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Sprach­nachweise im Bachelor of Education Lehr­amt Gymnasium

Für die meisten Fächer im Studien­gang Bachelor of Education Lehr­amt Gymnasium müssen Sie Sprach­kenntnisse als Studien­voraussetzung nachweisen. Diese Sprach­kenntnisse sind für alle Studien­gänge Lehr­amt Gymnasium in Baden-Württemberg einheitlich in der Rahmenverordnung der Lehr­amts­studien­gänge des Kultus­ministeriums definiert. Die Sprach­kenntnisse können Sie noch während des Studiums nachholen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den geforderten Sprach­kenntnissen, zu den Fristen und wie Sie die Sprach­kenntnisse nachweisen können. 

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Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre Sprach­nachweise. Wenn Sie Sprach­kenntnisse erwerben müssen, benötigen Sie dafür ausreichend Zeit. Bitte planen Sie auch Zeit für die Wiederholung einer Sprach­prüfung oder eines Sprach­zertifikats ein, falls Sie eine Prüfung im ersten Versuch nicht bestehen. Dies gilt im Besonderen für die staatliche Ergänzungs­prüfung zum Erwerb des Latinums, die in der Regel nur dreimal im Jahr von den Regierungs­präsidien angeboten wird. 

Geforderte Sprach­kenntnisse und Fristen

  • Deutsch

    Geforderte Sprach­kenntnisse Frist
    Kenntnisse des Englischen (B2 GeR) Ende des 3. Semesters (Orientierungs­phase)
    Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache (B2 GeR) Ende des 5. Semesters (Orientierungs­phase inklusive Fristverlängerung)
  • Englisch

    Geforderte Sprach­kenntnisse Frist
    Kenntnisse des Englischen (B2 GeR) Ende des 3. Semesters (Orientierungs­phase)
    Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache (B2 GeR) Ende des 5. Semesters (Orientierungs­phase inklusive Fristverlängerung)
  • Französisch

    Geforderte Sprach­kenntnisse Frist
    Kenntnisse des Französischen (B2 GeR) Ende des 5. Semesters (Orientierungs­phase inklusive Fristverlängerung)
    Grund­kenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (A2 GeR) Ende des Bachelor­studiums
    Grund­kenntnisse in Latein Ende des 4. Semesters (Orientierungs­phase inklusive Fristverlängerung)
  • Geschichte

    Geforderte Sprach­kenntnisse Frist
    Latinum Ende des 5. Semesters (Orientierungs­phase inklusive Fristverlängerung)
    Grund­kenntnisse Englisch (A2 GeR) Ende des Bachelor­studiums
    Passive Beherrschung einer weiteren Fremdsprache (A2 GeR) Ende des Bachelor­studiums
  • Informatik

    Geforderte Sprach­kenntnisse Frist
    Kenntnisse des Englischen (B2 GeR) Ende des Bachelor­studiums
  • Italienisch

    Geforderte Sprach­kenntnisse Frist
    Kenntnisse des Italienischen (B2 GeR) Ende des 5. Semesters (Orientierungs­phase inklusive Fristverlängerung)
    Grund­kenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (A2 GeR) Ende des Bachelor­studiums
    Grund­kenntnisse in Latein Ende des 4. Semesters (Orientierungs­phase inklusive Fristverlängerung)
  • Mathematik

    Keine Sprach­nachweise erforderlich

  • Philosophie/Ethik

    Geforderte Sprach­kenntnisse Frist
    Kenntnisse des Englischen (B2 GeR) Ende des 3. Semesters (Orientierungs­phase)
    Latinum oder Graecum Ende des 5. Semesters (Orientierungs­phase inklusive Fristverlängerung)
  • Politik­wissenschaft

    Geforderte Sprach­kenntnisse Frist
    Kenntnisse des Englischen (B2 GeR) Ende des Bachelor­studiums
  • Spanisch

    Geforderte Sprach­kenntnisse Frist
    Kenntnisse des Spanischen (B2 GeR) Ende des 5. Semesters (Orientierungs­phase inklusive Fristverlängerung)
    Grund­kenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (A2 GeR) Ende des Bachelor­studiums
    Grund­kenntnisse in Latein Ende des 4. Semesters (Orientierungs­phase inklusive Fristverlängerung)
  • Wirtschafts­wissenschaft

    Geforderte Sprach­kenntnisse Frist
    Kenntnisse des Englischen (B2 GeR) Ende des 3. Semesters (Orientierungs­phase)

Sprach­kenntnisse aus der Schule

  • Schul­unter­richt in der Fremdsprache als Sprach­nachweis

    Wenn Sie die geforderte Fremdsprache bereits in der Schule gelernt haben, kann der Sprach­nachweis über Ihren Schul­unter­richt erfolgen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: 

    • Grund­kenntnisse / passive Beherrschung: 2 Jahre Unter­richt in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“
    • Kenntnisse: 4 Jahre Unter­richt in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“ oder 3 Jahre Unter­richt in der Sekundarstufe II bis zum Abitur (G8: Stufe 10–12, G9: Stufe 11–13); Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit mind. „ausreichend“ bewertet
    • Latinum / Graecum: Vermerk über das bestandene Latinum / Graecum im Abitur­zeugnis
  • Sprach­kenntnisse nachweisen

    Weist Ihr Abitur­zeugnis die Sprach­kenntnisse ausreichend aus, verbucht das Studien­büro diese im Laufe des ersten Semesters als bestanden im System. Ihr Abitur­zeugnis liegt uns von Ihrer Bewerbung bereits vor. Die Verbuchung erfolgt deshalb automatisch, ohne dass Sie etwas unter­nehmen müssen.

    Gehen Ihre erworbenen Sprach­kenntnisse nicht ausreichend aus dem Abitur­zeugnis hervor, müssen Sie in Einzelfällen weitere Zeugnisse oder Nachweise nachreichen. Bitte prüfen Sie zu Beginn des zweiten Fach­semesters (Februar oder März), ob Ihre Sprach­kenntnisse im System als bestanden verbucht sind. Sollten diese noch nicht als bestanden aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung im Studien­büro

Nicht-schulische Sprach­kenntnisse

  • Sprach­niveaus für den Sprach­nachweis

    Die zu erbringenden Sprach­nachweise richten sich nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Folgende Sprach­niveaus müssen Sie nachweisen: 

    • Grund­kenntnisse / passive Beherrschung: Mindestens Niveaustufe A2
    • Kenntnisse: Mindestens Niveaustufe B2
  • Latinum und Graecum

    Das Latinum und das Graecum sind staatliche Ergänzungs­prüfungen, die von den Regierungs­präsidien organisiert und abgenommen werden. Zur Vorbereitung auf das Latinum empfehlen wir die Lateinkurse der Fach­bereiche Geschichte und Philosophie. Ergänzend können Sie die kostenpflichtigen Kurse des Heidelberger Pädagogiums nutzen. 

    Die Ergänzungs­prüfung zum Erwerb des Latinums wird in der Regel nur dreimal im Jahr angeboten. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und starten Sie im ersten Semester mit den vorbereitenden Lateinkursen. An welchem Regierungs­präsidium Sie die Prüfung ablegen, bleibt Ihnen überlassen. Informationen zu den Ergänzungs­prüfungen, zu den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Regierungs­präsidien: 

    Regierungs­präsidium Karlsruhe

    Regierungs­präsidium Stuttgart

    Regierungs­präsidium Freiburg

    Regierungs­präsidium Tübingen

  • Erwerb der Sprach­kenntnisse

    Sprach­kurse in den Fach­bereichen
    Manche Fach­bereiche bieten Sprach­kurse an, um die Sprach­kenntnisse nachzuholen. Wir empfehlen Ihnen, diese Sprach­kurse wahrzunehmen. In den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch ist die Teilnahme an den genannten Sprach­kursen dringend empfohlen. 

    FachGeforderte Sprach­kenntnisseAngebot Sprach­kurse
    Französisch / Italienisch / SpanischGrund­kenntnisse einer zweiten romanischen SpracheSprach­kurse des Romanischen Seminars: Intensivkurs  I (Französisch oder Italienisch), Español A1 und A2, Katalanisch oder Portugiesisch für Anfänger*innen und II
    Grund­kenntnisse in LateinSprach­kurs Latein für Romanisten
    GeschichteLatinumSprach­kurse Latein (01) und Latein (02) zur Vorbereitung auf die Latinums­prüfung
    Passive Beherrschung einer weiteren FremdspracheSprach­kurse des Romanischen Seminars (bei freien Plätzen): Intensivkurs  I (Französisch oder Italienisch), Español A1 und A2, Katalanisch oder Portugiesisch für Anfänger*innen und II
    Philosophie/EthikLatinum oder GraecumSprach­kurse I und II zur Vorbereitung auf die Latinum­prüfung

     Wenn Sie die Sprache, die Sie nachweisen müssen, als Fach studieren, können Sie die Sprach­kenntnisse über Ihre regulären Sprach­kurse erwerben und nachweisen. 

    Sprach­kenntnisseSprach­kurs
    Kenntnisse des EnglischenFach Englisch: Foundation Course
    Grund­kenntnisse des Französischen / Italienischen / SpanischenFach Französisch / Italienisch / Spanisch: Intensivkurs I
    Kenntnisse des Französischen / Italienischen / SpanischenFach Französisch / Italienisch / Spanisch: Sprach­kurse bis einschließlich Compréhension / Comprensione / Comprensión II oder Expression / Espressione / Expresión II

    Sprach­kurse bei Studium Generale
    Das Studium Generale bietet Sprach­kurse in vielen Fremdsprachen an. Mit den angebotenen Sprach­kursen können Sie die notwendigen Sprach­kenntnisse erwerben. 

    Sprach­kurse bei externen Anbietern
    Für den Erwerb der Sprach­kenntnisse können Sie auch das Kursangebot von externen Anbietern nutzen, wie zum Beispiel der Abendakademie oder von Volkshochschulen. Für das Latinum oder das Graecum bietet das Heidelberger Pädagogium Vorbereitungs­kurse an, die zum Teil auf die Mannheimer Semesterzeiten abgestimmt sind. 

  • Sprach­kenntnisse nachweisen

    Sprach­kurse in den Fach­bereichen
    Wenn Sie Ihre Sprach­kenntnisse über Sprach­kurse in den Fach­bereichen erwerben, verbucht das Studien­büro den Sprach­nachweis automatisch nach erfolgreicher Teilnahme an der Veranstaltung und der Prüfung. Bitte melden Sie sich im Rahmen der Prüfungs­anmeldung für die entsprechende Prüfung an. Ausnahmen sind die Vorbereitungs­kurse für das Latinum in den Fächern Geschichte und Philosophie/Ethik, die nicht als Sprach­nachweis ausreichen. 

    Anderweitiger Erwerb von Sprach­kenntnissen
    Für Sprach­kenntnisse, die Sie außerhalb des Angebots der Fach­bereiche der Universität Mannheim erwerben, dient das Sprach­zertifikat von Studium Generale als Nachweis. Das Sprach­zertifikat wird für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch ausgestellt. Das Sprach­niveau gilt dann als nachgewiesen, wenn Sie in drei von den vier zu beurteilenden Bereichen des Sprach­zertifikats das erforderliche Sprach­niveau erreicht haben. Bitte nutzen Sie für den Nachweis das Formular Sprach­zertifikat (PDF, 123 kB).
    Für Sprachen, für die kein Sprach­zertifikat ausgestellt werden kann, müssen Sie einen Nachweis über die erworbenen Sprach­kenntnisse einreichen, der mindestens den Vermerk „bestanden” sowie das explizit ausgewiesene Sprach­niveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR) enthält. 

    Latinum und Graecum
    Als Nachweis über das Latinum und das Graecum müssen Sie das Zeugnis einreichen, das Sie nach der erfolgreich abgelegten staatlichen Ergänzungs­prüfung ausgestellt bekommen. 

    Bitte reichen Sie die Nachweise frist­gerecht per E-Mail bei Ihrer Sachbearbeitung im Studien­büro ein. 

Wichtige Hinweise

  • Verbuchung der Sprach­nachweise im Portal²

    Ihre Sprach­nachweise werden vom Studien­büro im Portal² verbucht. Im Laufe des ersten Semesters sehen Sie die im jeweiligen Fach nachzuweisenden Sprach­kenntnisse als zugelassene Prüfungen im System (als „ZU“). Bei Auswahl­möglichkeiten werden alle Optionen aufgeführt. Sobald der Sprach­nachweis erbracht ist, wird die Prüfung im System auf bestanden gesetzt (auf „BE“). Eventuelle weitere Optionen werden gelöscht. 

  • Fristen und Fristverlängerungen

    Die Sprach­nachweise müssen Sie je nach Fach und Fremdsprache bis zum Ende der Orientierungs­phase oder bis zum Ende des Bachelor­studiums erbringen. Der Nachweis muss bis spätestens zum Ablauf der Frist im Studien­büro vorliegen. Erbringen Sie den Nachweis nicht frist­gerecht, hat dies in der Regel einen Prüfungs­anspruchsverlust zur Folge. 

    Die Rahmenverordnung der Lehr­amts­studien­gänge des Kultus­ministeriums sieht Fristverlängerungen von ein oder zwei Semestern für die Studierenden vor, die Sprach­kenntnisse nachholen müssen. Die Verlängerung betrifft die Frist der Orientierungs­phase und wird automatisch vorgenommen. Sie brauchen keinen Antrag dafür zu stellen. In der Auflistung unter Geforderte Sprach­kenntnisse und Fristen finden Sie die jeweiligen Fristen für Ihre Fächer, in denen die Fristverlängerung bereits berücksichtigt ist. Bitte beachten Sie, dass die Fristen für dieselbe Fremdsprache in Ihren Fächern unter­schiedlich sein können. 

  • Besonderheit bei der Frist Orientierungs­phase

    Viele der Sprach­nachweise müssen Sie bis zum Ende der Orientierungs­phase erbringen. Diese sind aus rechtlichen Gründen als Voraussetzung an eine Veranstaltung der Orientierungs­phase des jeweiligen Fachs geknüpft. Wenn Sie die Sprach­kenntnisse noch nicht nachgewiesen haben, können Sie die entsprechende Lehr­veranstaltung zwar belegen und die Prüfung absolvieren, jedoch nur unter Vorbehalt. Das bedeutet, dass die Prüfung erst als absolviert gilt und Sie diese im System sehen können, wenn Sie den Sprach­nachweis erbracht haben. Falls Sie die Prüfung endgültig nicht bestehen, wird der Prüfungs­anspruch im Fach jedoch direkt ausgesprochen. Sobald Sie den Sprach­nachweis im Studien­büro vorlegen, löscht Ihre Sachbearbeitung den Vorbehalt und die Prüfung erscheint unter Ihren Prüfungen im System und auf Ihrem Notenauszug.
    Weisen Sie die entsprechenden Sprach­kenntnisse nicht frist­gerecht nach, gilt die Prüfung als nicht absolviert und Sie erhalten keinen Nachweis darüber. 

    Bitte belegen Sie trotz fehlender Sprach­nachweise Ihre Lehr­veranstaltungen nach Studien­verlaufs­plan. Durch das vorbehaltliche Absolvieren der Prüfungen der Lehr­veranstaltungen ermöglichen wir es Ihnen, Ihre Fächer trotz fehlender Sprach­nachweise nach Plan zu studieren. 

  • Studien­verlauf bei der nachzuholenden Sprach­kenntnissen

    Wenn Sie Sprach­kenntnisse erwerben müssen, kann eine Anpassung Ihres Studien­verlaufs­plans sinnvoll sein. Das gilt im Besonderen für den Erwerb der Latein­kenntnisse für das Latinum in den Fächern Geschichte und Philosophie/Ethik. Beide Fach­bereiche gehen in der Regel in der Erstsemester-Einführung auf einen alternativen Studien­verlauf im Fach ein, der das Nachholen des Latinums berücksichtigt. Für Fragen und für eine individuelle Beratung zum Studien­verlauf stehen Ihnen jederzeit das Studien­gangs­management oder Ihre Fach­studien­beratung zur Verfügung. 

    Bitte achten Sie darauf, dass Sie auch bei Anpassung Ihres Studien­verlaufs die Veranstaltungen der Orientierungs­phase möglichst im ersten oder zweiten Semester erbringen. Dies gilt auch für Veranstaltungen und Prüfungen, die Sie unter Vorbehalt ablegen. So vermeiden Sie Frist­probleme. Zudem bauen häufig weitere Lehr­veranstaltungen auf diesen Veranstaltungen auf. 

  • Sprach­kenntnisse in der studierten Fremdsprache

    In den Fächern Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch werden als Studien­voraussetzungen Kenntnisse in der jeweils studierten Fremdsprache gefordert. 

    Englisch
    Für das Studium des Fachs Englisch werden Englisch­kenntnisse auf Niveau B2 (GeR) vorausgesetzt. Der Nachweis über die Sprach­kenntnisse kann entweder über schulische Kenntnisse oder über den Foundation Course erfolgen, den alle Studierenden im ersten Semester belegen. Mit erfolgreichem Bestehen des Sprach­kurses haben Sie die Sprach­kenntnisse nachgewiesen. Ein Einstufungs­test oder Sprach­test vor Studien­beginn findet nicht statt. 

    Französisch / Italienisch / Spanisch
    In den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch können Sie die jeweiligen Fremdsprach­en­kenntnisse im Rahmen des Studiums nachholen. In der Erstsemesterwoche vor Studien­beginn findet ein verpflichtender Einstufungs­test in der studierten Sprache statt. Durch den Einstufungs­test wird Ihr Sprach­niveau ermittelt und Sie werden den für Sie passenden Sprach­praxiskursen zugeteilt. Ist Ihr Sprach­niveau noch nicht ausreichend für die curricular verankerten Sprach­praxiskurse, belegen Sie propädeutische Sprach­praxiskurse. Sie können das Studium auch ohne Vor­kenntnisse in der Fremdsprache beginnen. In diesem Fall ist eine Teilnahme am Einstufungs­test nicht notwendig und Sie starten mit dem Intensivkurs I. Ein zusätzlicher Nachweis über die Sprach­kenntnisse Ihrer studierten Sprache ist nicht erforderlich. 

  • Gleiche Sprach­kenntnisse in unter­schiedlichen Fächern

    Sind für Ihre beiden Fächer unter­schiedliche Sprach­niveaus derselben Fremdsprache gefordert, genügt es, wenn Sie den Nachweis über das höhere Sprach­niveau einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fristen für den Nachweis in Ihren Fächern unter­schiedlich sein können. 

    Wenn Sie Französisch, Italienisch oder Spanisch in Kombination mit Geschichte oder mit Philosophie/Ethik studieren und die Latein­kenntnisse nachholen müssen, empfehlen wir Ihnen, den Kurs Latein für Romanisten zu absolvieren. Mit dem Bestehen des Kurses haben Sie den Nachweis über die Grund­kenntnisse in Latein für Ihr romanisches Fach erbracht, der bis zum Ende des 4. Semesters eingegangen sein muss. So haben Sie für den Nachweis des Latinums für das Fach Geschichte oder Philosophie/Ethik bis zum Ende des 5. Semesters Zeit. Sollten Sie das Latinum nicht frist­gerecht bestehen, hätte das in diesem Fall keinen Einfluss auf Ihr romanisches Fach. 

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