Häufige Fragen
... zur Anrechnung von Auslandsleistungen
Welche Formulare verwende ich?
Sie verwenden je nach Aufenthaltsort das Erasmus Learning Agreement und/
oder das Formular zur Anrechnung von Auslandsleistungen. - Das Erasmus Learning Agreement kommt generell nur im Rahmen von Erasmus-Aufenthalten zum Einsatz. Außerdem brauchen Erasmus-Studierende auch das Formular zur Anrechnung von Auslandsleistungen.
(Auch wenn Sie sich noch nicht sicher sind, welche Kurse Sie im Ausland belegen, beziehungsweise wenn Sie noch keine äquivalenten Kurse gefunden haben, können Sie das Erasmus Learning Agreement verwenden. Es gilt als Dokument für Ihre Erasmus-Unterlagen, hat aber noch keinerlei Garantie bezüglich der Anerkennung.) - Wenn Sie nach Übersee gehen, benötigen Sie das Erasmus Learning Agreement nicht. Für die Kursanerkennung empfehlen wir allen Übersee-Austauschstudierenden die Verwendung des Formulares zur Anrechnung von Auslandsleistungen.
- Übersee-Anglistik-Studierende müssen das Formular zur Anrechnung von Auslandsleistungen verwenden.
Achten Sie bei der Verwendung des Formulars zur Anrechnung von Auslandsleistungen darauf, dass Sie das passende für Ihren Studiengang und Ihre Prüfungsordnung auswählen. Den Ablauf des Anrechnungsverfahrens können Sie auf der Seite Kurswahl und Anerkennung nachlesen.
- Das Erasmus Learning Agreement kommt generell nur im Rahmen von Erasmus-Aufenthalten zum Einsatz. Außerdem brauchen Erasmus-Studierende auch das Formular zur Anrechnung von Auslandsleistungen.
Welches Formular sichert mir die Anerkennung?
Das vom Ansprechpartner des jeweiligen Fachbereichs unterschriebene Formular zur Anrechnung von Auslandsleistungen, das Sie auf den Seiten des Zentralen Prüfungsausschusses und auf Ilias finden, sichert Ihnen die Anerkennung.
Wer ist mein Departmental Coordinator, wer ist Institutional Coordinator?
- Wenden Sie sich bei administrativen Fragen an unsere Institutional Coordinators – das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Akademischen Auslandsamts.
- Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Auslandssemester und zu Partneruniversitäten an die Departmental Coordinators – das sind die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Study abroad-Studierende (Outgoing-Studierende) im Team Internationales der Fakultät.
- Bei Fragen zu anderen Veranstaltungen wenden sie sich an Ihre Anerkennungsbeauftragten aus den Fächern.
Wer unterschreibt mein Erasmus Learning Agreement?
Das Learning Agreement für Ihre Erasmus-Unterlagen, das noch keine Garantie bezüglich der Anerkennung bedeutet, unterschreibt die Auslandskoordinatorin des Teams Internationales am Dekanat der Philosophischen Fakultät.
Das Formular zur Anrechnung von Auslandsleistungen, das Ihnen die Anerkennung garantiert, unterschreibt die Fachvertreterin oder der Fachvertreter des jeweiligen Faches.
Wann muss ich mich mit wem absprechen?
- Zu Beginn des Auslandsaufenthalts besprechen Sie Ihre Kurswahl mit den jeweils zuständigen Personen. Machen Sie dabei möglichst konkrete Angaben zu den Kursen.
- Nach dem Auslandsaufenthalt: Kurse, die sich von der Vorabsprache vor dem Aufenthalt unterscheiden, müssen erneut von der oder dem Anerkennungsbeauftragten des jeweiligen Faches unterzeichnet werden.
Bereits abgestimmte Kurse können vom Team Internationales unterzeichnet werden.
Studierende des B.Ed. und M.Ed. müssen sich erneut an die Ansprechpartnerin oder den Ansprechpartner im Fachbereich wenden.
Muss ich jede Ansprechperson selbst kontaktieren?
