Prüfungsberechtigungen
Linguistische Abschlussarbeiten und Prüfungen in den Bachelor- und Master-Studiengängen können bei allen in der nachfolgenden Liste aufgeführten Prüferinnen und Prüfern abgelegt werden. Bitte kontaktieren Sie die Prüfer*innen, wenn Sie eine Prüfung ablegen möchten.
Prüfer*innen mit dem Zusatz „im Ruhestand“ sind weiterhin prüfungsberechtigt.