Prüfungs­berechtigungen


Linguistische Abschlussarbeiten und Prüfungen in den Bachelor- und Master-Studien­gängen können bei allen in der nachfolgenden Liste aufgeführten Prüfer:innen abgelegt werden. Bitte kontaktieren Sie die Prüfer:innen, wenn Sie eine Prüfung ablegen möchten.

Prüfer:innen mit dem Zusatz „im Ruhestand“ sind weiterhin prüfungs­berechtigt.