Promotion

An der Philosophischen Fakultät kann der akademische Doktor*innengrad der Philosophie (Dr. phil.) erworben werden. Neben der Individualpromotion gibt es auch strukturierte Promotions­programme, die in der Graduiertenschule der Philosophischen Fakultät angesiedelt sind. Zudem ist in einzelnen Fächern eine kumulative Promotion möglich.

Einen Eindruck von den verschiedenen Dissertations­projekten der Promovierenden finden Sie hier.

Das Vertretungs­gremium der Promovierenden an der Philosophischen Fakultät ist der Promovierendenkonvent.

Sie interessieren sich für eine Promotion an der Philosophischen Fakultät? Dann finden Sie hier Informationen zu den Terminen für Anmeldungen und Prüfungen, zum Promotions­verfahren sowie zu den Promotions­ordnungen.


Termine

Eine Aufnahme in die Promovierendenliste der Philosophischen Fakultät ist ausschließlich auf Beschluss des Promotions­ausschusses möglich. Der Promotions­ausschuss tritt in jedem Semester an drei Terminen während der Vorlesungs­zeit zusammen. In der nachstehenden Tabelle können Sie ersehen, bis wann Ihre vollständigen Unter­lagen zur Aufnahme in die Promovierendenliste an der Fakultät vorliegen müssen, um für den jeweiligen Termin berücksichtigt werden zu können. 

Ein Nachweis über die Aufnahme in die Promovierendenliste für eine Bewerbung auf ein Stipendium bzw. in ein Förder­programm kann erst ausgestellt werden, wenn der Promotions­ausschuss Ihrer Aufnahme zugestimmt hat. Bitte planen Sie mit ausreichend Vorlauf.

  1. Sitzung:25.02.2026 2. Sitzung: 25.03.2026 3. Sitzung: 20.05.2026
Bewerber*innen mit deutschem Abschluss 2 Wochen vorher 2 Wochen vorher 2 Wochen vorher
Bewerber*innen mit ausländischem Abschluss 4 Wochen vorher 4 Wochen vorher 4 Wochen vorher

Alle wichtigen Informationen

  • Höchstdauer Promotion

    Die Höchstdauer für Ihre Promotion beträgt sechs Jahre.

  • Pflichtimmatrikulation

    Alle Doktorand*innen sind gem. § 38 Absatz 5 LHG verpflichtet, sich umgehend nach ihrer Aufnahme in die Doktorand*innenliste der Fakultät an der Universität Mannheim zu immatrikulieren. Weitere Informationen zu Vorgehen, erforderlichen Dokumenten, möglichen Ausnahmen und Ansprechpersonen finden Sie auf den Universitäts-Seiten zur Promotion.

  • Antrag auf Aufnahme in die Doktorand*innenliste

    Sie müssen folgende Unter­lagen einreichen:

    • Antragsformular (PDF, 383 kB) zur Aufnahme in die Doktorand*innenliste
    • ausgefüllte und unter­schriebene Betreuungs­vereinbarung (PDF, 2 MB), inkl. Arbeits- und Zeitplan
    • Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur­zeugnis) in beglaubigter  Kopie
    • Nachweise zu den in § 5 der Promotions­ordnung genannten Zulassungs­voraussetzungen (Master-, Magister-, oder Diplom- oder Staats­examenszeugnis) in beglaubigter Kopie
    • Lebens­lauf mit Darstellung Ihres Studien­gangs inklusive Angabe bestandener und nicht bestandener akademischer und staatlicher Examina. Nennen Sie auch erfolglose Promotions­gesuche. Der Lebens­lauf muss Ihre private Telefonnummer und E-Mail Adresse enthalten
  • Datenschutz bei Forschungs­vorhaben

    Sollten Sie im Rahmen ihrer Forschungs­projekte personenbezogene Daten verwenden, müssen Sie auch die zugehörigen Vorgaben des Datenschutzes beachten. Wie Sie frühzeitig planen können und welche Einschränkungen oder Privilegien für Sie gelten, erfahren Sie hier auf der zugehörigen Seite im Intranet.

