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Mündliche Prüfung im Abschlussmodul (Französisch, Italienisch und Spanisch)

Im Anschluss an die Bachelor­arbeit legen Sie im B.A. Romanische Sprachen, Literaturen und Medien die mündliche Bachelor-Abschluss­prüfung in den beiden studierten Sprachen ab.

Alle wichtigen Informationen

  • Grundsätzliches

    1. Die mündliche Prüfung im Abschlussmodul legen Sie in Ihren beiden studierten Sprachen (Französisch/Spanisch, Französisch/Italienisch, Spanisch/Italienisch) ab. Die dritte Sprache wird nicht berücksichtigt.
    2. Prüfungs­dauer: insgesamt 60 Minuten
    3. Die Prüfung findet regulär in Präsenz statt. Im begründeten Ausnahmefall kann sie als Online-Prüfung oder Teil-Präsenz-Prüfung abgenommen werden. Bei einer Präsenz­prüfung befinden sich alle Teilnehmer*innen vor Ort in einem Raum. Bei einer Online-Prüfung nehmen alle Teilnehmer*innen via Zoom teil. Wenn es sich um eine Teil-Präsenz-Prüfung handelt, sind nicht alle an der Prüfung teilnehmenden Personen vor Ort anwesend.
    4. Bitte besprechen Sie im Vorfeld die Themen- und Sprach­wahl mit den Prüfer*innen des jeweiligen Fach­bereichs. Zur mündlichen Abschluss­prüfung ist nur zugelassen, wer die Themen- und Sprach­wahl vorweg von den Prüfenden genehmigt bekommen hat.
  • Zeitpunkt

    1. Sie legen die mündliche Prüfung studien­begleitend am Ende des Studiums ab: d. h. im 8. (Ende Regel­studien­zeit) – spätestens im 11. Semester (Ende maximale Studien­zeit).
    2. Achtung: Wenn die maximale Studien­zeit erreicht ist, muss die Mündliche Prüfung spätestens bis zum Stichtag des Semesterendes (31.01./ 31.07.) erfolgreich absolviert sein.
    3. Die mündliche Prüfung im Abschlussmodul können Sie erst antreten, wenn sämtliche Prüfungs­leistungen bis spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin vorliegen. Die Bachelor­arbeit muss bis zum Prüfungs­termin eingereicht und durch den/die Prüfer*in zumindest als „bestanden“ eingeschätzt worden sein.
    4. Die Prüfungs­zeiträume finden Sie im Anmeldeformular (Link). Bitte beachten Sie die aktuellen Prüfungs­tage.
  • Anmeldung

    1. Die Anmeldung können Sie zu folgenden Anmeldezeiträumen vornehmen:
      • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. Februar: 1. – 31. Dezember
      • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. Juli: 1. – 31. Mai
      • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. September: 1. – 31. Juli
      • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. Dezember: 1. – 31. Oktober
    2. Die mündliche Prüfung im Abschlussmodul müssen Sie online über das Anmeldeformular anmelden.
    3. Sie müssen die Anmeldung bis spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Prüfungs­zeitraum vornehmen.
    4. Nach Ihrer Anmeldung legt das Romanische Seminar Ihren konkreten Prüfungs­termin (mit Uhrzeit) fest und teilt Ihnen diesen per E-Mail mit. Das Romanische Seminar übermittelt spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungs­termin Ihre Daten mit dem konkreten Prüfungs­termin und Prüfungs­vorsitz ans Studien­büro II. Sollten Sie eine Woche vor dem Prüfungs­termin die Voraussetzungen für die mündliche Prüfung im Abschlussmodul nicht erfüllen, teilt das Studien­büro II Ihnen dies mit. Im positiven Fall wird das Prüfungs­protokoll direkt an das Romanische Seminar weitergeleitet.
  • Prüfende

    1. Prüfungs­berechtigt für die mündliche Prüfung im Abschlussmodul sind in der Regel Hochschul­lehrer*innen, apl. Professor*innen und Privatdozierende. Ihre Prüfungs­berechtigten im aktuellen Semester. Hinzu kommt ein*e sachkundige Beisitzer*in.
    2. Die Prüfer*innen der BA-Arbeit und der mündlichen Abschluss­prüfung können, aber müssen nicht dieselben Personen sein.
    3. Die mündliche Prüfung wird von zwei Prüfenden abgenommen (ein*e Prüfer*in aus dem Fach­bereich Literatur- und Medien­wissenschaft und ein*e Prüfer*in aus dem Fach­bereich Sprach- und Medien­wissenschaft). Sie dürfen die Prüfenden selbst wählen, doch es besteht kein Rechts­anspruch auf bestimmte Prüfende.
  • Inhalte

    1. In der mündlichen Abschluss­prüfung werden Sie über zwei wissenschaft­liche Themengebiete geprüft, eines aus dem Fach­bereich Literatur- und Medien­wissenschaft und eines aus dem Fach­bereich Sprach- und Medien­wissenschaft.
    2. Die Prüfungs­themen leiten sich im Wesentlichen von erfolgreich absolvierten Lehr­veranstaltungen des jeweiligen Fach­bereichs aus dem fach­wissenschaft­lichen Aufbau- oder Spezialisierungs­modul sowie ggf. Wissenschafts­modul ab. Sie sind mit dem jeweiligen Prüfenden zu vereinbaren und dürfen sich nicht mit dem Thema der Bachelor­arbeit überschneiden.
    3. Der Besuch eines Examenskolloquiums pro Prüfer*in (Literatur­wissenschaft und Sprach­wissenschaft) ist dringend empfohlen.
  • Nichtbestehen

    1. Haben Sie die mündliche Prüfung nicht bestanden, können Sie diese einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.
    2. Im Falle des Nichtbestehens der mündlichen Prüfung im Abschlussmodul oder eines Rücktritts (z. B. wegen Krankheit) erfolgt keine Pflichtanmeldung zum nächsten Prüfungs­termin, sondern Sie entscheiden selbst, wann Sie sich erneut für die mündliche Prüfung anmelden. Sie können den zweiten Versuch mit neuen Prüfenden anmelden, wenn Sie dies wünschen.

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