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Prüfungs­berechtigungen


Linguistische Abschlussarbeiten und Prüfungen in den Bachelor- und Master-Studien­gängen können bei allen in der nachfolgenden Liste aufgeführten Prüferinnen und Prüfern abgelegt werden. Bitte kontaktieren Sie die Prüfer*innen, wenn Sie eine Prüfung ablegen möchten.

Prüfer*innen mit dem Zusatz „im Ruhestand“ sind weiterhin prüfungs­berechtigt.