  • Einreichung der Dissertation und Disputation

    • Sie müssen drei Exemplare Ihrer Arbeit im Dekanat abgeben
    • Nach der Promotions­ordnung 2016 müssen Sie zusätzlich eine elektronische Fassung der Dissertation einreichen sowie eine Erklärung, dass elektronische und schriftliche Fassung übereinstimmen.
    • Schreiben Sie auf das Titelblatt: „Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie der Universität Mannheim“.
    • Nennen Sie auf der Rückseite des Titelblatts den Namen des Dekans und der beiden Gutachter*innen.
    • Sie müssen eine unter­schriebene ehrenwörtliche Erklärung als letzte Seite in alle drei Exemplare einbinden. Der genaue Wortlaut steht in der PromO § 8 Absatz 2 lit. c).
    • Zusammen mit den drei Exemplaren der Dissertation geben Sie auch dieses Formular (PDF, 494 kB) ausgefüllt ab.
    • Die Begutachtungs­dauer beträgt höchstens drei Monate.
    • Die Disputation kann sechs Wochen nach Erhalt der Gutachten stattfinden.
    • Die Mitglieder der Prüfungs­kommission sind: Vorsitzende*r, zwei Gutachter*innen, zwei Mitglieder und eine Vertretung.
    • Die Thesenpapiere sind zwei Wochen vor der Disputation im Dekanat einzureichen.
  • Veröffentlichung der Dissertation

    Die Dissertation ist von Doktorandinnen und Doktoranden in der vom Erstgutachter genehmigten Fassung binnen zwei Jahren nach der Disputation zu veröffentlichen.

    Die Veröffentlichung der Dissertation kann erfolgen:

    •  durch einen Verlag
    • durch die Universitäts­bibliothek Mannheim in einer elektronischen Version. Dafür verwenden Sie das MADOC-Formular (PDF, 187 kB).
  • Promotions­ordnung

  • Kumulative Promotion

    Eine kumulative Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität Mannheim ist ausschließlich nach den Bestimmungen der Promotions­ordnung 2016 und nur in denjenigen Fächern möglich, die entsprechende fach­spezifische Regelungen getroffen haben. Die Anforderungen dieser Fächer finden sich im Anhang zur Promotions­ordnung 2016. Die englischsprach­ige Fassung der Promotions­ordnung 2016 kann ggf. weniger aktuell sein als die die deutschsprach­ige Version – im Zweifel konsultieren Sie daher bitte die deutschsprach­ige Version.

  • Cotutelle de thèse

    Bi-Nationale Promotionen im Cotutelle-de-thèse-Verfahren sind an der Philosophischen Fakultät auschließlich innerhalb von mit Partner­universitäten bestehenden Rahmenverträgen zulässig. Die Philosophische Fakultät schließt zurzeit keine Individualverträge zu Cotutelle-Verfahren ab.

  • Auslands­mobilität mit Erasmus+

    Promovierende an der Universität Mannheim können sich im Rahmen von Erasmus+ auf Förderung eines Kurzzeitaufenthalts an einer ENGAGE.EU Partner­universität im Ausland bewerben. So können Aufenthalte von 5–30 Tagen – beispielsweise im Rahmen von Blockseminaren oder Trainings aus dem ENGAGE.EU Kurskatalog - finanz­iell bezuschusst werden. Mehr Informationen zu Ihren Möglichkeiten finden Sie hier.


FAQ

  • Dissertation

    Ich werde meine Promotion voraussichtlich nicht innerhalb der Promotions­höchstdauer von 6 Jahren abschließen. Kann ich verlängern? 

    Es gibt gute Gründe, warum eine Promotion länger dauert (Krankheit, Berufs­tätigkeit, Elternzeit). In diesem Fall können Sie einen an den Dekan adressierten, formlosen Antrag stellen, in dem Sie begründen, was zu einer Verlängerung Ihrer Promotions­zeit geführt hat.

    Wie kann ich meine Dissertation einreichen? 

    Sie senden uns Ihre elektronische Fassung per E-Mail zu. Außerdem benötigen wir drei gedruckte Exemplare. Diese können Sie bei uns persönlich im Dekanat abgeben (Schloss EO 283). Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Bitte reichen Sie uns außerdem eine formlose Erklärung ein, in welcher Sie die Über­einstimmung der elektronischen mit der schriftlichen Version bestätigen. Sobald wir Ihre gedruckten Exemplare erhalten haben, leiten wir diese an die beiden Gutachter*innen weiter. 

    Gerne dürfen Sie uns Ihre Exemplare auch per Hauspost/per Post zusenden an: Universität Mannheim, Dekanat der Philosophischen Fakultät, z.Hd. Frau Cecalupo/Frau Mäusezahl, L1,1, 68161 Mannheim

    Besonderheit bei kumulativer Promotion: 

    Bei einer kumulativen Dissertation muss eine Gesamtliste aller wissenschaft­lichen Veröffentlichungen des*der Doktorand*in, eine Liste der in die Dissertation eingebundenen Publikationen sowie eine von dem*der Betreuer*in durch Unter­schrift bestätigte Erklärung über den Anteil an jeder der eingebundenen Publikationen eingereicht werden. Handelt es sich bei den in die Dissertation eingebundenen Arbeiten um Gemeinschafts­arbeiten, ist diese Erklärung jeweils auch durch die Mitautor*innen zu bestätigen.

    Wann erhalte ich mein Gutachten?

    Nach Erhalt der Exemplare haben die Gutachter*innen drei Monate Zeit, das Gutachten anzufertigen. Sobald uns beide Gutachten vorliegen, senden wir Ihnen diese per E-Mail zu.

    Wann soll meine Disputation stattfinden? 

    In der Regel findet die Disputation sechs Wochen nach Eingang der Gutachten statt. Auf Antrag kann der Zeitraum von sechs Wochen auf vier Wochen verkürzt werden. 

  • Disputation

    Wer organisiert die Disputation? Wer stellt die Prüfungs­kommission zusammen?

    Die Prüfungs­kommission besteht aus dem*der Erstgutachter*in, dem*der Zweitgutachter*in sowie drei weiteren habilitierten und/oder professoralen Mitgliedern, wovon ein Mitglied den Vorsitz übernimmt. Üblicherweise fragen Sie die Mitglieder an, die in der Kommission sitzen sollen. Idealerweise stellen Sie kurz sich und Ihr Thema vor. Sobald Sie Ihre gewünschten Mitglieder kontaktiert haben, dürfen Sie gerne mit Terminvorschlägen auf uns zukommen und wir übernehmen die Terminabstimmung mit den Mitgliedern.

    • Räume: Wir buchen Ihnen einen Raum für die Disputation. Zur Verfügung stehen ZEO 192 (für ca. 10 Personen geeignet) oder EO 382 (für ca. 20 Personen geeignet)
    • Einladung: Eine Woche vor der Disputation versenden wir Ihre Dissertation, die Thesenpapiere, sowie die beiden Gutachten zusammen mit einer offiziellen Einladung an die gesamte Prüfungs­kommission.  

    Was passiert, wenn ein Mitglied der Kommission krank wird? Bereits bei der Zusammenstellung der Prüfungs­kommission kümmern wir uns vorsorglich um eine*n Vertreter*in, der*die im Krankheits­fall spontan einspringen kann.

    Was muss ich vor der Disputation beachten? Zwei Wochen vor dem Disputations­termin müssen uns Ihre beiden Thesenpapiere vorliegen.

    Wie sieht eine Disputation aus? Die Disputation besteht aus zwei Teilen zu je 45 Minuten. In beiden Teilen ist jeweils ein Vortrag zu halten, der 20 Minuten lang ist. Der erste Vortrag behandelt das Thema der Dissertation, der zweite ein anderes Thema. Es folgt jeweils im Anschluss an den Vortrag eine Diskussion von 25 Minuten. Zu beiden Themen werden von den Kandidat*innen Thesenpapiere erstellt, die den Kommissions­mitgliedern vor der Disputation elektronisch zugehen. Für die Thesenpapiere gibt es keine Formatvorlage.

