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Urlaub

In der Regel haben Sie (bei einer Vollzeitbeschäftigung) einen einheitlichen altersunabhängigen Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen im Jahr. Die Urlaubskarten werden von den Lehr­stuhl­sekretariaten geführt. Hier erfahren Sie jederzeit, wie viel Urlaub Ihnen im laufenden Jahr noch zusteht. Resturlaub aus dem Vorjahr verfällt zum 30.09. des Folgejahres. Ausführliche Informationen rund um den Urlaub für Ihre Berufs­gruppe finden Sie auf den Seiten der Personalabteilung.

Professor*innen müssen keinen Urlaub beantragen, für sie wird keine Urlaubskarte geführt.

Ihren Urlaubsantrag können Sie einfach online einreichen. Ihre Führungs­kraft teilt Ihnen dann per E-Mail mit, ob der Antrag genehmigt ist.

Auch als Hilfkraft haben Sie Anspruch auf Urlaub, hier gibt es jedoch andere Regelungen. Informieren Sie sich jetzt!