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Studierende arbeiten am Computer in einer Bibliothek.

Promotion

An der Philosophischen Fakultät kann der akademische Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) erworben werden. Neben der Individualpromotion gibt es auch strukturierte Promotions­programme, die im Research und Study Centre (RSC) der Philosophischen Fakultät angesiedelt sind. Zudem ist in einzelnen Fächern eine kumulative Promotion möglich.

Einen Eindruck von den verschiedenen Dissertations­projekten der Doktoranden finden Sie hier.

Das Vertretungs­gremium der Doktoranden an der Philosophischen Fakultät ist der Doktoranden­konvent.

Sie interessieren sich für eine Promotion an der Philosophischen Fakultät? Dann finden Sie hier Informationen zu den Terminen für Anmeldungen und Prüfungen, zum Promotions­verfahren sowie zu den Promotions­ordnungen.


Termine

Eine Aufnahme in die Doktoranden­liste der Philosophischen Fakultät ist ausschließlich auf Beschluss des Promotions­ausschusses möglich. Der Promotions­ausschuss tritt in jedem Semester an drei Terminen während der Vorlesungs­zeit zusammen. In der nachstehenden Tabelle können Sie ersehen, bis wann Ihre vollständigen Unter­lagen zur Aufnahme in die Doktoranden­liste an der Fakultät vorliegen müssen, um für den jeweiligen Termin berücksichtigt werden zu können. 

Ein Nachweis über die Aufnahme in die Doktoranden­liste für eine Bewerbung auf ein Stipendium bzw. in ein Förder­programm kann erst ausgestellt werden , wenn der Promotions­ausschuss Ihrer Aufnahme zugestimmt hat. Bitte planen Sie mit ausreichend Vorlauf.

  1. Sitzung: 19.02.2025 2. Sitzung: 02.04.2025 3. Sitzung: 21.05.2025
Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Abschluss 2 Wochen vorher 2 Wochen vorher 2 Wochen vorher
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Abschluss 4 Wochen vorher 4 Wochen vorher 4 Wochen vorher

Alle wichtigen Informationen

  • Höchstdauer Promotion

    Die Höchstdauer für Ihre Promotion beträgt sechs Jahre.

  • Pflichtimmatrikulation

    Alle Doktoranden sind gem. § 38 Absatz 5 LHG verpflichtet, sich umgehend nach ihrer Aufnahme in die Doktoranden­liste der Fakultät an der Universität Mannheim zu immatrikulieren. Weitere Informationen zu Vorgehen, erforderlichen Dokumenten, möglichen Ausnahmen und Ansprech­partnern finden Sie auf den Seiten des Dezernats I.

     

  • Antrag auf Aufnahme in die Doktoranden­liste

    Sie müssen folgende Unter­lagen einreichen:

    • Antragsformular zur Aufnahme in die Doktoranden­liste
    • ausgefüllte und unter­schriebene Betreuungs­vereinbarung, inkl. Arbeits- und Zeitplan
    • Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur­zeugnis) in beglaubigter  Kopie
    • Nachweise zu den in § 5 der Promotions­ordnung genannten Zulassungs­voraussetzungen (Master-, Magister-, oder Diplom- oder Staats­examenszeugnis) in beglaubigter Kopie
    • Lebens­lauf mit Darstellung Ihres Studien­gangs inklusive Angabe bestandener und nicht bestandener akademischer und staatlicher Examina. Nennen Sie auch erfolglose Promotions­gesuche. Der Lebens­lauf muss Ihre private Telefonnummer und E-Mail Adresse enthalten
  • Einreichung der Dissertation und Disputation

    • Sie müssen drei Exemplare Ihrer Arbeit im Dekanat abgeben
    • Nach der Promotions­ordnung 2016 müssen Sie zusätzlich eine elektronische Fassung der Dissertation einreichen sowie eine Erklärung, dass elektronische und schriftliche Fassung übereinstimmen.
    • Schreiben Sie auf das Titelblatt: „Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie der Universität Mannheim“.
    • Nennen Sie auf die Rückseite des Titelblatts den Namen des Dekans und der beiden Gutachter.
    • Sie müssen eine unter­schriebene ehrenwörtliche Erklärung als letzte Seite in alle drei Exemplare einbinden. Der genaue Wortlaut steht in der PromO § 8 Absatz 2 lit. c).
    • Die Begutachtungs­dauer beträgt höchstens drei Monate.
    • Die Disputation kann sechs Wochen nach Erhalt der Gutachten stattfinden.
    • Die Mitglieder der Prüfungs­kommission sind: Vorsitzender, zwei Gutachter, zwei Mitglieder und eine Vertretung.
    • Die Thesenpapiere sind zwei Wochen vor der Disputation im Dekanat einreichen.
  • Promotions­ordnung

  • Kumulative Promotion

    Eine kumulative Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität Mannheim ist ausschließlich nach den Bestimmungen der Promotions­ordnung 2016 und nur in denjenigen Fächern möglich, die entsprechende fach­spezifische Regelungen getroffen haben. Die Anforderungen dieser Fächer finden sich im Anhang zur Promotions­ordnung 2016. Die englischsprach­ige Fassung der Promotions­ordnung 2016 kann ggf. weniger aktuell sein als die die deutschsprach­ige Version – im Zweifel konsultieren Sie daher bitte die deutschsprach­ige Version.

  • Cotutelle de thèse

    Bi-Nationale Promotionen im Cotutelle-de-thèse-Verfahren sind an der Philosophischen Fakultät auschließlich innerhalb von mit Partner­universitäten bestehenden Rahmenverträgen zulässig. Die Philosophische Fakultät schließt zurzeit keine Individualverträge zu Cotutelle-Verfahren ab.


Beratung und Kontakt

Nathalie Mäusezahl

Nathalie Mäusezahl

Sekretariat, Berufungs­verfahren, Doktoranden und Koordination Graduiertenschule
Universität Mannheim
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 283
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Dienstags und Mittwochs zwischen 10–12 Uhr und
nach Vereinbarung
Mariateresa Cecalupo

Mariateresa Cecalupo

Sekretariat, Berufungs­verfahren, Doktoranden und Koordination Graduiertenschule
Universität Mannheim
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 283
Mannheim
Sprechstunde:
Dienstags und Mittwochs zwischen 10–12 Uhr und
nach Vereinbarung