Sie verwenden je nach Aufenthaltsort das Erasmus Learning Agreement und/
Achten Sie bei der Verwendung des Formulars zur Anrechnung von Auslandsleistungen darauf, dass Sie das passende für Ihren Studiengang und Ihre Prüfungsordnung auswählen. Den Ablauf des Anrechnungsverfahrens können Sie auf der Seite Kurswahl und Anerkennung nachlesen.
Das vom Ansprechpartner des jeweiligen Fachbereichs unterschriebene Formular zur Anrechnung von Auslandsleistungen, das Sie auf den Seiten des Zentralen Prüfungsausschusses und auf Ilias finden, sichert Ihnen die Anerkennung.
Das Learning Agreement für Ihre Erasmus-Unterlagen, das noch keine Garantie bezüglich der Anerkennung bedeutet, unterschreibt die Auslandskoordinatorin des Teams Internationales am Dekanat der Philosophischen Fakultät.
Das Formular zur Anrechnung von Auslandsleistungen, das Ihnen die Anerkennung garantiert, unterschreibt die Fachvertreterin oder der Fachvertreter des jeweiligen Faches.
Sie müssen mit jeder Ansprechperson der einzelnen Fachbereiche, in denen Sie Leistungen erbringen möchten, zur Absprache Ihrer Kurse selbst Kontakt aufnehmen.
Sie brauchen folgende Infos:
Es ist durchaus möglich, dass sich vor Ort Kursänderungen ergeben. In diesem Fall füllen Sie, wenn Sie mit Erasmus im Ausland sind, das Erasmus Changes Formular aus und lassen uns dieses per Mail oder Fax zukommen. Für Übersee dokumentieren Sie die Änderungen mit dem E-Mail-Schriftverkehr.
In diesem Fall verwenden Sie das Formular Erasmus Learning Agreement. Dieses ist noch nicht bindend, gilt aber für Ihre Erasmus-Unterlagen. Bitte klären Sie die Anerkennung erst, wenn Ihnen die oben genannten Informationen vorliegen.
Es ist ausschlaggebend, als was Sie den Kurs letztendlich an der Universität Mannheim anerkannt bekommen und nicht wie viele ECTS Sie für diesen Kurs im Ausland bekämen. Wenn Sie also eine Veranstaltung besuchen wollen, die mit nur 4 ECTS ausgeschrieben ist, wird diese gemäß der erworbenen Kompetenzen und nach der Mannheimer Prüfungsordnung angerechnet.
Wenn Sie mit dem Ergebnis einer Veranstaltung nicht zufrieden sind und sie diese trotz Learning Agreements nicht anrechnen lassen wollen, dann müssen Sie das selbstverständlich auch nicht tun.
Erste Orientierung bietet Ihre Prüfungsordnung. Dort finden Sie eine Übersicht der im IKW-Modul möglichen Bereiche. Bitte informieren Sie sich, bevor Sie in die Sprechstunde kommen. Für die Anrechnung von Kursen in Ihren Fächern, wenden Sie sich bitte immer an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den jeweiligen Fachbereichen.
Als Freemover müssen Sie nur dann ein Anerkennungsformular ausfüllen, wenn Sie Anglistik studieren. Wenn Sie sich Kurse anerkennen lassen möchten, raten wir Ihnen dennoch, diese mit den zuständigen Ansprechpartnern vorab zu besprechen. Für das IKW-Modul und den Kurs Unternehmensethik wenden Sie sich an die Auslandsbeauftragten der Philosophischen Fakultät. Für Kurse in Ihrem Fachbereich wenden Sie sich an die jeweiligen Anerkennungsbeauftragten der Fächer.
Sie müssen keinen Erfahrungbericht abgeben. Zukünftige Outgoing-Studierende würden sich jedoch sicherlich darüber freuen an Ihren Erfahrungen teilhaben zu dürfen – geben Sie also gerne auch einen Bericht ab!
Sie können, müssen sich aber nicht beurlauben lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Studienbüros. Im Studiengang B.A. Romanische Sprachen, Literaturen und Medien ist das Auslandsjahr fester Bestandteil Ihres Studiums, daher ist eine Beurlaubung in Mannheim hier nicht vorgesehen.