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Zwei Menschen blättern in Dokumenten an einem Tisch.

Pflicht­praktikum

Viele Studien­gänge sehen ein Pflicht­praktikum vor, das während des Studiums absolviert werden muss. Ein Pflicht­praktikum muss daher immer in die eigene Studien­planung einbezogen werden. Je nach Dauer kann das Pflicht­praktikum in der vorlesungs­freien Zeit oder während eines Urlaubssemesters absolviert werden. Da die meisten Unternehmen nur Praktika ab einer Dauer von drei Monaten anbieten, werden auch längere Praktika als Pflicht­praktikum anerkannt. Außerdem sammelt man natürlich umso mehr Erfahrung, je länger das Praktikum dauert. Zusätzlich zum Pflicht­praktikum sollten auch weitere Praktika oder zum Beispiel eine Werkstudenten­tätigkeit eingeplant werden, um zusätzliche Praxiserfahrung zu gewinnen.


Praktikumsbericht und Anerkennung

3 Schritte zur Anerkennung

Schreiben Sie Ihren Praktikumsbericht. Bitte halten Sie sich an die formalen und inhaltlichen Vorgaben.

Reichen Sie Ihren Praktikumsbericht online ein. Der Upload auf ILIAS ist mit einem kurzen Fragebogen verbunden. 

ILIAS-Kurs zum Einreichen des Praktikumsberichts

Ihr Bericht wird von uns geprüft. Nach der Anerkennung als Pflicht­praktikum erscheint das Praktikum samt ECTS in Ihrer Notenübersicht im Portal².


Häufige Fragen

  • Wer muss ein Pflicht­praktikum absolvieren?

    Das Pflicht­praktikum müssen alle Studierenden des Bachelors Kultur und Wirtschaft, des Bachelors Romanische Sprachen, Literaturen und Medien sowie der meisten anderen Bachelor-Studien­gänge an der Philosophischen Fakultät absolvieren. Im Anglistik-Bachelor CELLS gibt es kein Pflicht­praktikum.
     

  • Wann muss das Pflicht­praktikum absolviert werden?

    Ein Pflicht­praktikum muss während des Studiums absolviert werden. Praktika, die vor Beginn des Studiums abgeleistet wurden, können nicht als Pflicht­praktikum anerkannt werden.

  • Wann muss das Pflicht­praktikum anerkannt werden?

    Das Pflicht­praktikum muss vor der mündlichen Abschluss­prüfung von der Fakultät anerkannt worden sein. Dazu muss der Praktikumsbericht und die dazu erforderlichen Unterlagen eigen­verantwortlich eingereicht werden. Sie sollten den Bericht möglichst frühzeitig (spätestens vier Wochen vor dem Termin der Mündlichen Abschluss­prüfung) eingereicht haben, da gegebenenfalls sonst die mündliche Abschluss­prüfung nicht stattfinden kann.

    Ausnahme:
    Studierende in den Studien­gängen BAKUWI, BA MKW und BA Geschichte, die ab dem HWS 2019 ihr Studium aufgenommen haben, können das Praktikum während des Studiums gegebenenfalls auch noch nach der Mündlichen Abschluss­prüfung absolvieren.

  • Wie lange muss das Pflicht­praktikum dauern?

    Das Pflicht­praktikum muss mindestens sechs Wochen (Vollzeit mindestens 35 Stunden/Woche oder Teilzeit mit insgesamt mindestens 210 Stunden) dauern. 
    Eine Ausnahme bildet der Studien­gang B.A. Romanische Sprachen, Literaturen und Medien. Hier gilt eine Praktikumsdauer von zehn Wochen in Vollzeit (Vollzeit mindestens 35 Stunden/Woche oder Teilzeit mit insgesamt mindestens 350 Stunden).

  • Kann ich das Praktikum auch im Ausland machen?

    Selbstverständlich können Sie Ihr Praktikum auch im Ausland absolvieren. 
    Weitere Informationen zum Praktikum im Ausland.
     

  • In welchem Berufsfeld kann ich ein Pflicht­praktikum absolvieren?

    Ganz allgemein gesprochen, muss das Berufsfeld, das Sie für Ihr Pflicht­praktikum wählen, einen Bezug zu Ihrem Studium aufweisen.
    Welche Berufsfelder das für Ihren Studien­gang sein könnten, haben wir für Sie in einer Sammlung von Berufsfeldern zusammengefasst, die Sie als Anregung für Ihre berufliche Orientierung nutzen können.
    Ein Blick in unsere jährlichen Übersichten bereits absolvierter Pflicht­praktika zeigt Ihnen, in welchen Unternehmen oder Einrichtungen Ihre Mit­studierenden erste Berufspraxis gesammelt haben. 

