Promotion
An der Philosophischen Fakultät kann der akademische Doktor*innengrad der Philosophie (Dr. phil.) erworben werden. Neben der Individualpromotion gibt es auch strukturierte Promotionsprogramme, die in der Graduiertenschule der Philosophischen Fakultät angesiedelt sind. Zudem ist in einzelnen Fächern eine kumulative Promotion möglich.
Einen Eindruck von den verschiedenen Dissertationsprojekten der Promovierenden finden Sie hier.
Das Vertretungsgremium der Promovierenden an der Philosophischen Fakultät ist der Promovierendenkonvent.
Sie interessieren sich für eine Promotion an der Philosophischen Fakultät? Dann finden Sie hier Informationen zu den Terminen für Anmeldungen und Prüfungen, zum Promotionsverfahren sowie zu den Promotionsordnungen.
Termine
Eine Aufnahme in die Promovierendenliste der Philosophischen Fakultät ist ausschließlich auf Beschluss des Promotionsausschusses möglich. Der Promotionsausschuss tritt in jedem Semester an drei Terminen während der Vorlesungszeit zusammen. In der nachstehenden Tabelle können Sie ersehen, bis wann Ihre vollständigen Unterlagen zur Aufnahme in die Promovierendenliste an der Fakultät vorliegen müssen, um für den jeweiligen Termin berücksichtigt werden zu können.
Ein Nachweis über die Aufnahme in die Promovierendenliste für eine Bewerbung auf ein Stipendium bzw. in ein Förderprogramm kann erst ausgestellt werden, wenn der Promotionsausschuss Ihrer Aufnahme zugestimmt hat. Bitte planen Sie mit ausreichend Vorlauf.
| 1. Sitzung:25.02.2026 | 2. Sitzung: 25.03.2026 | 3. Sitzung: 20.05.2026 | |
|---|---|---|---|
| Bewerber*innen mit deutschem Abschluss | 2 Wochen vorher | 2 Wochen vorher | 2 Wochen vorher |
| Bewerber*innen mit ausländischem Abschluss | 4 Wochen vorher | 4 Wochen vorher | 4 Wochen vorher |
Alle wichtigen Informationen
Höchstdauer Promotion
Die Höchstdauer für Ihre Promotion beträgt sechs Jahre.
Pflichtimmatrikulation
Alle Doktorand*innen sind gem. § 38 Absatz 5 LHG verpflichtet, sich umgehend nach ihrer Aufnahme in die Doktorand*innenliste der Fakultät an der Universität Mannheim zu immatrikulieren. Weitere Informationen zu Vorgehen, erforderlichen Dokumenten, möglichen Ausnahmen und Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des Dezernats I.
Antrag auf Aufnahme in die Doktorand*innenliste
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:
- Antragsformular (PDF, 383 kB) zur Aufnahme in die Doktorand*innenliste
- ausgefüllte und unterschriebene Betreuungsvereinbarung (PDF, 2 MB), inkl. Arbeits- und Zeitplan
- Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) in beglaubigter Kopie
- Nachweise zu den in § 5 der Promotionsordnung genannten Zulassungsvoraussetzungen (Master-, Magister-, oder Diplom- oder Staatsexamenszeugnis) in beglaubigter Kopie
- Lebenslauf mit Darstellung Ihres Studiengangs inklusive Angabe bestandener und nicht bestandener akademischer und staatlicher Examina. Nennen Sie auch erfolglose Promotionsgesuche. Der Lebenslauf muss Ihre private Telefonnummer und E-Mail Adresse enthalten
Datenschutz bei Forschungsvorhaben
Sollten Sie im Rahmen ihrer Forschungsprojekte personenbezogene Daten verwenden, müssen Sie auch die zugehörigen Vorgaben des Datenschutzes beachten. Wie Sie frühzeitig planen können und welche Einschränkungen oder Privilegien für Sie gelten, erfahren Sie hier auf der zugehörigen Seite im Intranet.
Einreichung der Dissertation und Disputation
- Sie müssen drei Exemplare Ihrer Arbeit im Dekanat abgeben
- Nach der Promotionsordnung 2016 müssen Sie zusätzlich eine elektronische Fassung der Dissertation einreichen sowie eine Erklärung, dass elektronische und schriftliche Fassung übereinstimmen.
- Schreiben Sie auf das Titelblatt: „Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie der Universität Mannheim“.
- Nennen Sie auf der Rückseite des Titelblatts den Namen des Dekans und der beiden Gutachter*innen.
- Sie müssen eine unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung als letzte Seite in alle drei Exemplare einbinden. Der genaue Wortlaut steht in der PromO § 8 Absatz 2 lit. c).
- Zusammen mit den drei Exemplaren der Dissertation geben Sie auch dieses Formular (PDF, 494 kB) ausgefüllt ab.
- Die Begutachtungsdauer beträgt höchstens drei Monate.
- Die Disputation kann sechs Wochen nach Erhalt der Gutachten stattfinden.
- Die Mitglieder der Prüfungskommission sind: Vorsitzende*r, zwei Gutachter*innen, zwei Mitglieder und eine Vertretung.
- Die Thesenpapiere sind zwei Wochen vor der Disputation im Dekanat einzureichen.
Veröffentlichung der Dissertation
Die Dissertation ist von Doktorandinnen und Doktoranden in der vom Erstgutachter genehmigten Fassung binnen zwei Jahren nach der Disputation zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Dissertation kann erfolgen:
- durch einen Verlag
- durch die Universitätsbibliothek Mannheim in einer elektronischen Version. Dafür verwenden Sie das MADOC-Formular (PDF, 187 kB).
Promotionsordnung
Kumulative Promotion
Eine kumulative Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität Mannheim ist ausschließlich nach den Bestimmungen der Promotionsordnung 2016 und nur in denjenigen Fächern möglich, die entsprechende fachspezifische Regelungen getroffen haben. Die Anforderungen dieser Fächer finden sich im Anhang zur Promotionsordnung 2016. Die englischsprachige Fassung der Promotionsordnung 2016 kann ggf. weniger aktuell sein als die die deutschsprachige Version – im Zweifel konsultieren Sie daher bitte die deutschsprachige Version.
Cotutelle de thèse
Bi-Nationale Promotionen im Cotutelle-de-thèse-Verfahren sind an der Philosophischen Fakultät auschließlich innerhalb von mit Partneruniversitäten bestehenden Rahmenverträgen zulässig. Die Philosophische Fakultät schließt zurzeit keine Individualverträge zu Cotutelle-Verfahren ab.
Auslandsmobilität mit Erasmus+
Promovierende an der Universität Mannheim können sich im Rahmen von Erasmus+ auf Förderung eines Kurzzeitaufenthalts an einer ENGAGE.EU Partneruniversität im Ausland bewerben. So können Aufenthalte von 5–30 Tagen – beispielsweise im Rahmen von Blockseminaren oder Trainings aus dem ENGAGE.EU Kurskatalog - finanziell bezuschusst werden. Mehr Informationen zu Ihren Möglichkeiten finden Sie hier.
Beratung und Kontakt

Nathalie Mäusezahl
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 283
68161 Mannheim
Dienstags und Mittwochs zwischen 10–12 Uhr und
nach Vereinbarung

Mariateresa Cecalupo
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 283
Mannheim
Dienstags und Mittwochs zwischen 10–12 Uhr und
nach Vereinbarung