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Zwei Menschen blättern in Dokumenten auf einem Tisch.

Pflicht­praktikums­bescheinigung

Viele Praktikumsgeber*innen verlangen eine Pflicht­praktikums­bescheinigung. Eine solche Bescheinigung dient als Nachweis, dass Sie im Rahmen Ihres Studiums ein Praktikum absolvieren müssen. Sie kann nur ausgestellt werden, solange noch kein Pflicht­praktikum für Sie verbucht ist. Für die Bescheinigung gilt die Mindest­praktikumsdauer von sechs Wochen. Ein davon abweichender Zeitraum kann nicht bescheinigt werden.

Eine Pflicht­praktikums­bescheinigung müssen Sie nur auf Anfrage des*r Praktikumgeber*in vorlegen. Für eine Bewerbung um einen Praktikumsplatz ist die Bescheinigung nicht notwendig. Falls Sie eine Pflicht­praktikums­bescheinigung benötigen, nutzen Sie bitte unsere Online-Formularvorlage.

Wenn Sie von Ihrem*Ihrer Praktikumsgeber*in ein Formular zum Ausfüllen erhalten haben, kontaktieren Sie uns.


Heike Hofmann trägt ein pinkes Oberteil und eine schwarze Brille

Heike Hofmann

Praxis und Berufseinstieg
Universität Mannheim
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Schloss – Raum EO 285
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Mi 10–12 Uhr – Online Sprechstunde
Bitte buchen Sie einen Termin über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-praxis/

In der Vorlesungs­zeit zusätzlich:
Di 10–12 Uhr – Präsenzsprechstunde in Raum EO 285
Bitte buchen Sie einen Termin über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-praxis/

Andere Termine sind nach individueller Absprache möglich.