Die Prüfungsordnung ist das wichtigste Dokument in Ihrem Studium. Sie enthält Ihre Rechte und Pflichten und bildet den Rahmen für Ihr Studium. Sie sollten diese deshalb unbedingt lesen und sie für Fragen zur Hand haben.
Hier finden Sie wichtige Tipps rund ums Studium: Welche Lehrveranstaltungen belege ich am besten zu Studienbeginn? Gibt es einen exemplarischen Studienverlaufsplan? Wie bauen Vorlesungen und Seminare aufeinander auf? Welche Kurse werden nur jährlich angeboten? Wer sind meine Ansprechpartner?
Im Studium müssen Sie ein sechswöchiges Pflichtpraktikum absolvieren (Vollzeit 35 Stunden/
Wie läuft das mit der Bachelorarbeit oder Mündlichen Prüfung am Ende ab? Wie finde ich eine Prüferin oder einen Prüfer oder ein Thema? Wie funktioniert die Anmeldung?
Ein Aufenthalt im Ausland ist immer eine fachliche und persönliche Bereicherung. Und nirgendwo sonst können Sie eine Fremdsprache besser lernen als im jeweiligen Sprachraum. Ergreifen Sie die Chance! Idealerweise planen Sie Ihr Auslandssemester für das fünfte Semester, wobei auch das vierte oder sechste Semester möglich sind (FSS) . Wir helfen Ihnen bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts und beraten Sie gerne – egal ob Auslandssemester oder Auslandspraktikum.
Den Rahmen für die Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg gibt die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM) des Kultusministeriums vor.
Rahmenvorgabenverordnung
Ist Lehrerin oder Lehrer der richtige Beruf für mich? Wie ist es, vor einer Klasse zu stehen? Was sind die Aufgaben einer Lehrerin oder eines Lehrers? Im Orientierungspraktikum gehen Sie diesen und weiteren Fragen nach und erleben einen ersten Einblick in die Praxis.
Mehr auf der Website des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsinnovationen
Für die meisten Fächer müssen Sie Sprachkenntnisse als Studienvoraussetzung nachweisen. Aber keine Sorge: Die Sprachkenntnisse können Sie auch während des Studiums nachholen. Welche Fristen Sie dabei beachten müssen und vieles mehr rund um die Sprachnachweise können Sie in unserem Merkblatt Sprachnachweise nachlesen.
Falls Sie Sprachkenntnisse erwerben müssen, wird der Nachweis in der Regel über das Sprachzertifikat von Studium Generale erbracht (weitere Informationen im Merkblatt). Bitte nutzen Sie für den Nachweis das Formular Sprachzertifikat.
Bis zum Ende des fünften Semesters müssen Sie zehn Versuchspersonenstunden (VPN-Stunden) erbringen. Dazu nehmen Sie an empirischen Untersuchungen der bildungswissenschaftlichen Lehrstühle teil. Auf den Seiten der bildungswissenschaftlichen Lehrstühle finden Sie weitere Informationen und können zum Beispiel nachlesen, wie Sie von geeigneten Studien erfahren.