Promotion
An der Philosophischen Fakultät kann der akademische Doktor*innengrad der Philosophie (Dr. phil.) erworben werden. Neben der Individualpromotion gibt es auch strukturierte Promotionsprogramme, die in der Graduiertenschule der Philosophischen Fakultät angesiedelt sind. Zudem ist in einzelnen Fächern eine kumulative Promotion möglich.
Einen Eindruck von den verschiedenen Dissertationsprojekten der Promovierenden finden Sie hier.
Das Vertretungsgremium der Promovierenden an der Philosophischen Fakultät ist der Promovierendenkonvent.
Sie interessieren sich für eine Promotion an der Philosophischen Fakultät? Dann finden Sie hier Informationen zu den Terminen für Anmeldungen und Prüfungen, zum Promotionsverfahren sowie zu den Promotionsordnungen.
Termine
Eine Aufnahme in die Promovierendenliste der Philosophischen Fakultät ist ausschließlich auf Beschluss des Promotionsausschusses möglich. Der Promotionsausschuss tritt in jedem Semester an drei Terminen während der Vorlesungszeit zusammen. In der nachstehenden Tabelle können Sie ersehen, bis wann Ihre vollständigen Unterlagen zur Aufnahme in die Promovierendenliste an der Fakultät vorliegen müssen, um für den jeweiligen Termin berücksichtigt werden zu können.
Ein Nachweis über die Aufnahme in die Promovierendenliste für eine Bewerbung auf ein Stipendium bzw. in ein Förderprogramm kann erst ausgestellt werden, wenn der Promotionsausschuss Ihrer Aufnahme zugestimmt hat. Bitte planen Sie mit ausreichend Vorlauf.
| 1. Sitzung:25.02.2026 | 2. Sitzung: 25.03.2026 | 3. Sitzung: 20.05.2026 | |
|---|---|---|---|
| Bewerber*innen mit deutschem Abschluss | 2 Wochen vorher | 2 Wochen vorher | 2 Wochen vorher |
| Bewerber*innen mit ausländischem Abschluss | 4 Wochen vorher | 4 Wochen vorher | 4 Wochen vorher |
Alle wichtigen Informationen
Höchstdauer Promotion
Die Höchstdauer für Ihre Promotion beträgt sechs Jahre.
Pflichtimmatrikulation
Alle Doktorand*innen sind gem. § 38 Absatz 5 LHG verpflichtet, sich umgehend nach ihrer Aufnahme in die Doktorand*innenliste der Fakultät an der Universität Mannheim zu immatrikulieren. Weitere Informationen zu Vorgehen, erforderlichen Dokumenten, möglichen Ausnahmen und Ansprechpersonen finden Sie auf den Universitäts-Seiten zur Promotion.
Antrag auf Aufnahme in die Doktorand*innenliste
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:
- Antragsformular (PDF, 383 kB) zur Aufnahme in die Doktorand*innenliste
- ausgefüllte und unterschriebene Betreuungsvereinbarung (PDF, 2 MB), inkl. Arbeits- und Zeitplan
- Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) in beglaubigter Kopie
- Nachweise zu den in § 5 der Promotionsordnung genannten Zulassungsvoraussetzungen (Master-, Magister-, oder Diplom- oder Staatsexamenszeugnis) in beglaubigter Kopie
- Lebenslauf mit Darstellung Ihres Studiengangs inklusive Angabe bestandener und nicht bestandener akademischer und staatlicher Examina. Nennen Sie auch erfolglose Promotionsgesuche. Der Lebenslauf muss Ihre private Telefonnummer und E-Mail Adresse enthalten
Datenschutz bei Forschungsvorhaben
Sollten Sie im Rahmen ihrer Forschungsprojekte personenbezogene Daten verwenden, müssen Sie auch die zugehörigen Vorgaben des Datenschutzes beachten. Wie Sie frühzeitig planen können und welche Einschränkungen oder Privilegien für Sie gelten, erfahren Sie hier auf der zugehörigen Seite im Intranet.
Einreichung der Dissertation und Disputation
- Sie müssen drei Exemplare Ihrer Arbeit im Dekanat abgeben
- Nach der Promotionsordnung 2016 müssen Sie zusätzlich eine elektronische Fassung der Dissertation einreichen sowie eine Erklärung, dass elektronische und schriftliche Fassung übereinstimmen.
- Schreiben Sie auf das Titelblatt: „Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie der Universität Mannheim“.
- Nennen Sie auf der Rückseite des Titelblatts den Namen des Dekans und der beiden Gutachter*innen.
- Sie müssen eine unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung als letzte Seite in alle drei Exemplare einbinden. Der genaue Wortlaut steht in der PromO § 8 Absatz 2 lit. c).
- Zusammen mit den drei Exemplaren der Dissertation geben Sie auch dieses Formular (PDF, 494 kB) ausgefüllt ab.
- Die Begutachtungsdauer beträgt höchstens drei Monate.
- Die Disputation kann sechs Wochen nach Erhalt der Gutachten stattfinden.
- Die Mitglieder der Prüfungskommission sind: Vorsitzende*r, zwei Gutachter*innen, zwei Mitglieder und eine Vertretung.
- Die Thesenpapiere sind zwei Wochen vor der Disputation im Dekanat einzureichen.
Veröffentlichung der Dissertation
Die Dissertation ist von Doktorandinnen und Doktoranden in der vom Erstgutachter genehmigten Fassung binnen zwei Jahren nach der Disputation zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Dissertation kann erfolgen:
- durch einen Verlag
- durch die Universitätsbibliothek Mannheim in einer elektronischen Version. Dafür verwenden Sie das MADOC-Formular (PDF, 187 kB).
Promotionsordnung
Kumulative Promotion
Eine kumulative Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität Mannheim ist ausschließlich nach den Bestimmungen der Promotionsordnung 2016 und nur in denjenigen Fächern möglich, die entsprechende fachspezifische Regelungen getroffen haben. Die Anforderungen dieser Fächer finden sich im Anhang zur Promotionsordnung 2016. Die englischsprachige Fassung der Promotionsordnung 2016 kann ggf. weniger aktuell sein als die die deutschsprachige Version – im Zweifel konsultieren Sie daher bitte die deutschsprachige Version.
Cotutelle de thèse
Bi-Nationale Promotionen im Cotutelle-de-thèse-Verfahren sind an der Philosophischen Fakultät auschließlich innerhalb von mit Partneruniversitäten bestehenden Rahmenverträgen zulässig. Die Philosophische Fakultät schließt zurzeit keine Individualverträge zu Cotutelle-Verfahren ab.
Auslandsmobilität mit Erasmus+
Promovierende an der Universität Mannheim können sich im Rahmen von Erasmus+ auf Förderung eines Kurzzeitaufenthalts an einer ENGAGE.EU Partneruniversität im Ausland bewerben. So können Aufenthalte von 5–30 Tagen – beispielsweise im Rahmen von Blockseminaren oder Trainings aus dem ENGAGE.EU Kurskatalog - finanziell bezuschusst werden. Mehr Informationen zu Ihren Möglichkeiten finden Sie hier.
FAQ
Dissertation
Ich werde meine Promotion voraussichtlich nicht innerhalb der Promotionshöchstdauer von 6 Jahren abschließen. Kann ich verlängern?
Es gibt gute Gründe, warum eine Promotion länger dauert (Krankheit, Berufstätigkeit, Elternzeit). In diesem Fall können Sie einen an den Dekan adressierten, formlosen Antrag stellen, in dem Sie begründen, was zu einer Verlängerung Ihrer Promotionszeit geführt hat.
Wie kann ich meine Dissertation einreichen?
Sie senden uns Ihre elektronische Fassung per E-Mail zu. Außerdem benötigen wir drei gedruckte Exemplare. Diese können Sie bei uns persönlich im Dekanat abgeben (Schloss EO 283). Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Bitte reichen Sie uns außerdem eine formlose Erklärung ein, in welcher Sie die Übereinstimmung der elektronischen mit der schriftlichen Version bestätigen. Sobald wir Ihre gedruckten Exemplare erhalten haben, leiten wir diese an die beiden Gutachter*innen weiter.
Gerne dürfen Sie uns Ihre Exemplare auch per Hauspost/
per Post zusenden an: Universität Mannheim, Dekanat der Philosophischen Fakultät, z.Hd. Frau Cecalupo/ Frau Mäusezahl, L1,1, 68161 Mannheim Besonderheit bei kumulativer Promotion:
Bei einer kumulativen Dissertation muss eine Gesamtliste aller wissenschaftlichen Veröffentlichungen des*der Doktorand*in, eine Liste der in die Dissertation eingebundenen Publikationen sowie eine von dem*der Betreuer*in durch Unterschrift bestätigte Erklärung über den Anteil an jeder der eingebundenen Publikationen eingereicht werden. Handelt es sich bei den in die Dissertation eingebundenen Arbeiten um Gemeinschaftsarbeiten, ist diese Erklärung jeweils auch durch die Mitautor*innen zu bestätigen.
Wann erhalte ich mein Gutachten?
Nach Erhalt der Exemplare haben die Gutachter*innen drei Monate Zeit, das Gutachten anzufertigen. Sobald uns beide Gutachten vorliegen, senden wir Ihnen diese per E-Mail zu.
Wann soll meine Disputation stattfinden?
In der Regel findet die Disputation sechs Wochen nach Eingang der Gutachten statt. Auf Antrag kann der Zeitraum von sechs Wochen auf vier Wochen verkürzt werden.
Disputation
Wer organisiert die Disputation? Wer stellt die Prüfungskommission zusammen?
