2 Wochen vorher 2 Wochen vorher 2 Wochen vorher
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Abschluss 4 Wochen vorher 4 Wochen vorher 4 Wochen vorher

Alle wichtigen Informationen

  • Höchstdauer Promotion

    Die Höchstdauer für Ihre Promotion beträgt sechs Jahre.

  • Pflichtimmatrikulation

    Alle Doktoranden sind gem. § 38 Absatz 5 LHG verpflichtet, sich umgehend nach ihrer Aufnahme in die Doktoranden­liste der Fakultät an der Universität Mannheim zu immatrikulieren. Weitere Informationen zu Vorgehen, erforderlichen Dokumenten, möglichen Ausnahmen und Ansprech­partnern finden Sie auf den Seiten des Dezernats I.

     

  • Antrag auf Aufnahme in die Doktoranden­liste

    Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

    • Antragsformular zur Aufnahme in die Doktoranden­liste
    • ausgefüllte und unterschriebene Betreuungs­vereinbarung, inkl. Arbeits- und Zeitplan
    • Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur­zeugnis) in beglaubigter  Kopie
    • Nachweise zu den in § 5 der Promotions­ordnung genannten Zulassungs­voraussetzungen (Master-, Magister-, oder Diplom- oder Staats­examenszeugnis) in beglaubigter Kopie
    • Lebens­lauf mit Darstellung Ihres Studien­gangs inklusive Angabe bestandener und nicht bestandener akademischer und staatlicher Examina. Nennen Sie auch erfolglose Promotions­gesuche. Der Lebens­lauf muss Ihre private Telefonnummer und E-Mail Adresse enthalten
  • Einreichung der Dissertation und Disputation

    • Sie müssen drei Exemplare Ihrer Arbeit im Dekanat abgeben
    • Nach der Promotions­ordnung 2016 müssen Sie zusätzlich eine elektronische Fassung der Dissertation einreichen sowie eine Erklärung, dass elektronische und schriftliche Fassung übereinstimmen.
    • Schreiben Sie auf das Titelblatt: „Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie der Universität Mannheim“.
    • Nennen Sie auf die Rückseite des Titelblatts den Namen des Dekans und der beiden Gutachter.
    • Sie müssen eine unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung als letzte Seite in alle drei Exemplare einbinden. Der genaue Wortlaut steht in der PromO § 8 Absatz 2 lit. c).
    • Die Begutachtungs­dauer beträgt höchstens drei Monate.
    • Die Disputation kann sechs Wochen nach Erhalt der Gutachten stattfinden.
    • Die Mitglieder der Prüfungs­kommission sind: Vorsitzender, zwei Gutachter, zwei Mitglieder und eine Vertretung.
    • Die Thesenpapiere sind zwei Wochen vor der Disputation im Dekanat einreichen.
  • Promotions­ordnung

  • Kumulative Promotion

    Eine kumulative Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität Mannheim ist ausschließlich nach den Bestimmungen der Promotions­ordnung 2016 und nur in denjenigen Fächern möglich, die entsprechende fach­spezifische Regelungen getroffen haben. Die Anforderungen dieser Fächer finden sich im Anhang zur Promotions­ordnung 2016. Die englischsprachige Fassung der Promotions­ordnung 2016 kann ggf. weniger aktuell sein als die die deutschsprachige Version – im Zweifel konsultieren Sie daher bitte die deutschsprachige Version.

  • Cotutelle de thèse

    Bi-Nationale Promotionen im Cotutelle-de-thèse-Verfahren sind an der Philosophischen Fakultät auschließlich innerhalb von mit Partner­universitäten bestehenden Rahmenverträgen zulässig. Die Philosophische Fakultät schließt zurzeit keine Individualverträge zu Cotutelle-Verfahren ab.


Beratung und Kontakt

Claudia Brendel

Claudia Brendel

Sekretariat, Berufungs­verfahren, Doktoranden und Koordination Graduiertenschule
Universität Mannheim
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 283
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung