Sprachnachweise im Bachelor of Education Lehramt Gymnasium
Für die meisten Fächer im Studiengang Bachelor of Education Lehramt Gymnasium müssen Sie Sprachkenntnisse als Studienvoraussetzung nachweisen. Diese Sprachkenntnisse sind für alle Studiengänge Lehramt Gymnasium in Baden-Württemberg einheitlich in der Rahmenverordnung der Lehramtsstudiengänge des Kultusministeriums definiert. Die Sprachkenntnisse können Sie noch während des Studiums nachholen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den geforderten Sprachkenntnissen, zu den Fristen und wie Sie die Sprachkenntnisse nachweisen können.
Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre Sprachnachweise. Wenn Sie Sprachkenntnisse erwerben müssen, benötigen Sie dafür ausreichend Zeit. Bitte planen Sie auch Zeit für die Wiederholung einer Sprachprüfung oder eines Sprachzertifikats ein, falls Sie eine Prüfung im ersten Versuch nicht bestehen. Dies gilt im Besonderen für die staatliche Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums, die in der Regel nur dreimal im Jahr von den Regierungspräsidien angeboten wird.
Geforderte Sprachkenntnisse und Fristen
Deutsch
Geforderte Sprachkenntnisse Frist Kenntnisse des Englischen (B2 GeR) Ende des 3. Semesters (Orientierungsphase) Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache (B2 GeR) Ende des 5. Semesters (Orientierungsphase inklusive Fristverlängerung) Englisch
Geforderte Sprachkenntnisse Frist Kenntnisse des Englischen (B2 GeR) Ende des 3. Semesters (Orientierungsphase) Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache (B2 GeR) Ende des 5. Semesters (Orientierungsphase inklusive Fristverlängerung) Französisch
Geforderte Sprachkenntnisse Frist Kenntnisse des Französischen (B2 GeR) Ende des 5. Semesters (Orientierungsphase inklusive Fristverlängerung) Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (A2 GeR) Ende des Bachelorstudiums Grundkenntnisse in Latein Ende des 4. Semesters (Orientierungsphase inklusive Fristverlängerung) Geschichte
Geforderte Sprachkenntnisse Frist Latinum Ende des 5. Semesters (Orientierungsphase inklusive Fristverlängerung) Grundkenntnisse Englisch (A2 GeR) Ende des Bachelorstudiums Passive Beherrschung einer weiteren Fremdsprache (A2 GeR) Ende des Bachelorstudiums Informatik
Geforderte Sprachkenntnisse Frist Kenntnisse des Englischen (B2 GeR) Ende des Bachelorstudiums Italienisch
Geforderte Sprachkenntnisse Frist Kenntnisse des Italienischen (B2 GeR) Ende des 5. Semesters (Orientierungsphase inklusive Fristverlängerung) Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (A2 GeR) Ende des Bachelorstudiums Grundkenntnisse in Latein Ende des 4. Semesters (Orientierungsphase inklusive Fristverlängerung) Mathematik
Keine Sprachnachweise erforderlich
Philosophie/
Ethik Geforderte Sprachkenntnisse Frist Kenntnisse des Englischen (B2 GeR) Ende des 3. Semesters (Orientierungsphase) Latinum oder Graecum Ende des 5. Semesters (Orientierungsphase inklusive Fristverlängerung) Politikwissenschaft
Geforderte Sprachkenntnisse Frist Kenntnisse des Englischen (B2 GeR) Ende des Bachelorstudiums Spanisch
Geforderte Sprachkenntnisse Frist Kenntnisse des Spanischen (B2 GeR) Ende des 5. Semesters (Orientierungsphase inklusive Fristverlängerung) Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (A2 GeR) Ende des Bachelorstudiums Grundkenntnisse in Latein Ende des 4. Semesters (Orientierungsphase inklusive Fristverlängerung) Wirtschaftswissenschaft
Geforderte Sprachkenntnisse Frist Kenntnisse des Englischen (B2 GeR) Ende des 3. Semesters (Orientierungsphase)
Sprachkenntnisse aus der Schule
Schulunterricht in der Fremdsprache als Sprachnachweis