  • Wie finde ich einen geeigneten Praktikumsplatz?

    Interessante Praktikumsangebote finden Sie immer in der Praktikums- und Stellenbörse der Philosophischen Fakultät. Weitere Such­möglichkeiten gibt es in Praktikums- und Jobdatenbanken im Internet. Ein Blick auf die Karriereseiten von Unternehmen und Institutionen, die Sie interessieren ist ebenso lohnenswert. Eigen­initiative, Recherche und Ausdauer sind gefragt, um Ihr Wunsch­praktikum zu finden.

  • Muss ich das Praktikum vor Praktikumsbeginn „anmelden“?

    Nein. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie das richtige Praktikum gefunden haben: Kommen Sie gerne zur Beratung zum Studien­gangs­management

  • Wie funktioniert die Anerkennung?

    Zunächst schreiben Sie einen Praktikumsbericht. Diesen reichen Sie online über ILIAS ein. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Studien­büro informiert und Ihre ECTS werden verbucht.

  • Muss das Praktikum im Kern-, Bei- oder Sachfach absolviert werden?

    Das Praktikum soll einen allgemeinen Bezug zum eigenen Studium haben. Es muss sich aber nicht zwingend an einzelnen Fächern orientieren. Das Praktikum soll Ihnen in erster Linie die Möglichkeit bieten, in einen für Sie interessanten zukünftigen Arbeits­bereich „hineinzuschnuppern“ und erste Berufserfahrungen zu sammeln. 

  • Mein Praktikum dauert länger. Wie lange kann ich zu Vorlesungs­beginn zwecks Praktikum fehlen?

    Ein kürzeres Praktikum sollte in der vorlesungs­freien Zeit stattfinden. Für längere Praktika ist es sinnvoll, ein Urlaubssemester einzulegen. Fehlen Sie während eines Teils der Vorlesungs­zeit, sprechen Sie dies unbedingt vorab mit Ihren Dozentinnen und Dozenten ab.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und freiwilligem Praktikum?

    Ein Pflicht­praktikum ist ein Praktikum, das verpflichtend in Ihrer Prüfungs­ordnung vorgeschrieben ist. Es kann nur ein Praktikum als Pflicht­praktikum während des Studiums anerkennt werden. Alle weiteren Praktika sind dann freiwillig.

  • Wo erhalte ich eine Bescheinigung für das Pflicht­praktikum?

    Eine Pflicht­praktikums­bescheinigung fordern Sie direkt über unsere Online-Formularvorlage an. Lesen Sie vorab die Erläuterungen zur Pflicht­praktikums­bescheinigung.

  • Mindest­lohn: betrifft das auch mein Praktikum?

    Im Jahr 2015 wurde in Deutschland der gesetzliche Mindest­lohn eingeführt. Seit 1. Oktober 2022 liegt er bei 12 Euro. Der Mindest­lohn gilt auch für Praktika. Ausnahmen von dieser Regelung sind:

    • Ein Praktikum wird verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungs­ordnung, einer hochschul­rechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie abgeleistet. Es handelt sich also um ein Pflicht­praktikum. Dies trifft für ein Pflicht­praktikum im Rahmen Ihres Studiums zu.
    • Ein Praktikum von bis zu drei Monaten wird zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums abgeleistet. Es handelt sich also um ein freiwilliges Praktikum von höchstens drei Monaten.
    • Ein Praktikum von bis zu drei Monaten wird begleitend zu einer Berufs- oder Hochschul­ausbildung abgeleistet, wenn nicht zuvor ein solches Praktikums­verhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat. Es handelt sich also um ein freiwilliges Praktikum von höchstens drei Monaten.

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Absolvierte Pflicht­praktika

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Beratung und Kontakt

Heike Hofmann

Heike Hofmann

Praxis und Berufseinstieg
Universität Mannheim
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Schloss – Raum EO 285
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Vorlesungs­zeit:
Di 10–12 Uhr – Offene Sprechstunde in Raum EO 285
und
Mi 10–12 Uhr – Online Sprechstunde
Bitte buchen Sie einen Termin über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-praxis/

Vorlesungs­freie Zeit:
Di 10–12 Uhr – Online Sprechstunde
Bitte buchen Sie einen Termin über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-praxis/

In dringenden Fällen sind andere Termine nach individueller Absprache möglich.