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Prüfungs­berechtigungen


Linguistische Abschlussarbeiten und Prüfungen in den Bachelor- und Master-Studien­gängen können bei allen in der nachfolgenden Liste aufgeführten Prüferinnen und Prüfern abgelegt werden. Im Profil der aufgelisteten Prüferinnen und Prüfer finden Sie ebenfalls die Information „im Ruhestand“, wenn die entsprechenden Personen nicht mehr regelmäßig lehren, aber weiterhin prüfungs­berechtigt sind.