Sie sollten zuerst immer die Informationen auf den Seiten der Philosophischen Fakultät und des Akademischen Auslandsamtes (AAA) lesen. Haben Sie Fragen zum Kursangebot der Philosophischen Fakultät, wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson für Incomings am Dekanat der Philosophischen Fakultät.
Im AAA können Ihnen verschiedene Kontaktpersonen des Team Incoming-Austauschstudierende weiterhelfen, wenn Sie Fragen zur Nominierung und Bewerbung oder dem allgemeinen Aufenthalt in Deutschland haben.
Das hängt davon ab, ob Sie als Austauschstudierende oder für ein Praktikum an die Philosophische Fakultät kommen möchten. Ausführlich ist der Bewerbungsablauf auf der Seite des Akademischen Auslandsamtes erklärt. Wir bieten Ihnen auch eine kurze Einführung zur Bewerbung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen im Akademischen Auslandsamt oder der Philosophischen Fakultät.
In Mannheim beginnt die Vorlesungszeit im Herbst-/Wintersemester Anfang September und endet Anfang Dezember. Im Frühjahr-/Sommersemester beginnt sie Anfang Februar und endet Anfang Juni. Nach der Vorlesungszeit folgen jeweils zwei Prüfungswochen.
Bitte lesen Sie unsere Erklärung zum Kursangebot der Philosophischen Fakultät und den anderen Einrichtungen der Universität Mannheim. Sie können fast alle Kurse der Fachbereiche Anglistik, Germanistik, Geschichte, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Philosophie, Romanistik und International Cultural Studies besuchen.
Die Kurse für das jeweils nächste Semester werden Ende Mai und Ende November im Kurskatalog des Akademischen Auslandsamtes veröffentlicht. Im Portal2 finden Sie über die Suchfunktion auch Kurse vergangener Semester. Diese Kurse werden aber nicht unbedingt in dem Semester angeboten, in dem Sie an die Universität Mannheim kommen werden.
Im Kurskatalog finden Sie alle Kurse, die Sie belegen können. Wählen Sie dafür zunächst Ihren Fachbereich (Philosophische Fakultät) und das passende Semester aus. Danach sehen Sie nach Fachbereich sortiert die Kurse aufgelistet. Wenn Sie auf einen Kurs klicken, sehen Sie einige Informationen zum Kurs, beispielsweise den Kurstyp (Vorlesung oder Seminar) und auf welcher Sprache der Kurs abgehalten wird. Etwas weiter unten können Sie außerdem auf „Weitere Informationen“ klicken. Sie werden dann auf Portal2 weitergeleitet.
Im Portal überprüfen Sie zunächst, ob das richtige Semester ausgewählt ist (links unter „Semesterauswahl“). Unter „Termine“ sehen Sie dann den ausgwählten Kurs bzw. die Parallelgruppen (scrollen Sie hier einfach zu dem Kurs, den Sie ausgewählt haben). Wählen Sie bei dem Kurs „Details einblenden“, um mehr über die Kursinhalte, die Lernziele oder die zu erbringende Prüfungsleistung zu erfahren. Bitte bedenken Sie, dass es einen Moment dauern kann, bis alle Informationen online sind.
Sollten Sie Probleme haben oder die von Ihnen gewünschten Informationen nicht finden, melden Sie sich bitte bei incoming.phil. uni-mannheim.de
Als internationaler Studierender der Philosophischen Fakultät erhalten Sie Ende Mai oder Ende November eine E-Mail mit der Anleitung zur Kursanmeldung für alle Kurse der Philosophischen Fakultät.
Etwa drei Wochen vor Vorlesungsbeginn können Sie sich dann für Kurse registrieren lassen. Die Anmeldung findet über Portal2 statt.
Für Kurse, die nicht von der Philosophischen Fakultät angeboten werden, fragen Sie bitte bei uns nach. Diese Kurse gehören nicht in das Anmeldeformular der Philosophischen Fakultät.
Wenn Sie die Anmeldefrist verpassen, müssen Sie mit einem kleineren Kursangebot rechnen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keinen Platz in bestimmten Kursen garantieren können.
Seitens der Universität Mannheim gibt es keine Frist, bis wann Sie das Learning Agreement abgegeben haben müssen.
Informieren Sie sich aber bitte, ob Ihre Heimatuniversität eine Frist für die Abgabe hat! Für das fristgerechte Eingehen des Learning Agreements an Ihrer Heimatuniversität sind Sie eigenständig verantwortlich.
Die Philosophische Fakultät bietet ein breites Kursangebot in deutscher und englischer Sprache an. Außerdem können Sie auch Kurse auf Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch besuchen. In jedem Semester gibt es auch eine kleine Auswahl an Kursen weiterer Sprachen, beispielsweise Katalanisch oder Kroatisch. Welche Voraussetzungen für diese Kurse gelten, entnehmen Sie bitte den Informationen für internationale Studierende im Portal2. Für Kurse auf den Sprachniveaus A1 bis B1 erhalten Sie keine ECTS-Punkte. Das sollten Sie bei der Kursbelegung beachten.
Für allgemeine Sprachkurse steht Ihnen das Angebot des Akamdemischen Auslandsamtes und die Sprachkurse im Studium Generale zur Verfügung. Diese Sprachkurse sind gebührenpflichtig.
Bei den Kursen, die von der Philosophischen Fakultät angeboten werden, handelt es sich um wissenschaftliche Kurse. Sie dienen nicht dem Spracherwerb, sondern der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Sprachen.
Das Kursangebot der Philosophischen Fakultät ist grundsätzlich kostenlos. Allerdings müssen Sie für die Kurse des Akademischen Auslandsamtes und des Studium Generale Gebühren bezahlen.
Internationale Studierende europäischer Partneruniversitäten, die im Rahmen des europäischen ERASMUS-Programms nach Mannheim kommen, haben ein Learning Agreement. Die Formulare hierfür erhalten sie an Ihrer Heimatuniversität. Wann genau Ihre Heimatuniversität diese Formulare benötigt, erfahren Sie bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern dort.
Wir unterschreiben bestimmte Teile Ihres Learning Agreement: die Dokumente Before the mobility und Exceptional changes during the mobility. Bitte senden Sie uns Ihr Learning Agreement per E-Mail im ersten Monat nach Ihrer Ankunft in Mannheim zu, um Ihr Learning Agreement unterschreiben zu lassen. Die Formulare Certificate of Arrival und Certificate of Departure können wir nicht unterschreiben. Hierfür wenden Sie sich bitte persönlich an das Akademische Auslandsamt der Universität Mannheim. Sie benötigen für jedes Formular die Unterschrift der Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner Ihrer Heimatuniversität.
Die Kurse für das jeweils nächste Semester werden Ende Mai und Ende November im Kurskatalog des Akademischen Auslandsamtes veröffentlicht. Sollten Sie Ihr Learning Agreement schon vorher einreichen müssen, füllen Sie es bitte mit Kursen der vorherigen Semester aus.
In diesem Fall nutzen Sie bitte den Teil Exceptional changes during the mobility Ihres Learning Agreements. Hierzu sollten Sie sich mit Ihrer Heimatuniversität absprechen. Wir unterschreiben diesen Teil des Learning Agreements und helfen Ihnen, falls Ihre Heimatuniversität Fragen stellt, die Sie nicht beantworten können.
Wenn Sie ECTS-Punkte für einen Kurs bekommen möchten, müssen Sie sich immer in der Mitte des Semesters für Ihre Prüfungen anmelden. Es ist egal, wie viele ECTS-Punkte Sie erwerben möchten und welche Art von Prüfungsleistung Sie erbringen. Die Anmeldung während des Anmeldezeitraums läuft über Portal2. Sollten Sie die reguläre Anmeldefrist verpassen, können Sie sich noch einen Monat lang gegen eine Gebühr persönlich beim Studierendenbüro anmelden.
Damit die hier erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen an Ihrer Heimatuniversität anerkannt werden können, benötigen Sie das Transcript of Records. Dieses Dokument enthält die von Ihnen besuchten Kurse, die jeweiligen Noten und die entsprechende Anzahl von ECTS-Punkten. Sie können bis zu 365 Tage nach Ihrer Exmatrikulation überprüfen, ob alle Ihre Noten in Portal² veröffentlicht wurden und ob
Ihre Noten korrekt sind.
Sie können dann Ihr Transcript of Records oder eine Korrektur Ihrer Noten über Ihren Mobility Online Workflow beantragen.
Nachdem Ihr Transcript erstellt wurde, werden Sie benachrichtigt, dass Ihr Transcript in Portal² zum Download bereit steht. Bitte leiten Sie das verifizierte Transcript an Ihre Heimatuniversität weiter. Zur Überprüfung des Dokuments folgen Sie bitte den Anweisungen am Ende des Transcripts.
Wir freuen uns sehr, dass Ihnen das Leben in Mannheim so gut gefällt! Sie sollten als erstes mit Ihrer Heimatuniversität sprechen. Denn zunächst muss diese einer Verlängerung zustimmen. Wir beraten Sie im Anschluss gerne.
Die Nominierungsfristen sind: