DE / EN
Zwei Menschen blättern in Dokumenten auf einem Tisch.

Pflicht­praktikums­bescheinigung

Viele Praktikumsgeber verlangen eine Pflicht­praktikums­bescheinigung. Eine solche Bescheinigung dient als Nachweis, dass Sie im Rahmen Ihres Studiums ein Praktikum absolvieren müssen. Sie kann nur ausgestellt werden, solange noch kein Pflicht­praktikum für Sie verbucht ist. Für die Bescheinigung gilt die Mindest­praktikumsdauer von sechs Wochen. Ein davon abweichender Zeitraum kann nicht bescheinigt werden.

Eine Pflicht­praktikums­bescheinigung müssen Sie nur auf Anfrage des Praktikumgebers vorlegen. Für eine Bewerbung um einen Praktikumsplatz ist die Bescheinigung nicht notwendig. Falls Sie eine Pflicht­praktikums­bescheinigung benötigen, nutzen Sie bitte unsere Online-Formularvorlage.

Wenn Sie von Ihrem Praktikumsgeber ein Formular zum Ausfüllen erhalten haben, kontaktieren Sie uns.


Heike Hofmann

Heike Hofmann

Praxis und Berufseinstieg
Universität Mannheim
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Schloss – Raum EO 285
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Vorlesungs­zeit:
Di 10–12 Uhr – Offene Sprechstunde in Raum EO 285
und
Mi 10–12 Uhr – Online Sprechstunde
Bitte buchen Sie einen Termin über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-praxis/

Vorlesungs­freie Zeit:
Di 10–12 Uhr – Online Sprechstunde
Bitte buchen Sie einen Termin über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-praxis/

In dringenden Fällen sind andere Termine nach individueller Absprache möglich.