DE / EN

Promotion

An der Philosophischen Fakultät kann der akademische Doktor*innengrad der Philosophie (Dr. phil.) erworben werden. Neben der Individualpromotion gibt es auch strukturierte Promotions­programme, die in der Graduiertenschule der Philosophischen Fakultät angesiedelt sind. Zudem ist in einzelnen Fächern eine kumulative Promotion möglich.

Einen Eindruck von den verschiedenen Dissertations­projekten der Promovierenden finden Sie hier.

Das Vertretungs­gremium der Promovierenden an der Philosophischen Fakultät ist der Promovierendenkonvent.

Sie interessieren sich für eine Promotion an der Philosophischen Fakultät? Dann finden Sie hier Informationen zu den Terminen für Anmeldungen und Prüfungen, zum Promotions­verfahren sowie zu den Promotions­ordnungen.


Termine

Eine Aufnahme in die Promovierendenliste der Philosophischen Fakultät ist ausschließlich auf Beschluss des Promotions­ausschusses möglich. Der Promotions­ausschuss tritt in jedem Semester an drei Terminen während der Vorlesungs­zeit zusammen. In der nachstehenden Tabelle können Sie ersehen, bis wann Ihre vollständigen Unter­lagen zur Aufnahme in die Promovierendenliste an der Fakultät vorliegen müssen, um für den jeweiligen Termin berücksichtigt werden zu können. 

Ein Nachweis über die Aufnahme in die Promovierendenliste für eine Bewerbung auf ein Stipendium bzw. in ein Förder­programm kann erst ausgestellt werden, wenn der Promotions­ausschuss Ihrer Aufnahme zugestimmt hat. Bitte planen Sie mit ausreichend Vorlauf.

  1. Sitzung:25.02.2026 2. Sitzung: 25.03.2026 3. Sitzung: 20.05.2026
Bewerber*innen mit deutschem Abschluss 2 Wochen vorher 2 Wochen vorher 2 Wochen vorher
Bewerber*innen mit ausländischem Abschluss 4 Wochen vorher 4 Wochen vorher 4 Wochen vorher

Alle wichtigen Informationen

  • Höchstdauer Promotion

    Die Höchstdauer für Ihre Promotion beträgt sechs Jahre.

  • Pflichtimmatrikulation

    Alle Doktorand*innen sind gem. § 38 Absatz 5 LHG verpflichtet, sich umgehend nach ihrer Aufnahme in die Doktorand*innenliste der Fakultät an der Universität Mannheim zu immatrikulieren. Weitere Informationen zu Vorgehen, erforderlichen Dokumenten, möglichen Ausnahmen und Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des Dezernats I.

  • Antrag auf Aufnahme in die Doktorand*innenliste

    Sie müssen folgende Unter­lagen einreichen:

    • Antragsformular (PDF, 383 kB) zur Aufnahme in die Doktorand*innenliste
    • ausgefüllte und unter­schriebene Betreuungs­vereinbarung (PDF, 2 MB), inkl. Arbeits- und Zeitplan
    • Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur­zeugnis) in beglaubigter  Kopie
    • Nachweise zu den in § 5 der Promotions­ordnung genannten Zulassungs­voraussetzungen (Master-, Magister-, oder Diplom- oder Staats­examenszeugnis) in beglaubigter Kopie
    • Lebens­lauf mit Darstellung Ihres Studien­gangs inklusive Angabe bestandener und nicht bestandener akademischer und staatlicher Examina. Nennen Sie auch erfolglose Promotions­gesuche. Der Lebens­lauf muss Ihre private Telefonnummer und E-Mail Adresse enthalten
  • Datenschutz bei Forschungs­vorhaben

    Sollten Sie im Rahmen ihrer Forschungs­projekte personenbezogene Daten verwenden, müssen Sie auch die zugehörigen Vorgaben des Datenschutzes beachten. Wie Sie frühzeitig planen können und welche Einschränkungen oder Privilegien für Sie gelten, erfahren Sie hier auf der zugehörigen Seite im Intranet.

