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Prüfungs­berechtigungen


Linguistische Abschlussarbeiten und Prüfungen in den Bachelor- und Master-Studien­gängen können bei allen in der nachfolgenden Liste aufgeführten Prüferinnen und Prüfern abgelegt werden. Im Profil der aufgelisteten Prüferinnen und Prüfer finden Sie ebenfalls die Information, ob Sie bei ihnen Abschluss­prüfungen im Fach Deutsch für das Lehr­amt an Gymnasien nach alter Prüfungs­ordnung (Vermerk: „LA“) ablegen können.