Wenn Sie die geforderte Fremdsprache bereits in der Schule gelernt haben, kann der Sprachnachweis über Ihren Schulunterricht erfolgen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Grundkenntnisse / passive Beherrschung: 2 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“
- Kenntnisse: 4 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“ oder 3 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe II bis zum Abitur (G8: Stufe 10–12, G9: Stufe 11–13); Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit mind. „ausreichend“ bewertet
- Latinum / Graecum: Vermerk über das bestandene Latinum / Graecum im Abiturzeugnis
Sprachkenntnisse nachweisen
Weist Ihr Abiturzeugnis die Sprachkenntnisse ausreichend aus, verbucht das Studienbüro diese im Laufe des ersten Semesters als bestanden im System. Ihr Abiturzeugnis liegt uns von Ihrer Bewerbung bereits vor. Die Verbuchung erfolgt deshalb automatisch, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Gehen Ihre erworbenen Sprachkenntnisse nicht ausreichend aus dem Abiturzeugnis hervor, müssen Sie in Einzelfällen weitere Zeugnisse oder Nachweise nachreichen. Bitte prüfen Sie zu Beginn des zweiten Fachsemesters (Februar oder März), ob Ihre Sprachkenntnisse im System als bestanden verbucht sind. Sollten diese noch nicht als bestanden aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung im Studienbüro.
Nicht-schulische Sprachkenntnisse
Sprachniveaus für den Sprachnachweis
Die zu erbringenden Sprachnachweise richten sich nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Folgende Sprachniveaus müssen Sie nachweisen:
- Grundkenntnisse / passive Beherrschung: Mindestens Niveaustufe A2
- Kenntnisse: Mindestens Niveaustufe B2
Latinum und Graecum
Das Latinum und das Graecum sind staatliche Ergänzungsprüfungen, die von den Regierungspräsidien organisiert und abgenommen werden. Zur Vorbereitung auf das Latinum empfehlen wir die Lateinkurse der Fachbereiche Geschichte und Philosophie. Ergänzend können Sie die kostenpflichtigen Kurse des Heidelberger Pädagogiums nutzen.
Die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums wird in der Regel nur dreimal im Jahr angeboten. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und starten Sie im ersten Semester mit den vorbereitenden Lateinkursen. An welchem Regierungspräsidium Sie die Prüfung ablegen, bleibt Ihnen überlassen. Informationen zu den Ergänzungsprüfungen, zu den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Regierungspräsidien:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Erwerb der Sprachkenntnisse
Sprachkurse in den Fachbereichen
Manche Fachbereiche bieten Sprachkurse an, um die Sprachkenntnisse nachzuholen. Wir empfehlen Ihnen, diese Sprachkurse wahrzunehmen. In den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch ist die Teilnahme an den genannten Sprachkursen dringend empfohlen.Fach Geforderte Sprachkenntnisse Angebot Sprachkurse Französisch / Italienisch / Spanisch Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache Sprachkurse des Romanischen Seminars: Intensivkurs I (Französisch oder Italienisch), Español A1 und A2, Katalanisch oder Portugiesisch für Anfänger*innen und II Grundkenntnisse in Latein Sprachkurs Latein für Romanisten Geschichte Latinum Sprachkurse Latein (01) und Latein (02) zur Vorbereitung auf die Latinumsprüfung Passive Beherrschung einer weiteren Fremdsprache Sprachkurse des Romanischen Seminars (bei freien Plätzen): Intensivkurs I (Französisch oder Italienisch), Español A1 und A2, Katalanisch oder Portugiesisch für Anfänger*innen und II Philosophie/ Ethik Latinum oder Graecum Sprachkurse I und II zur Vorbereitung auf die Latinumprüfung Wenn Sie die Sprache, die Sie nachweisen müssen, als Fach studieren, können Sie die Sprachkenntnisse über Ihre regulären Sprachkurse erwerben und nachweisen.
