DE / EN

Schulpraxissemester

Das Schulpraxissemester ist ein wichtiges Element in Ihrem Lehr­amtsstudium. Sie tauchen ein Semester lang in den Berufsalltag an der Schule ein und sammeln wichtige Erfahrungen für Ihren späteren Beruf – alles unter professioneller Begleitung. Ein Teil des Schulpraxissemesters kann auch im Ausland absolviert werden.

...in Baden-Württemberg

  • Auf einen Blick

    • Vollzeit­praktikum an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder an einer beruflichen Schule (in Absprache kann auch eine Gemeinschafts­schule einbezogen werden)
    • Begleit­veranstaltungen der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehr­kräfte
    • 12 Unterrichtswochen zwischen September und Januar (kann nur im HWS absolviert werden)
    • an der Uni Mannheim in der Regel im 3. Semester (Studien­start im HWS) oder im 2. Semester (Studien­start im FSS)
    • an Schulen anderer Bundes­länder, der eigenen Abitur­schule oder der von nahen Verwandten können Sie das Schulpraxissemester nicht absolvieren
    • Nachweis des Masernschutzes erforderlich
    • Internationale Studierende und Studierende im Zweitstudium können während des Schulpraxissemesters von den Studien­gebühren befreit werden: Antrag auf Befreiung von der Studien­gebührenpflicht
    • Nach dem Schulpraxissemester: Das Bestehen des Schulpraxissemesters wird automatisch im Portal² verbucht, eine Bestehens­bescheinigung muss nicht eingereicht werden
  • Anmeldung

    • zentrale Anmeldung im vorangehenden FSS über die von der Schulverwaltung betreute Online-Plattform
    • die Zugangsberechtigung für die Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail vom Studien­büro der Uni Mannheim
    • Anmeldezeitraum und Anleitung zur Anmeldung – die wichtigsten Informationen für Sie in einer Anleitung des Kultus­ministeriums zusammengefasst 
    • Anmelde-Phase 1: Vormerkung an bis zu fünf Schulen, Verteilung auf Schulen unter Berücksichtigung der Wünsche, der schulischen Kapazität und der fach­spezifischen Vorgaben
    • Anmelde-Phase 2: Einsicht in zugeteilte Schule, Schulwechsel über die Online-Plattform je nach Kapazität möglich
    • die Zuteilung zum Seminar erfolgt automatisch mit der Zulassung an einer Schule
    • Sonderfall Privileg: der Nachweis über eine Schwerbehinderung (mindestens 50 %), Kinder unter 8 Jahren oder dass Sie verheiratet sind, erhöht die Chance auf Abordnung an Ihre Wunschschule
  • Häufig gestellte Fragen

...im Ausland

Präsentationen zur Vorbereitung auf die Fragerunde am 25. April 2023:

Allgemeine Informationen zum SPS

SPS an einer beruflichen Schule

Handreichung zum Schulpraxissemester (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport)

Online-Portal zum Schulpraxissemester vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 

Programme und Förder­möglichkeiten für Schul­praktika im Ausland

Studierende der Kooperations­studien­gänge Lehr­amt Gymnasium erhalten die für sie geltenden Informationen zum Schulpraxissemester von der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim und der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe.

Beratung und Kontakt