Pflichtpraktikum
Viele Studiengänge sehen ein Pflichtpraktikum vor, das während des Studiums absolviert werden muss. Ein Pflichtpraktikum muss daher immer in die eigene Studienplanung einbezogen werden. Je nach Dauer kann das Pflichtpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit oder während eines Urlaubssemesters absolviert werden. Da die meisten Unternehmen nur Praktika ab einer Dauer von drei Monaten anbieten, werden auch längere Praktika als Pflichtpraktikum anerkannt. Außerdem sammelt man natürlich umso mehr Erfahrung, je länger das Praktikum dauert. Zusätzlich zum Pflichtpraktikum sollten auch weitere Praktika oder zum Beispiel eine Werkstudententätigkeit eingeplant werden, um zusätzliche Praxiserfahrung zu gewinnen.
Praktikumsbericht und Anerkennung
3 Schritte zur Anerkennung

Schreiben Sie Ihren Praktikumsbericht. Bitte halten Sie sich an die formalen und inhaltlichen Vorgaben.

Reichen Sie Ihren Praktikumsbericht online ein. Der Upload auf ILIAS ist mit einem kurzen Fragebogen verbunden.

Ihr Bericht wird von uns geprüft. Nach der Anerkennung als Pflichtpraktikum erscheint das Praktikum samt ECTS in Ihrer Notenübersicht im Portal².
Häufige Fragen
Wer muss ein Pflichtpraktikum absolvieren?
Das Pflichtpraktikum müssen alle Studierenden des Bachelors Kultur und Wirtschaft, des Bachelors Romanische Sprachen, Literaturen und Medien sowie der meisten anderen Bachelor-Studiengänge an der Philosophischen Fakultät absolvieren. Im Anglistik-Bachelor CELLS gibt es kein Pflichtpraktikum.
Wann muss das Pflichtpraktikum absolviert werden?
Ein Pflichtpraktikum muss während des Studiums absolviert werden. Praktika, die vor Beginn des Studiums abgeleistet wurden, können nicht als Pflichtpraktikum anerkannt werden.
Wann muss das Pflichtpraktikum anerkannt werden?
Das Pflichtpraktikum muss vor der mündlichen Abschlussprüfung von der Fakultät anerkannt worden sein. Dazu muss der Praktikumsbericht und die dazu erforderlichen Unterlagen eigenverantwortlich eingereicht werden. Sie sollten den Bericht möglichst frühzeitig (spätestens vier Wochen vor dem Termin der Mündlichen Abschlussprüfung) eingereicht haben, da gegebenenfalls sonst die mündliche Abschlussprüfung nicht stattfinden kann.
Ausnahme:
Studierende in den Studiengängen BAKUWI, BA MKW und BA Geschichte, die ab dem HWS 2019 ihr Studium aufgenommen haben, können das Praktikum während des Studiums gegebenenfalls auch noch nach der Mündlichen Abschlussprüfung absolvieren.Wie lange muss das Pflichtpraktikum dauern?
Das Pflichtpraktikum muss mindestens sechs Wochen (Vollzeit mindestens 35 Stunden/
Woche oder Teilzeit mit insgesamt mindestens 210 Stunden) dauern.
Eine Ausnahme bildet der Studiengang B.A. Romanische Sprachen, Literaturen und Medien. Hier gilt eine Praktikumsdauer von zehn Wochen in Vollzeit (Vollzeit mindestens 35 Stunden/Woche oder Teilzeit mit insgesamt mindestens 350 Stunden). Kann ich das Praktikum auch im Ausland machen?
Selbstverständlich können Sie Ihr Praktikum auch im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zum Praktikum im Ausland.
In welchem Berufsfeld kann ich ein Pflichtpraktikum absolvieren?
Ganz allgemein gesprochen, muss das Berufsfeld, das Sie für Ihr Pflichtpraktikum wählen, einen Bezug zu Ihrem Studium aufweisen.
Welche Berufsfelder das für Ihren Studiengang sein könnten, haben wir für Sie in einer Sammlung von Berufsfeldern zusammengefasst, die Sie als Anregung für Ihre berufliche Orientierung nutzen können.
Ein Blick in unsere jährlichen Übersichten bereits absolvierter Pflichtpraktika zeigt Ihnen, in welchen Unternehmen oder Einrichtungen Ihre Mitstudierenden erste Berufspraxis gesammelt haben.Wie finde ich einen geeigneten Praktikumsplatz?
Interessante Praktikumsangebote finden Sie immer in der Praktikums- und Stellenbörse der Philosophischen Fakultät. Weitere Suchmöglichkeiten gibt es in Praktikums- und Jobdatenbanken im Internet. Ein Blick auf die Karriereseiten von Unternehmen und Institutionen, die Sie interessieren ist ebenso lohnenswert. Eigeninitiative, Recherche und Ausdauer sind gefragt, um Ihr Wunschpraktikum zu finden.
Muss ich das Praktikum vor Praktikumsbeginn „anmelden“?
Nein. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie das richtige Praktikum gefunden haben: Kommen Sie gerne zur Beratung zum Studiengangsmanagement.
Wie funktioniert die Anerkennung?
Zunächst schreiben Sie einen Praktikumsbericht. Diesen reichen Sie online über ILIAS ein. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Studienbüro informiert und Ihre ECTS werden verbucht.
Muss das Praktikum im Kern-, Bei- oder Sachfach absolviert werden?
Das Praktikum soll einen allgemeinen Bezug zum eigenen Studium haben. Es muss sich aber nicht zwingend an einzelnen Fächern orientieren. Das Praktikum soll Ihnen in erster Linie die Möglichkeit bieten, in einen für Sie interessanten zukünftigen Arbeitsbereich „hineinzuschnuppern“ und erste Berufserfahrungen zu sammeln.
Mein Praktikum dauert länger. Wie lange kann ich zu Vorlesungsbeginn zwecks Praktikum fehlen?
Ein kürzeres Praktikum sollte in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Für längere Praktika ist es sinnvoll, ein Urlaubssemester einzulegen. Fehlen Sie während eines Teils der Vorlesungszeit, sprechen Sie dies unbedingt vorab mit Ihren Dozentinnen und Dozenten ab.
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und freiwilligem Praktikum?
Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das verpflichtend in Ihrer Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Es kann nur ein Praktikum als Pflichtpraktikum während des Studiums anerkennt werden. Alle weiteren Praktika sind dann freiwillig.
Wo erhalte ich eine Bescheinigung für das Pflichtpraktikum?
Eine Pflichtpraktikumsbescheinigung fordern Sie direkt über unsere Online-Formularvorlage an. Lesen Sie vorab die Erläuterungen zur Pflichtpraktikumsbescheinigung.
Mindestlohn: betrifft das auch mein Praktikum?
Im Jahr 2015 wurde in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Seit 1. Oktober 2022 liegt er bei 12 Euro. Der Mindestlohn gilt auch für Praktika. Ausnahmen von dieser Regelung sind:
- Ein Praktikum wird verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie abgeleistet. Es handelt sich also um ein Pflichtpraktikum. Dies trifft für ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums zu.
- Ein Praktikum von bis zu drei Monaten wird zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums abgeleistet. Es handelt sich also um ein freiwilliges Praktikum von höchstens drei Monaten.
- Ein Praktikum von bis zu drei Monaten wird begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung abgeleistet, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat. Es handelt sich also um ein freiwilliges Praktikum von höchstens drei Monaten.
Beratung und Kontakt