Sprachkenntnisse Sprachkurs Kenntnisse des Englischen Fach Englisch: Foundation Course Grundkenntnisse des Französischen / Italienischen / Spanischen Fach Französisch / Italienisch / Spanisch: Intensivkurs I Kenntnisse des Französischen / Italienischen / Spanischen Fach Französisch / Italienisch / Spanisch: Sprachkurse bis einschließlich Compréhension / Comprensione / Comprensión II oder Expression / Espressione / Expresión II Sprachkurse bei Studium Generale
Das Studium Generale bietet Sprachkurse in vielen Fremdsprachen an. Mit den angebotenen Sprachkursen können Sie die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben.Sprachkurse bei externen Anbietern
Für den Erwerb der Sprachkenntnisse können Sie auch das Kursangebot von externen Anbietern nutzen, wie zum Beispiel der Abendakademie oder von Volkshochschulen. Für das Latinum oder das Graecum bietet das Heidelberger Pädagogium Vorbereitungskurse an, die zum Teil auf die Mannheimer Semesterzeiten abgestimmt sind.Sprachkenntnisse nachweisen
Sprachkurse in den Fachbereichen
Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse über Sprachkurse in den Fachbereichen erwerben, verbucht das Studienbüro den Sprachnachweis automatisch nach erfolgreicher Teilnahme an der Veranstaltung und der Prüfung. Bitte melden Sie sich im Rahmen der Prüfungsanmeldung für die entsprechende Prüfung an. Ausnahmen sind die Vorbereitungskurse für das Latinum in den Fächern Geschichte und Philosophie/Ethik, die nicht als Sprachnachweis ausreichen. Anderweitiger Erwerb von Sprachkenntnissen
Für Sprachkenntnisse, die Sie außerhalb des Angebots der Fachbereiche der Universität Mannheim erwerben, dient das Sprachzertifikat von Studium Generale als Nachweis. Das Sprachzertifikat wird für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch ausgestellt. Das Sprachniveau gilt dann als nachgewiesen, wenn Sie in drei von den vier zu beurteilenden Bereichen des Sprachzertifikats das erforderliche Sprachniveau erreicht haben. Bitte nutzen Sie für den Nachweis das Formular Sprachzertifikat (PDF, 123 kB).
Für Sprachen, für die kein Sprachzertifikat ausgestellt werden kann, müssen Sie einen Nachweis über die erworbenen Sprachkenntnisse einreichen, der mindestens den Vermerk „bestanden” sowie das explizit ausgewiesene Sprachniveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR) enthält.Latinum und Graecum
Als Nachweis über das Latinum und das Graecum müssen Sie das Zeugnis einreichen, das Sie nach der erfolgreich abgelegten staatlichen Ergänzungsprüfung ausgestellt bekommen.Bitte reichen Sie die Nachweise fristgerecht per E-Mail bei Ihrer Sachbearbeitung im Studienbüro ein.
Wichtige Hinweise
Verbuchung der Sprachnachweise im Portal²
Ihre Sprachnachweise werden vom Studienbüro im Portal² verbucht. Im Laufe des ersten Semesters sehen Sie die im jeweiligen Fach nachzuweisenden Sprachkenntnisse als zugelassene Prüfungen im System (als „ZU“). Bei Auswahlmöglichkeiten werden alle Optionen aufgeführt. Sobald der Sprachnachweis erbracht ist, wird die Prüfung im System auf bestanden gesetzt (auf „BE“). Eventuelle weitere Optionen werden gelöscht.
Fristen und Fristverlängerungen
Die Sprachnachweise müssen Sie je nach Fach und Fremdsprache bis zum Ende der Orientierungsphase oder bis zum Ende des Bachelorstudiums erbringen. Der Nachweis muss bis spätestens zum Ablauf der Frist im Studienbüro vorliegen. Erbringen Sie den Nachweis nicht fristgerecht, hat dies in der Regel einen Prüfungsanspruchsverlust zur Folge.
