Viele Studiengänge sehen ein Pflichtpraktikum vor, das während des Studiums absolviert werden muss. Ein Pflichtpraktikum muss daher immer in die eigene Studienplanung einbezogen werden. Je nach Dauer kann das Pflichtpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit oder während eines Urlaubssemesters absolviert werden. Da die meisten Unternehmen nur Praktika ab einer Dauer von drei Monaten anbieten, werden auch längere Praktika als Pflichtpraktikum anerkannt. Außerdem sammelt man natürlich umso mehr Erfahrung, je länger das Praktikum dauert. Zusätzlich zum Pflichtpraktikum sollten auch weitere Praktika oder zum Beispiel eine Werkstudententätigkeit eingeplant werden, um zusätzliche Praxiserfahrung zu gewinnen.
Schreiben Sie Ihren Praktikumsbericht. Bitte halten Sie sich an die formalen und inhaltlichen Vorgaben.
Reichen Sie Ihren Praktikumsbericht online ein. Der Upload auf ILIAS ist mit einem kurzen Fragebogen verbunden.
Ihr Bericht wird von uns geprüft. Nach der Anerkennung als Pflichtpraktikum erscheint das Praktikum samt ECTS in Ihrer Notenübersicht im Portal².
Das Pflichtpraktikum müssen alle Studierenden des Bachelors Kultur und Wirtschaft, des Bachelors Romanische Sprachen, Literaturen und Medien sowie der meisten anderen Bachelor-Studiengänge an der Philosophischen Fakultät absolvieren. Im Anglistik-Bachelor CELLS gibt es kein Pflichtpraktikum.
Ein Pflichtpraktikum muss während des Studiums absolviert werden. Praktika, die vor Beginn des Studiums abgeleistet wurden, können nicht als Pflichtpraktikum anerkannt werden.
Das Pflichtpraktikum muss vor der mündlichen Abschlussprüfung von der Fakultät anerkannt worden sein. Die rechtzeitige Abgabe des Praktikumsberichts und der dazu erforderlichen Unterlagen liegt in Ihrer Verantwortung. Geben Sie Ihren Bericht nicht rechtzeitig (mindestens vier Wochen im Voraus) ab, kann gegebenenfalls Ihre mündliche Abschlussprüfung nicht stattfinden.
Das Pflichtpraktikum muss mindestens sechs Wochen (Vollzeit mindestens 35 Stunden/
Eine Ausnahme bildet der Studiengang B.A. Romanische Sprachen, Literaturen und Medien. Hier gilt eine Praktikumsdauer von zehn Wochen in Vollzeit (Vollzeit mindestens 35 Stunden/
Selbstverständlich können Sie Ihr Praktikum auch im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zum Praktikum im Ausland.
Interessante Praktikumsangebote finden Sie immer in der Praktikums- und Stellenbörse der Philosophischen Fakultät. Weitere Suchmöglichkeiten gibt es in Praktikums- und Jobdatenbanken im Internet. Ein Blick auf die Karriereseiten von Unternehmen und Institutionen, die Sie interessieren ist ebenso lohnenswert. Eigeninitiative, Recherche und Ausdauer sind gefragt, um Ihr Wunschpraktikum zu finden.
Nein. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie das richtige Praktikum gefunden haben: Kommen Sie gerne zur Beratung zum Studiengangsmanagement.
Zunächst schreiben Sie einen Praktikumsbericht. Diesen reichen Sie online über ILIAS ein. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Studienbüro informiert und Ihre ECTS werden verbucht.
Das Praktikum soll einen allgemeinen Bezug zum eigenen Studium haben. Es muss sich aber nicht zwingend an einzelnen Fächern orientieren. Das Praktikum soll Ihnen in erster Linie die Möglichkeit bieten, in einen für Sie interessanten zukünftigen Arbeitsbereich „hineinzuschnuppern“ und erste Berufserfahrungen zu sammeln.
Ein kürzeres Praktikum sollte in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Für längere Praktika ist es sinnvoll, ein Urlaubssemester einzulegen. Fehlen Sie während eines Teils der Vorlesungszeit, sprechen Sie dies unbedingt vorab mit Ihren Dozentinnen und Dozenten ab.
Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das verpflichtend in Ihrer Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Es kann nur ein Praktikum als Pflichtpraktikum während des Studiums anerkennt werden. Alle weiteren Praktika sind dann freiwillig.
Eine Pflichtpraktikumsbescheinigung fordern Sie direkt über unsere Online-Formularvorlage an. Lesen Sie vorab die Erläuterungen zur Pflichtpraktikumsbescheinigung.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Er beträgt derzeit 9,19 Euro. Am 1. Januar 2020 wird er ein weiteres Mal steigen und liegt dann bei 9,35 Euro. Der Mindestlohn gilt auch für Praktika. Ausnahmen von dieser Regelung sind: