Pflichtpraktikumsbescheinigung
Viele Praktikumsgeber*innen verlangen eine Pflichtpraktikumsbescheinigung. Eine solche Bescheinigung dient als Nachweis, dass Sie im Rahmen Ihres Studiums ein Praktikum absolvieren müssen. Sie kann nur ausgestellt werden, solange noch kein Pflichtpraktikum für Sie verbucht ist. Für die Bescheinigung gilt die Mindestpraktikumsdauer von sechs Wochen. Ein davon abweichender Zeitraum kann nicht bescheinigt werden.
Eine Pflichtpraktikumsbescheinigung müssen Sie nur auf Anfrage des Praktikumgebers vorlegen. Für eine Bewerbung um einen Praktikumsplatz ist die Bescheinigung nicht notwendig. Falls Sie eine Pflichtpraktikumsbescheinigung benötigen, nutzen Sie bitte unsere Online-Formularvorlage.
Wenn Sie von Ihrem*Ihrer Praktikumsgeber*in ein Formular zum Ausfüllen erhalten haben, kontaktieren Sie uns.

Heike Hofmann
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Schloss – Raum EO 285
68161 Mannheim
Mi 10–12 Uhr – Online Sprechstunde
Bitte buchen Sie einen Termin über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-praxis/
In der Vorlesungszeit zusätzlich:
Di 10–12 Uhr – Präsenzsprechstunde in Raum EO 285
Bitte buchen Sie einen Termin über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-praxis/
Andere Termine sind nach individueller Absprache möglich.