Sprachkenntnisse
Für einige unserer Masterstudiengänge verlangen wir Sprachkenntnisse in Englisch oder der studierten Sprache auf dem Niveau B2 oder C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Diese Sprachkenntnisse müssen Sie uns in der Regel bereits bei der Bewerbung zum Masterstudium nachweisen. Wir akzeptieren eine Vielzahl unterschiedlicher Sprachnachweise, Tests und Zertifikate der unterschiedlichen Niveaustufen. Nachfolgend finden sie alle akzeptierten Nachweise für alle bei uns geforderten Sprachkenntnisse. Welche Sprachkenntnisse für welchen Studiengang gefordert werden, finden Sie in der jeweiligen Auswahlsatzung.
Davon unabhängig müssen Sie uns auch sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch nachweisen, sofern Sie über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Wer wann welchen Nachweis zu erbringen hat, finden Sie im Detail in der Immatrikulationsordnung der Universität Mannheim.
Akzeptierte Sprachnachweise
Englisch B2
- Erststudium der Anglistik/
Amerikanistik im Beifachumfang oder vergleichbare Leistungen - Englisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 10 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
- Englischsprachige Hochschulzugangsberechtigung
- TOEFL (iBT) mit mindestens 79 Punkten (Test Date Score)
- First Certificate in English (FCE)
- IELTS mit mindestens Band 5.5
- telc Niveau B2
- TOEIC mit mindestens 715 von 990 Punkten
- Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens B2
- Alle für das Niveau C1 anerkannten Nachweise gelten automatisch auch für das Niveau B2.
- Alle über ein Testverfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Stichtag ist der 31. Mai. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studienabschluss und Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) – beide sind lebenslang gültig.
- Erststudium der Anglistik/
Englisch C1
- Erststudium der Anglistik/
Amerikanistik im Hauptfachumfang oder vergleichbare Leistungen - Abschluss eines durchgehend englischsprachigen Erststudiums
- Englisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
- Mehrjähriger Wohnsitz im englischsprachigen Ausland
- TOEFL (iBT) mit mindestens 94 Punkten (Test Date Score)
- TOEFL (CBT) mit mindestens 233 Punkten
- TOEFL (PBT) mit mindestens 586 Punkten
- Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level C
- Certificate of Proficiency in English (CPE) mit mindestens Level C
- IELTS mit mindestens Band 6.5
- telc Niveau C1
- TOEIC mit mindestens 850 von 990 Punkten
- Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens C1
- Alle für das Niveau C1 anerkannten Nachweise gelten automatisch auch für das Niveau B2.
- Erststudium der Anglistik/
Französisch C1
- Erststudium der Französistik im Hauptfachumfang oder vergleichbare Leistungen
- Abschluss eines durchgehend französischsprachigen Erststudiums
- Französisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
- Mehrjähriger Wohnsitz im französischsprachigen Ausland
- DELF/
DALF auf dem Niveau C1
Italienisch C1
- Erststudium der Italianistik im Hauptfachumfang oder vergleichbare Leistungen
- Abschluss eines durchgehend italienischsprachigen Erststudiums
- Italienisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
- Mehrjähriger Wohnsitz im italienischsprachigen Ausland
- CILS auf dem Niveau C1
- CELI auf dem Niveau 4
Spanisch C1
- Erststudium der Hispanistik im Hauptfachumfang oder vergleichbare Leistungen
- Abschluss eines durchgehend spanischsprachigen Erststudiums
- Spanisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
- Mehrjähriger Wohnsitz im spanischsprachigen Ausland
- D.E.L.E. Nivel superior
- SIELE C1
Die Auswahlkommissionen können im Einzelfall über die individuelle Zulassung weiterer Nachweise entscheiden. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Nachweis akzeptiert wird, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Bewerbungsende.