    Gibt es Vorgaben zu den Themen? Ein Thema bezieht sich direkt auf die Dissertation. Das zweite Thesenpapier soll ein weiteres Thema behandeln. Es ist sinnvoll, sich diesbezüglich mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer abzustimmen.

    Besonderheit der Romanistik: Das zweite Thema soll aus einem Bereich einer zweiten romanischen Sprache gewählt werden.

    Gibt es für die Thesenpapiere Vorgaben? Die Thesenpapiere sind eine Zusammenfassung der Themen, die präsentiert werden. Eine Formatvorloge gibt es dafür nicht. Sie sollen lediglich eine Bibliografie enthalten.

    Ist es möglich, dass Mitglieder der Prüfungs­kommission online teilnehmen? Gerade bei externen Prüfungs­mitgliedern buchen wir hierzu unseren Zoom-Raum, sodass die Person online teilnehmen kann. Bitte teilen Sie uns dies rechtzeitig vorher mit.

    Darf ich Gäste mitbringen bzw. feiern? Gerne dürfen Sie nach der Disputation noch ein wenig feiern. Sprechen Sie uns hierzu einfach an, damit wir den Raum dementsprechend lange für Sie reservieren. 

  • Promotions­urkunde & Veröffentlichung

    Wann bekomme ich meine Promotions­urkunde?

    Nach der Disputation stellen wir Ihnen eine Bestätigung mit den erzielten Noten aus. Sobald Sie Ihre Dissertation veröffentlicht haben und Ihre Pflichtexemplare abgegeben haben, erhalten Sie von uns die Promotions­urkunde. 

    Welche Möglichkeiten der Veröffentlichung gibt es?

    Eine Veröffentlichung über MADOC stellt die schnellste Form der Veröffentlichung dar. àLink: https://www.phil.uni-mannheim.de/media/Fakultaeten/phil/Dokumente/Promotion/MADOC_allg_formblatt-2018.pdf. Das MADOC-Formular muss im Original unter­schrieben am Dekanat abgegeben werden. Anschließend geben Sie fünf Pflichtexemplare im Dekanat ab. Eine Veröffentlichung über einen Verlag kann mehr Zeit in Anspruch nehmen. Anschließend geben Sie sechs Pflichtexemplare des veröffentlichten Buches im Dekanat ab. 

  • Beratung & Unter­stützung

    Wo erhalte ich finanz­ielle Unter­stützung während meiner Promotion? Es gibt vielfältige Möglichkeiten finanz­ielle Unter­stützung während der Promotion zu erhalten: https://www.uni-mannheim.de/forschung/promotion/finanzierung/#c192957

    Auch für Promovierende in besonderen Lebens­lagen (z. B. für Promovierende mit Behinderung oder Promovierende mit Kind) gibt es Beratungs- und Unter­stützungs­angebote: https://www.uni-mannheim.de/studium/im-studium/erstsemester/besondere-lebenslagen/

    In Konfliktfällen können Sie sich beispielsweise an die Ombudspersonen wenden: https://www.uni-mannheim.de/forschung/promotion/beratung-und-service/beratung-im-konfliktfall/

    Ausländische Interessent*innen an einer Promotion finden hier einige wichtige Informationen: https://www.daad.de/en/studying-in-germany/phd-studies-research/


Beratung und Kontakt

Bild von Nathalie Mäusezahl

Nathalie Mäusezahl

Sekretariat, Promotionen und Berufungs­verfahren
Universität Mannheim
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 283
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Dienstags und Mittwochs zwischen 10–12 Uhr und
nach Vereinbarung
Mariateresa Cecalupo vor einem hellblauen Hintergrund. Sie hat schulterlanges, gelocktes Haar und trägt ein dunkelblaues Oberteil.

Mariateresa Cecalupo

Sekretariat, Promotionen und Berufungs­verfahren
Universität Mannheim
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 283
Mannheim
Sprechstunde:
Dienstags und Mittwochs zwischen 10–12 Uhr und
nach Vereinbarung