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Häufige Fragen

... zur Anrechnung von Auslands­leistungen

  • Welche Formulare verwende ich?

    Sie verwenden je nach Aufenthaltsort das Erasmus Learning Agreement und/oder das Formular zur Anrechnung von Auslands­leistungen.

    • Das Erasmus Learning Agreement kommt generell nur im Rahmen von Erasmus-Aufenthalten zum Einsatz. Außerdem brauchen Erasmus-Studierende auch das Formular zur Anrechnung von Auslands­leistungen.
      (Auch wenn Sie sich noch nicht sicher sind, welche Kurse Sie im Ausland belegen, beziehungs­weise wenn Sie noch keine äquivalenten Kurse gefunden haben, können Sie das Erasmus Learning Agreement verwenden. Es gilt als Dokument für Ihre Erasmus-Unter­lagen, hat aber noch keinerlei Garantie bezüglich der Anerkennung.)
    • Wenn Sie nach Über­see gehen, benötigen Sie das Erasmus Learning Agreement nicht. Für die Kursanerkennung empfehlen wir allen Über­see-Austausch­studierenden die Verwendung des Formulares zur Anrechnung von Auslands­leistungen.
    • Über­see-Anglistik-Studierende müssen das Formular zur Anrechnung von Auslands­leistungen verwenden. 

    Achten Sie bei der Verwendung des Formulars zur Anrechnung von Auslands­leistungen darauf, dass Sie das passende für Ihren Studien­gang und Ihre Prüfungs­ordnung auswählen. Den Ablauf des Anrechnungs­verfahrens können Sie auf der Seite Kurswahl und Anerkennung nachlesen.

  • Welches Formular sichert mir die Anerkennung?

    Das vom Ansprech­partner des jeweiligen Fach­bereichs unter­schriebene Formular zur Anrechnung von Auslands­leistungen, das Sie auf den Seiten des Zentralen Prüfungs­ausschusses und auf Ilias finden, sichert Ihnen die Anerkennung.

  • Wer ist mein Departmental Coordinator, wer ist Institutional Coordinator?

    1. Wenden Sie sich bei administrativen Fragen an unsere Institutional Coordinators – das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Akademischen Auslands­amts
    2. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Auslands­semester und zu Partner­universitäten an die Departmental Coordinators – das sind die Ansprech­partnerinnen und Ansprech­partner für Study abroad-Studierende (Outgoing-Studierende) im Team Internationales der Fakultät.
    3. Bei Fragen zu anderen Veranstaltungen wenden sie sich an Ihre Anerkennungs­beauftragten aus den Fächern.
       
  • Wer unter­schreibt mein Erasmus Learning Agreement?

    Das Learning Agreement für Ihre Erasmus-Unter­lagen, das noch keine Garantie bezüglich der Anerkennung bedeutet, unter­schreibt die Auslands­koordinatorin des Teams Internationales am Dekanat der Philosophischen Fakultät.

    Das Formular zur Anrechnung von Auslands­leistungen, das Ihnen die Anerkennung garantiert, unter­schreibt die Fach­vertreterin oder der Fach­vertreter des jeweiligen Faches.

  • Wann muss ich mich mit wem absprechen?

    1. Zu Beginn des Auslands­aufenthalts besprechen Sie Ihre Kurswahl mit den jeweils zuständigen Personen. Machen Sie dabei möglichst konkrete Angaben zu den Kursen. 
    2. Nach dem Auslands­aufenthalt: Kurse, die sich von der Vorabsprache vor dem Aufenthalt unter­scheiden, müssen erneut von der oder dem Anerkennungs­beauftragten des jeweiligen Faches unter­zeichnet werden. 
      Bereits abgestimmte Kurse können vom Team Internationales unter­zeichnet werden. 
      Studierende des B.Ed. und M.Ed. müssen sich erneut an die Ansprech­partnerin oder den Ansprech­partner im Fach­bereich wenden.
  • Muss ich jede Ansprechperson selbst kontaktieren?

    Sie müssen mit jeder Ansprechperson der einzelnen Fach­bereiche, in denen Sie Leistungen erbringen möchten, zur Absprache Ihrer Kurse selbst Kontakt aufnehmen.

  • Welche Infos muss ich haben, um meine Anerkennung zu klären?