Die Prüfungskommission besteht aus dem*der Erstgutachter*in, dem*der Zweitgutachter*in sowie drei weiteren habilitierten und/
oder professoralen Mitgliedern, wovon ein Mitglied den Vorsitz übernimmt. Üblicherweise fragen Sie die Mitglieder an, die in der Kommission sitzen sollen. Idealerweise stellen Sie kurz sich und Ihr Thema vor. Sobald Sie Ihre gewünschten Mitglieder kontaktiert haben, dürfen Sie gerne mit Terminvorschlägen auf uns zukommen und wir übernehmen die Terminabstimmung mit den Mitgliedern. - Räume: Wir buchen Ihnen einen Raum für die Disputation. Zur Verfügung stehen ZEO 192 (für ca. 10 Personen geeignet) oder EO 382 (für ca. 20 Personen geeignet)
- Einladung: Eine Woche vor der Disputation versenden wir Ihre Dissertation, die Thesenpapiere, sowie die beiden Gutachten zusammen mit einer offiziellen Einladung an die gesamte Prüfungskommission.
Was passiert, wenn ein Mitglied der Kommission krank wird? Bereits bei der Zusammenstellung der Prüfungskommission kümmern wir uns vorsorglich um eine*n Vertreter*in, der*die im Krankheitsfall spontan einspringen kann.
Was muss ich vor der Disputation beachten? Zwei Wochen vor dem Disputationstermin müssen uns Ihre beiden Thesenpapiere vorliegen.
Wie sieht eine Disputation aus? Die Disputation besteht aus zwei Teilen zu je 45 Minuten. In beiden Teilen ist jeweils ein Vortrag zu halten, der 20 Minuten lang ist. Der erste Vortrag behandelt das Thema der Dissertation, der zweite ein anderes Thema. Es folgt jeweils im Anschluss an den Vortrag eine Diskussion von 25 Minuten. Zu beiden Themen werden von den Kandidat*innen Thesenpapiere erstellt, die den Kommissionsmitgliedern vor der Disputation elektronisch zugehen. Für die Thesenpapiere gibt es keine Formatvorlage.
Gibt es Vorgaben zu den Themen? Ein Thema bezieht sich direkt auf die Dissertation. Das zweite Thesenpapier soll ein weiteres Thema behandeln. Es ist sinnvoll, sich diesbezüglich mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer abzustimmen.
Besonderheit der Romanistik: Das zweite Thema soll aus einem Bereich einer zweiten romanischen Sprache gewählt werden.
Gibt es für die Thesenpapiere Vorgaben? Die Thesenpapiere sind eine Zusammenfassung der Themen, die präsentiert werden. Eine Formatvorloge gibt es dafür nicht. Sie sollen lediglich eine Bibliografie enthalten.
Ist es möglich, dass Mitglieder der Prüfungskommission online teilnehmen? Gerade bei externen Prüfungsmitgliedern buchen wir hierzu unseren Zoom-Raum, sodass die Person online teilnehmen kann. Bitte teilen Sie uns dies rechtzeitig vorher mit.
Darf ich Gäste mitbringen bzw. feiern? Gerne dürfen Sie nach der Disputation noch ein wenig feiern. Sprechen Sie uns hierzu einfach an, damit wir den Raum dementsprechend lange für Sie reservieren.
Promotionsurkunde & Veröffentlichung
Wann bekomme ich meine Promotionsurkunde?
Nach der Disputation stellen wir Ihnen eine Bestätigung mit den erzielten Noten aus. Sobald Sie Ihre Dissertation veröffentlicht haben und Ihre Pflichtexemplare abgegeben haben, erhalten Sie von uns die Promotionsurkunde.
Welche Möglichkeiten der Veröffentlichung gibt es?
Eine Veröffentlichung über MADOC stellt die schnellste Form der Veröffentlichung dar. àLink: https://www.phil.uni-mannheim.de/media/Fakultaeten/phil/Dokumente/Promotion/MADOC_allg_formblatt-2018.pdf. Das MADOC-Formular muss im Original unterschrieben am Dekanat abgegeben werden. Anschließend geben Sie fünf Pflichtexemplare im Dekanat ab. Eine Veröffentlichung über einen Verlag kann mehr Zeit in Anspruch nehmen. Anschließend geben Sie sechs Pflichtexemplare des veröffentlichten Buches im Dekanat ab.
Beratung & Unterstützung
Wo erhalte ich finanzielle Unterstützung während meiner Promotion? Es gibt vielfältige Möglichkeiten finanzielle Unterstützung während der Promotion zu erhalten: https://www.uni-mannheim.de/forschung/promotion/finanzierung/#c192957
Auch für Promovierende in besonderen Lebenslagen (z. B. für Promovierende mit Behinderung oder Promovierende mit Kind) gibt es Beratungs- und Unterstützungsangebote: https://www.uni-mannheim.de/studium/im-studium/erstsemester/besondere-lebenslagen/
In Konfliktfällen können Sie sich beispielsweise an die Ombudspersonen wenden: https://www.uni-mannheim.de/forschung/promotion/beratung-und-service/beratung-im-konfliktfall/
Ausländische Interessent*innen an einer Promotion finden hier einige wichtige Informationen: https://www.daad.de/en/studying-in-germany/phd-studies-research/
Beratung und Kontakt

Nathalie Mäusezahl
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 283
68161 Mannheim
Dienstags und Mittwochs zwischen 10–12 Uhr und
nach Vereinbarung

Mariateresa Cecalupo
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 283
Mannheim
Dienstags und Mittwochs zwischen 10–12 Uhr und
nach Vereinbarung