Die Rahmenverordnung der Lehramtsstudiengänge des Kultusministeriums sieht Fristverlängerungen von ein oder zwei Semestern für die Studierenden vor, die Sprachkenntnisse nachholen müssen. Die Verlängerung betrifft die Frist der Orientierungsphase und wird automatisch vorgenommen. Sie brauchen keinen Antrag dafür zu stellen. In der Auflistung unter Geforderte Sprachkenntnisse und Fristen finden Sie die jeweiligen Fristen für Ihre Fächer, in denen die Fristverlängerung bereits berücksichtigt ist. Bitte beachten Sie, dass die Fristen für dieselbe Fremdsprache in Ihren Fächern unterschiedlich sein können.
Besonderheit bei der Frist Orientierungsphase
Viele der Sprachnachweise müssen Sie bis zum Ende der Orientierungsphase erbringen. Diese sind aus rechtlichen Gründen als Voraussetzung an eine Veranstaltung der Orientierungsphase des jeweiligen Fachs geknüpft. Wenn Sie die Sprachkenntnisse noch nicht nachgewiesen haben, können Sie die entsprechende Lehrveranstaltung zwar belegen und die Prüfung absolvieren, jedoch nur unter Vorbehalt. Das bedeutet, dass die Prüfung erst als absolviert gilt und Sie diese im System sehen können, wenn Sie den Sprachnachweis erbracht haben. Falls Sie die Prüfung endgültig nicht bestehen, wird der Prüfungsanspruch im Fach jedoch direkt ausgesprochen. Sobald Sie den Sprachnachweis im Studienbüro vorlegen, löscht Ihre Sachbearbeitung den Vorbehalt und die Prüfung erscheint unter Ihren Prüfungen im System und auf Ihrem Notenauszug.
Weisen Sie die entsprechenden Sprachkenntnisse nicht fristgerecht nach, gilt die Prüfung als nicht absolviert und Sie erhalten keinen Nachweis darüber.Bitte belegen Sie trotz fehlender Sprachnachweise Ihre Lehrveranstaltungen nach Studienverlaufsplan. Durch das vorbehaltliche Absolvieren der Prüfungen der Lehrveranstaltungen ermöglichen wir es Ihnen, Ihre Fächer trotz fehlender Sprachnachweise nach Plan zu studieren.
Studienverlauf bei der nachzuholenden Sprachkenntnissen
Wenn Sie Sprachkenntnisse erwerben müssen, kann eine Anpassung Ihres Studienverlaufsplans sinnvoll sein. Das gilt im Besonderen für den Erwerb der Lateinkenntnisse für das Latinum in den Fächern Geschichte und Philosophie/
Ethik. Beide Fachbereiche gehen in der Regel in der Erstsemester-Einführung auf einen alternativen Studienverlauf im Fach ein, der das Nachholen des Latinums berücksichtigt. Für Fragen und für eine individuelle Beratung zum Studienverlauf stehen Ihnen jederzeit das Studiengangsmanagement oder Ihre Fachstudienberatung zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie auch bei Anpassung Ihres Studienverlaufs die Veranstaltungen der Orientierungsphase möglichst im ersten oder zweiten Semester erbringen. Dies gilt auch für Veranstaltungen und Prüfungen, die Sie unter Vorbehalt ablegen. So vermeiden Sie Fristprobleme. Zudem bauen häufig weitere Lehrveranstaltungen auf diesen Veranstaltungen auf.
Sprachkenntnisse in der studierten Fremdsprache
In den Fächern Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch werden als Studienvoraussetzungen Kenntnisse in der jeweils studierten Fremdsprache gefordert.
