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Zwei Studierende mit Rucksack gehen eine Treppe hinunter.

Sprach­kenntnisse

Für einige unserer Master­studien­gänge verlangen wir Sprach­kenntnisse in Englisch oder der studierten Sprache auf dem Niveau B2 oder C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Diese Sprach­kenntnisse müssen Sie uns in der Regel bereits bei der Bewerbung zum Master­studium nachweisen. Wir akzeptieren eine Vielzahl unter­schiedlicher Sprach­nachweise, Tests und Zertifikate der unter­schiedlichen Niveaustufen. Nachfolgend finden sie alle akzeptierten Nachweise für alle bei uns geforderten Sprach­kenntnisse. Welche Sprach­kenntnisse für welchen Studien­gang gefordert werden, finden Sie in der jeweiligen Auswahlsatzung.

Davon unabhängig müssen Sie uns auch sehr gute Sprach­kenntnisse in Deutsch nachweisen, sofern Sie über keine deutsche Hochschul­zugangsberechtigung verfügen. Wer wann welchen Nachweis zu erbringen hat, finden Sie im Detail in der Immatrikulations­ordnung der Universität Mannheim.


Akzeptierte Sprach­nachweise

  • Englisch B2

    • Erststudium der Anglistik/Amerikanistik im Beifach­umfang oder vergleichbare Leistungen
    • Englisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 10 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
    • Englischsprach­ige Hochschul­zugangsberechtigung
    • TOEFL (iBT) mit mindestens 79 Punkten (Test Date Score)
    • First Certificate in English (FCE)
    • IELTS mit mindestens Band 5.5
    • telc Niveau B2
    • TOEIC mit mindestens 715 von 990 Punkten
    • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens B2
    • Alle für das Niveau C1 anerkannten Nachweise gelten automatisch auch für das Niveau B2.
    • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Stichtag ist der 31. Mai. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – beide sind lebens­lang gültig.
  • Englisch C1

    • Erststudium der Anglistik/Amerikanistik im Hauptfach­umfang oder vergleichbare Leistungen
    • Abschluss eines durchgehend englischsprach­igen Erststudiums
    • Englisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
    • Mehrjähriger Wohnsitz im englischsprach­igen Ausland
    • TOEFL (iBT) mit mindestens 94 Punkten (Test Date Score)
    • TOEFL (CBT) mit mindestens 233 Punkten
    • TOEFL (PBT) mit mindestens 586 Punkten
    • Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level C
    • Certificate of Proficiency in English (CPE) mit mindestens Level C
    • IELTS mit mindestens Band 6.5
    • telc Niveau C1
    • TOEIC mit mindestens 850 von 990 Punkten
    • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens C1
    • Alle für das Niveau C1 anerkannten Nachweise gelten automatisch auch für das Niveau B2.
  • Französisch C1

    • Erststudium der Französistik im Hauptfach­umfang oder vergleichbare Leistungen
    • Abschluss eines durchgehend französischsprach­igen Erststudiums
    • Französisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
    • Mehrjähriger Wohnsitz im französischsprach­igen Ausland
    • DELF/DALF auf dem Niveau C1
  • Italienisch C1

    • Erststudium der Italianistik im Hauptfach­umfang oder vergleichbare Leistungen
    • Abschluss eines durchgehend italienischsprach­igen Erststudiums
    • Italienisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
    • Mehrjähriger Wohnsitz im italienischsprach­igen Ausland
    • CILS auf dem Niveau C1
    • CELI auf dem Niveau 4
  • Spanisch C1

    • Erststudium der Hispanistik im Hauptfach­umfang oder vergleichbare Leistungen
    • Abschluss eines durchgehend spanischsprach­igen Erststudiums
    • Spanisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
    • Mehrjähriger Wohnsitz im spanischsprach­igen Ausland
    • D.E.L.E. Nivel superior
    • SIELE C1

Die Auswahl­kommissionen können im Einzelfall über die individuelle Zulassung weiterer Nachweise entscheiden. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Nachweis akzeptiert wird, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Bewerbungs­ende.


Beratung und Kontakt

Aline Schmidt

Aline Schmidt

Studien­gangs­management Master­studien­gänge
Universität Mannheim
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 287
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Mi 10–12 Uhr – Online-Sprechstunde
Bitte buchen Sie einen Termin über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-master/

In der Vorlesungs­zeit zusätzlich:
Di 10–12 Uhr – Offene Sprechstunde in Raum EO 287

In dringenden Fällen sind andere Termine nach individueller Absprache möglich.