An der Philosophischen Fakultät kann der akademische Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) erworben werden. Neben der Individualpromotion gibt es auch strukturierte Promotionsprogramme, die im Research und Study Centre (RSC) der Philosophischen Fakultät angesiedelt sind. Zudem ist in einzelnen Fächern eine kumulative Promotion möglich.
Einen Eindruck von den verschiedenen Dissertationsprojekten der Doktoranden finden Sie hier.
Das Vertretungsgremium der Doktoranden an der Philosophischen Fakultät ist der Doktorandenkonvent.
Sie interessieren sich für eine Promotion an der Philosophischen Fakultät? Dann finden Sie hier Informationen zu den Terminen für Anmeldungen und Prüfungen, zum Promotionsverfahren sowie zu den Promotionsordnungen.
Eine Aufnahme in die Doktorandenliste der Philosophischen Fakultät ist ausschließlich auf Beschluss des Promotionsausschusses möglich. Der Promotionsausschuss tritt in jedem Semester an drei Terminen während der Vorlesungszeit zusammen. In der nachstehenden Tabelle können Sie ersehen, bis wann Ihre vollständigen Unterlagen zur Aufnahme in die Doktorandenliste an der Fakultät vorliegen müssen, um für den jeweiligen Termin berücksichtigt werden zu können.
Ein Nachweis über die Aufnahme in die Doktorandenliste für eine Bewerbung auf ein Stipendium bzw. in ein Förderprogramm kann erst ausgestellt werden , wenn der Promotionsausschuss Ihrer Aufnahme zugestimmt hat. Bitte planen Sie mit ausreichend Vorlauf.
1. Sitzung: 18.09.2024 | 2. Sitzung: 16.10.2024 | 3. Sitzung: 20.11.2024 | |
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Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Abschluss | 2 Wochen vorher | 2 Wochen vorher | 2 Wochen vorher |
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Abschluss | 4 Wochen vorher | 4 Wochen vorher | 4 Wochen vorher |
Die Höchstdauer für Ihre Promotion beträgt sechs Jahre.
Alle Doktoranden sind gem. § 38 Absatz 5 LHG verpflichtet, sich umgehend nach ihrer Aufnahme in die Doktorandenliste der Fakultät an der Universität Mannheim zu immatrikulieren. Weitere Informationen zu Vorgehen, erforderlichen Dokumenten, möglichen Ausnahmen und Ansprechpartnern finden Sie auf den Seiten des Dezernats I.
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:
Eine kumulative Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität Mannheim ist ausschließlich nach den Bestimmungen der Promotionsordnung 2016 und nur in denjenigen Fächern möglich, die entsprechende fachspezifische Regelungen getroffen haben. Die Anforderungen dieser Fächer finden sich im Anhang zur Promotionsordnung 2016. Die englischsprachige Fassung der Promotionsordnung 2016 kann ggf. weniger aktuell sein als die die deutschsprachige Version – im Zweifel konsultieren Sie daher bitte die deutschsprachige Version.
Bi-Nationale Promotionen im Cotutelle-de-thèse-Verfahren sind an der Philosophischen Fakultät auschließlich innerhalb von mit Partneruniversitäten bestehenden Rahmenverträgen zulässig. Die Philosophische Fakultät schließt zurzeit keine Individualverträge zu Cotutelle-Verfahren ab.