Englisch
Für das Studium des Fachs Englisch werden Englischkenntnisse auf Niveau B2 (GeR) vorausgesetzt. Der Nachweis über die Sprachkenntnisse kann entweder über schulische Kenntnisse oder über den Foundation Course erfolgen, den alle Studierenden im ersten Semester belegen. Mit erfolgreichem Bestehen des Sprachkurses haben Sie die Sprachkenntnisse nachgewiesen. Ein Einstufungstest oder Sprachtest vor Studienbeginn findet nicht statt.Französisch / Italienisch / Spanisch
In den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch können Sie die jeweiligen Fremdsprachenkenntnisse im Rahmen des Studiums nachholen. In der Erstsemesterwoche vor Studienbeginn findet ein verpflichtender Einstufungstest in der studierten Sprache statt. Durch den Einstufungstest wird Ihr Sprachniveau ermittelt und Sie werden den für Sie passenden Sprachpraxiskursen zugeteilt. Ist Ihr Sprachniveau noch nicht ausreichend für die curricular verankerten Sprachpraxiskurse, belegen Sie propädeutische Sprachpraxiskurse. Sie können das Studium auch ohne Vorkenntnisse in der Fremdsprache beginnen. In diesem Fall ist eine Teilnahme am Einstufungstest nicht notwendig und Sie starten mit dem Intensivkurs I. Ein zusätzlicher Nachweis über die Sprachkenntnisse Ihrer studierten Sprache ist nicht erforderlich.Gleiche Sprachkenntnisse in unterschiedlichen Fächern
Sind für Ihre beiden Fächer unterschiedliche Sprachniveaus derselben Fremdsprache gefordert, genügt es, wenn Sie den Nachweis über das höhere Sprachniveau einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fristen für den Nachweis in Ihren Fächern unterschiedlich sein können.
Wenn Sie Französisch, Italienisch oder Spanisch in Kombination mit Geschichte oder mit Philosophie/
Ethik studieren und die Lateinkenntnisse nachholen müssen, empfehlen wir Ihnen, den Kurs Latein für Romanisten zu absolvieren. Mit dem Bestehen des Kurses haben Sie den Nachweis über die Grundkenntnisse in Latein für Ihr romanisches Fach erbracht, der bis zum Ende des 4. Semesters eingegangen sein muss. So haben Sie für den Nachweis des Latinums für das Fach Geschichte oder Philosophie/ Ethik bis zum Ende des 5. Semesters Zeit. Sollten Sie das Latinum nicht fristgerecht bestehen, hätte das in diesem Fall keinen Einfluss auf Ihr romanisches Fach.
Kontakt
Studienbüro
Pascal Vogel
Bachelor/Master of Education Lehramt Gymnasium | Master of Education Erweiterungsfach | Lehramt an Gymnasien (GymPO) Studierende A-MUniversität Mannheim
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Studienbüro II
L 1, 1 – Raum 122
68161 MannheimSprechstunde:
Offene Sprechstunde dienstags 9.00–11.00 Uhr.
Für weitere Beratungen buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular: https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=16224.Corina Wolf
Bachelor/Master of Education Lehramt Gymnasium | Master of Education Erweiterungsfach | Lehramt an Gymnasien (GymPO) Studierende N-ZUniversität Mannheim
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Studienbüro II
L 1, 1 – Raum 122
68161 MannheimSprechstunde:
Offene Sprechstunde dienstags 9.00–11.00 Uhr.
Für weitere Beratungen buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular: https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=16103.Studiengangsmanagement
Bild: Alexander MünchLaura Grabarek, M.A.
Studiengangsmanagement LehramtUniversität Mannheim
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 282
68161 MannheimSprechstunde:
Di 10–12 Uhr Präsenz-Sprechstunde
Mi 10–12 Uhr Online-Sprechstunde
Bitte buchen Sie einen Termin für die Sprechstunde (Online und Präsenz) über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-lehramt/
In dringenden Fällen sind andere Termine nach individueller Absprache möglich.Bild: Daniela HauptSarah Kern, M.A.
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Philosophische Fakultät
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68161 MannheimSprechstunde:
Di 10–12 Uhr – Präsenz-Sprechstunde
Mi 10–12 Uhr – Online-Sprechstunde
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