  • Einreichung der Dissertation und Disputation

    • Sie müssen drei Exemplare Ihrer Arbeit im Dekanat abgeben
    • Nach der Promotions­ordnung 2016 müssen Sie zusätzlich eine elektronische Fassung der Dissertation einreichen sowie eine Erklärung, dass elektronische und schriftliche Fassung übereinstimmen.
    • Schreiben Sie auf das Titelblatt: „Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie der Universität Mannheim“.
    • Nennen Sie auf der Rückseite des Titelblatts den Namen des Dekans und der beiden Gutachter*innen.
    • Sie müssen eine unter­schriebene ehrenwörtliche Erklärung als letzte Seite in alle drei Exemplare einbinden. Der genaue Wortlaut steht in der PromO § 8 Absatz 2 lit. c).
    • Zusammen mit den drei Exemplaren der Dissertation geben Sie auch dieses Formular (PDF, 494 kB) ausgefüllt ab.
    • Die Begutachtungs­dauer beträgt höchstens drei Monate.
    • Die Disputation kann sechs Wochen nach Erhalt der Gutachten stattfinden.
    • Die Mitglieder der Prüfungs­kommission sind: Vorsitzende*r, zwei Gutachter*innen, zwei Mitglieder und eine Vertretung.
    • Die Thesenpapiere sind zwei Wochen vor der Disputation im Dekanat einzureichen.
  • Veröffentlichung der Dissertation

    Die Dissertation ist von Doktorandinnen und Doktoranden in der vom Erstgutachter genehmigten Fassung binnen zwei Jahren nach der Disputation zu veröffentlichen.

    Die Veröffentlichung der Dissertation kann erfolgen:

    •  durch einen Verlag
    • durch die Universitäts­bibliothek Mannheim in einer elektronischen Version. Dafür verwenden Sie das MADOC-Formular (PDF, 187 kB).
  • Promotions­ordnung

  • Kumulative Promotion

    Eine kumulative Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität Mannheim ist ausschließlich nach den Bestimmungen der Promotions­ordnung 2016 und nur in denjenigen Fächern möglich, die entsprechende fach­spezifische Regelungen getroffen haben. Die Anforderungen dieser Fächer finden sich im Anhang zur Promotions­ordnung 2016. Die englischsprach­ige Fassung der Promotions­ordnung 2016 kann ggf. weniger aktuell sein als die die deutschsprach­ige Version – im Zweifel konsultieren Sie daher bitte die deutschsprach­ige Version.

  • Cotutelle de thèse

    Bi-Nationale Promotionen im Cotutelle-de-thèse-Verfahren sind an der Philosophischen Fakultät auschließlich innerhalb von mit Partner­universitäten bestehenden Rahmenverträgen zulässig. Die Philosophische Fakultät schließt zurzeit keine Individualverträge zu Cotutelle-Verfahren ab.

  • Auslands­mobilität mit Erasmus+

    Promovierende an der Universität Mannheim können sich im Rahmen von Erasmus+ auf Förderung eines Kurzzeitaufenthalts an einer ENGAGE.EU Partner­universität im Ausland bewerben. So können Aufenthalte von 5–30 Tagen – beispielsweise im Rahmen von Blockseminaren oder Trainings aus dem ENGAGE.EU Kurskatalog - finanz­iell bezuschusst werden. Mehr Informationen zu Ihren Möglichkeiten finden Sie hier.


Beratung und Kontakt

Bild von Nathalie Mäusezahl

Nathalie Mäusezahl

Sekretariat, Promotionen und Berufungs­verfahren
Universität Mannheim
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 283
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Dienstags und Mittwochs zwischen 10–12 Uhr und
nach Vereinbarung
Mariateresa Cecalupo vor einem hellblauen Hintergrund. Sie hat schulterlanges, gelocktes Haar und trägt ein dunkelblaues Oberteil.

Mariateresa Cecalupo

Sekretariat, Promotionen und Berufungs­verfahren
Universität Mannheim
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 283
Mannheim
Sprechstunde:
Dienstags und Mittwochs zwischen 10–12 Uhr und
nach Vereinbarung