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Informationen für Studierende

  • Mitteilungen für ExamenskandidatInnen aller Studien­gänge

    1. ExamenskandidatInnen müssen an wenigstens einem meiner Hauptseminare erfolgreich teilgenommen haben.
    2. Die Themen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen beziehen sich in der Regel auf meine in den zurückliegenden vier Semestern angebotenen Lehr­veranstaltungen.
    3. Geplante Abschluss­prüfungen bzw. Abschlussarbeiten müssen mir vor Beginn desjenigen Semesters, in dem sie abgelegt bzw. angefertigt werden sollen, persönlich in meiner Sprechstunde angezeigt werden.