    Sie brauchen folgende Infos:

    • Kurstitel 
    • Kurs­kompetenzen 
    • möglichst viele Informationen zu den Kursinhalten
    • eine Kursnummer (oder vergleichbare Informationen zum Kursniveau)
    • Anzahl der Kurstermine 
    • und (wichtig!) erforderliche Leistungs­nachweise
  • Was ist, wenn sich vor Ort Kursänderungen ergeben?

    Es ist durchaus möglich, dass sich vor Ort Kursänderungen ergeben. In diesem Fall füllen Sie, wenn Sie mit Erasmus im Ausland sind, das Erasmus Changes Formular aus und lassen uns dieses per Mail oder Fax zukommen. Für Über­see dokumentieren Sie die Änderungen mit dem E-Mail-Schriftverkehr.

  • Was mache ich, wenn Kursangaben für die Erasmus-Unter­lagen fehlen?

    In diesem Fall verwenden Sie das Formular Erasmus Learning Agreement. Dieses ist noch nicht bindend, gilt aber für Ihre Erasmus-Unter­lagen. Bitte klären Sie die Anerkennung erst, wenn Ihnen die oben genannten Informationen vorliegen.

  • Was mache ich, wenn meine Prüfungs­ordnung für einen Kurs 5 ECTS vorsieht, mein Kurs aus dem Ausland aber nur 4 ECTS hat?

    Es ist ausschlaggebend, als was Sie den Kurs letztendlich an der Universität Mannheim anerkannt bekommen und nicht wie viele ECTS Sie für diesen Kurs im Ausland bekämen. Wenn Sie also eine Veranstaltung besuchen wollen, die mit nur 4 ECTS ausgeschrieben ist, wird diese gemäß der erworbenen Kompetenzen und nach der Mannheimer Prüfungs­ordnung angerechnet.

  • Was mache ich, wenn ich eine Leistung nicht anrechnen lassen möchte?

    Wenn Sie mit dem Ergebnis einer Veranstaltung nicht zufrieden sind und sie diese trotz Learning Agreements nicht anrechnen lassen wollen, dann müssen Sie das selbstverständlich auch nicht tun.

  • Welche Kurse werden mir im IKW-Modul angerechnet?

    Erste Orientierung bietet Ihre Prüfungs­ordnung. Dort finden Sie eine Über­sicht der im IKW-Modul möglichen Bereiche. Bitte informieren Sie sich, bevor Sie in die Sprechstunde kommen. Für die Anrechnung von Kursen in Ihren Fächern, wenden Sie sich bitte immer an die Ansprech­partnerinnen und Ansprech­partner in den jeweiligen Fach­bereichen.
     

  • Was muss ich als Freemover beachten?

    Als Freemover müssen Sie nur dann ein Anerkennungs­formular ausfüllen, wenn Sie Anglistik studieren. Wenn Sie sich Kurse anerkennen lassen möchten, raten wir Ihnen dennoch, diese mit den zuständigen Ansprech­partnern vorab zu besprechen. Für das IKW-Modul und den Kurs Unter­nehmens­ethik wenden Sie sich an die Auslands­beauftragten der Philosophischen Fakultät. Für Kurse in Ihrem Fach­bereich wenden Sie sich an die jeweiligen Anerkennungs­beauftragten der Fächer.

    Sie müssen keinen Erfahrungbericht abgeben. Zukünftige Outgoing-Studierende würden sich jedoch sicherlich darüber freuen an Ihren Erfahrungen teilhaben zu dürfen – geben Sie also gerne auch einen Bericht ab!

... und darüber hinaus

  • Muss ich mich beurlauben lassen, wenn ich ins Ausland gehe?

    Sie können, müssen sich aber nicht beurlauben lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Studien­büros. Im Studien­gang B.A. Romanische Sprachen, Literaturen und Medien ist das Auslands­jahr fester Bestandteil Ihres Studiums, daher ist eine Beurlaubung in Mannheim hier nicht vorgesehen.


Beratung und Kontakt

Lea Bastian

Lea Bastian (sie/ihr)

Gesamtkoordinatorin Internationale Angelegenheiten
Anerkennungs­anliegen bitte an: auslandssemester.philmail-uni-mannheim.de
Universität Mannheim
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 291
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Mi 10–12 Uhr – Online Sprechstunde
Bitte buchen Sie einen Termin über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-auslandsaufenthalte/

In der Vorlesungs­zeit zusätzlich:
Di 10–12 Uhr – Offene Sprechstunde in Raum EO 291