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Seminar- und Abschlussarbeiten


In Seminar- und Abschlussarbeiten bearbeiten Sie philosophische oder philosophiehistorische Fragestellungen. Dabei zeigen Sie, dass Sie eine sinnvolle Fragestellung entwickeln und unter Rückgriff auf wissenschaft­liche Literatur eigenständig bearbeiten können und dass Sie Positionen und Argumente verständlich darstellen und kritisch bewerten können.

Beachten Sie auch die vom Lehr­stuhl II bereitgestellten Materialien.


Literatur zum philosophischen Schreiben

  • Matthias Flatscher, Gerald Posselt u. Anja Weiberg: Wissenschaft­liches Arbeiten im Philosophiestudium. Wien: facultas.wuv 2011.
  • Dietmar Hübner: Zehn Gebote für das philosophische Schreiben Ratschläge für Philosophie­studierende zum Verfassen wissenschaft­licher Arbeiten. Göttingen u.a.: Vandenhoeck & Ruprecht 2012. 
  • Ariane Filius und Sibille Mischer: Philosophische Texte schreiben im Studium. Stuttgart: W. Fink (UTB) 2018.
  • Andrea Frank, Stefanie Haacke u. Swantje Lahm: Schlüssel­kompetenzen: Schreiben in Studium und Beruf. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. Stuttgart/Weimar: Metzler 2013.

Schreib­beratung der UB Mannheim

Die Schreib­beratung der UB Mannheim steht Ihnen gerne bei Fragen zur Planung und Durchführung Ihres Schreib­projektes zur Verfügung – von Themenfindung und Literatur­recherche bis zur Überarbeitung Ihres Textes.

Auf der Homepage der Schreib­beratung finden Sie zudem eine Vielzahl von hilfreichen Materialien.


Eigenständigkeits­erklärung

Alle schriftlichen Arbeiten im Studium sind Ihre eigenen Texte. Direkte wie indirekte Zitate sind als solche auszuweisen und die Quellen anzugeben. Schriftlichen Prüfungs­arbeiten ist ein Verzeichnis der benutzten Hilfsmittel beizufügen und eine eigenhändig unterschriebene Eigenständigkeits­erklärung anzuhängen. Den Wortlaut entnehmen Sie der für Sie gültigen Prüfungs­ordnung.

Beispiel BaKuWi/B.A.:

Ich versichere, dass ich die Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen in schriftlicher oder elektronischer Form entnommen sind, habe ich als solche unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Mir ist bekannt, dass im Falle einer falschen Versicherung die Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet wird. Ich bin ferner damit einverstanden, dass meine Arbeit zum Zwecke eines Plagiatsabgleichs in elektronischer Form versendet und gespeichert werden kann.

Wird die Erklärung nicht abgegeben, kann von der Korrektur der Arbeit abgesehen und die Prüfungs­leistung mit „nicht ausreichend“ bewertet werden.