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Forschung am LS Philosophie II


Die Forschung am Lehr­stuhl Philosophie II befasst sich schwerpunktmäßig mit Themen der Praktischen Philosophie, vor allem aber mit Themen der angewandten Ethik. Im Fokus stehen dabei inbesondere Fragen der Unternehmens- und Wirtschafts­ethik sowie der Umwelt- und Klimaethik. Zudem forschen wir zur Geschichte der Philosophie, insbesondere zur Philosophie der Neuzeit.

Ein besonderer Forschungs­chwerpunkt von Professor Gesang ist das Themengebiet Nachhaltigkeit und ihre demokratische Umsetzung (vgl. auch das abgeschlossene Projekt „Zukunftsanwälte“).


Dissertations­projekte

  • Wild Animal Suffering and Laissez-faire Intuition

    Beka Jalagania

    Supervisor: Prof. Dr. Bernward Gesang, Lehr­stuhl Philosophie II

    In his PhD thesis, Beka Jalagania addresses questions concerning the ethics of wild animal suffering. The thesis provides a comprehensive analysis of the view, called the Laissez-faire Intuition, that we are not required to assist wild animals. In contrast to this view, the thesis makes the case for assisting wild animals in their struggle to live lives free from suffering and provides a theoretical ground for an ethically justified intervention in nature.

  • Wiedergutmachungen global agierender Unternehmen: Von der Pflicht, gerecht zu wirtschaften (Arbeits­titel)

    Sebastian Burger

    Betreuer: Prof. Dr. Bernward Gesang, Lehr­stuhl Philosophie II

    Das Promotions­projekt sieht sich als Beitrag einer praktisch orientierten Unternehmens­ethik, welche die Menschenrechte als zentrales, normatives Fundament betrachtet und die relative Verbesserung moralisch verwerflicher Zustände zum Ziel hat. Im ersten Schritt werden drei verschiedene Prinzipien der Verantwortungs­zuschreibung analysiert und diskutiert. Dazu gehören das Verursacher-, das Zahlungs­fähigkeits- und das Nutznießerprinzip. In einer globalisierten Wirtschaft scheint das in der Unternehmens­ethik dominante Verursacherprinzip an seine Grenzen zu stoßen. Daher muss dieses durch die beiden anderen Prinzipien ergänzt werden. Im zweiten Schritt werden die normativen Konsequenzen diskutiert: Welche Beseitigungs­verantwortung oder Wiedergutmachungs­pflichten haben global agierende Unternehmen, Menschenrechts­verletzungen zu verhindern, zu bekämpfen oder zu kompensieren? In einem dritten Schritt wird untersucht, was auf der Makro-, Meso- und Mikroebene der Wirtschafts­ethik geschehen muss, um Beseitigungs­verantwortung und Wiedergutmachungs­pflichten praktisch umzusetzen.