Sie müssen mit jeder Ansprechperson der einzelnen Fachbereiche, in denen Sie Leistungen erbringen möchten, zur Absprache Ihrer Kurse selbst Kontakt aufnehmen.
Welche Infos muss ich haben, um meine Anerkennung zu klären?
Sie brauchen folgende Infos:
- Kurstitel
- Kurskompetenzen
- möglichst viele Informationen zu den Kursinhalten
- eine Kursnummer (oder vergleichbare Informationen zum Kursniveau)
- Anzahl der Kurstermine
- und (wichtig!) erforderliche Leistungsnachweise
Was ist, wenn sich vor Ort Kursänderungen ergeben?
Es ist durchaus möglich, dass sich vor Ort Kursänderungen ergeben. In diesem Fall füllen Sie, wenn Sie mit Erasmus im Ausland sind, das Erasmus Changes Formular aus und lassen uns dieses per Mail oder Fax zukommen. Für Übersee dokumentieren Sie die Änderungen mit dem E-Mail-Schriftverkehr.
Was mache ich, wenn Kursangaben für die Erasmus-Unterlagen fehlen?
In diesem Fall verwenden Sie das Formular Erasmus Learning Agreement. Dieses ist noch nicht bindend, gilt aber für Ihre Erasmus-Unterlagen. Bitte klären Sie die Anerkennung erst, wenn Ihnen die oben genannten Informationen vorliegen.
Was mache ich, wenn meine Prüfungsordnung für einen Kurs 5 ECTS vorsieht, mein Kurs aus dem Ausland aber nur 4 ECTS hat?
Es ist ausschlaggebend, als was Sie den Kurs letztendlich an der Universität Mannheim anerkannt bekommen und nicht wie viele ECTS Sie für diesen Kurs im Ausland bekämen. Wenn Sie also eine Veranstaltung besuchen wollen, die mit nur 4 ECTS ausgeschrieben ist, wird diese gemäß der erworbenen Kompetenzen und nach der Mannheimer Prüfungsordnung angerechnet.
Was mache ich, wenn ich eine Leistung nicht anrechnen lassen möchte?
Wenn Sie mit dem Ergebnis einer Veranstaltung nicht zufrieden sind und sie diese trotz Learning Agreements nicht anrechnen lassen wollen, dann müssen Sie das selbstverständlich auch nicht tun.
Welche Kurse werden mir im IKW-Modul angerechnet?
Erste Orientierung bietet Ihre Prüfungsordnung. Dort finden Sie eine Übersicht der im IKW-Modul möglichen Bereiche. Bitte informieren Sie sich, bevor Sie in die Sprechstunde kommen. Für die Anrechnung von Kursen in Ihren Fächern, wenden Sie sich bitte immer an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den jeweiligen Fachbereichen.
Was muss ich als Freemover beachten?
Als Freemover müssen Sie nur dann ein Anerkennungsformular ausfüllen, wenn Sie Anglistik studieren. Wenn Sie sich Kurse anerkennen lassen möchten, raten wir Ihnen dennoch, diese mit den zuständigen Ansprechpartnern vorab zu besprechen. Für das IKW-Modul und den Kurs Unternehmensethik wenden Sie sich an die Auslandsbeauftragten der Philosophischen Fakultät. Für Kurse in Ihrem Fachbereich wenden Sie sich an die jeweiligen Anerkennungsbeauftragten der Fächer.
Sie müssen keinen Erfahrungbericht abgeben. Zukünftige Outgoing-Studierende würden sich jedoch sicherlich darüber freuen an Ihren Erfahrungen teilhaben zu dürfen – geben Sie also gerne auch einen Bericht ab!
... und darüber hinaus
Muss ich mich beurlauben lassen, wenn ich ins Ausland gehe?
Sie können, müssen sich aber nicht beurlauben lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Studienbüros. Im Studiengang B.A. Romanische Sprachen, Literaturen und Medien ist das Auslandsjahr fester Bestandteil Ihres Studiums, daher ist eine Beurlaubung in Mannheim hier nicht vorgesehen.