Mündliche Prüfung im Abschlussmodul (Französisch, Italienisch und Spanisch)
In den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch im B.Ed. Lehramt Gymnasium müssen Sie nach Abschluss aller Prüfungen im entsprechenden Fach eine mündliche Prüfung in der Fremdsprache absolvieren.
Die mündliche Prüfung im Abschlussmodul müssen Sie in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch zwangsläufig absolvieren. Studieren Sie zwei romanische Fächer, müssen Sie die mündliche Prüfung in beiden Fächern ablegen.
Das gesamte Prüfungsgespräch absolvieren Sie in Ihrer studierten Sprache (Französisch, Italienisch oder Spanisch).
Prüfungsdauer: insgesamt 30 Minuten, 15 Minuten pro Fachbereich
Die Prüfung findet regulär in Präsenz statt. Sie können sie im begründeten Ausnahmefall auch als Online-Prüfung oder Teil-Präsenz-Prüfung absolvieren. Bei einer Präsenzprüfung befinden sich alle Teilnehmer*innen vor Ort in einem Raum. Bei einer Online-Prüfung nehmen alle Teilnehmer*innen via Zoom teil. Wenn es sich um eine Teil-Präsenz-Prüfung handelt, sind nicht alle an der Prüfung teilnehmenden Personen vor Ort anwesend.
Die mündliche Prüfung im Abschlussmodul können Sie erst absolvieren, wenn Sie alle anderen Leistungen im jeweiligen romanistischen Fach erfolgreich abgeschlossen haben. Andernfalls dürfen Sie die Prüfung nicht antreten. Die Leistungen müssen dem Studienbüro bis zwei Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung als mindestens „bestanden“ vorliegen.
Die mündliche Prüfung können Sie vor Anmeldung und vor Einreichung der schriftlichen Bachelorarbeit ablegen.
Die Prüfungszeiträume und den Link zu den aktuellen Prüfungstagen finden Sie im Anmeldeformular.
Die Anmeldung können Sie zu folgenden Anmeldezeiträumen vornehmen:
Prüfungszeitraum 1. – 15. Februar: 1. – 31. Dezember
Prüfungszeitraum 1. – 15. Juli: 1. – 31. Mai
Prüfungszeitraum 1. – 15. September: 1. – 31. Juli
Prüfungszeitraum 1. – 15. Dezember: 1. – 31. Oktober
Die mündliche Prüfung im Abschlussmodul müssen Sie online über das Anmeldeformular anmelden.
Nach Ihrer Anmeldung legt das Romanische Seminar Ihren konkreten Prüfungstermin fest und teilt Ihnen diesen per E-Mail mit. Das Romanische Seminar übermittelt spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin Ihre Daten mit dem konkreten Prüfungstermin und Prüfungsvorsitz ans Studienbüro II. Sollten Sie eine Woche vor dem Prüfungstermin die Voraussetzungen für die mündliche Prüfung im Abschlussmodul nicht erfüllen, teilt das Studienbüro II Ihnen dies mit. Im positiven Fall wird das Prüfungsprotokoll direkt an das Romanische Seminar weitergeleitet.
Den mündlichen Prüfungstermin können Sie bis maximal zwei Wochen vor dem festgesetzten Prüfungszeitraum auf den nächsten Prüfungszeitraum verlegen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an die für das Anmeldeverfahren zuständige Person im Romanischen Seminar.
Prüfungsberechtigt für die mündliche Prüfung im Abschlussmodul sind in der Regel Hochschullehrer*innen, apl. Professor*innen und Privatdozierende. Ihre Prüfungsberechtigten im aktuellen Semester.
Die mündliche Prüfung wird von zwei Prüfenden abgenommen (ein*e Prüfer*in aus dem Fachbereich Literatur- und Medienwissenschaft und ein*e Prüfer*in aus dem Fachbereich Sprach- und Medienwissenschaft). Sie dürfen die Prüfenden selbst wählen, doch es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Prüfende.
In der mündlichen Abschlussprüfung werden Sie über zwei wissenschaftliche Themengebiete geprüft, eines aus dem Fachbereich Literatur- und Medienwissenschaft und eines aus dem Fachbereich Sprach- und Medienwissenschaft.
Die Prüfungsthemen leiten sich im Wesentlichen von erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen des jeweiligen Fachbereichs aus dem fachwissenschaftlichen Basis- oder Aufbaumodul ab. Sie vereinbaren diese mit Ihren jeweiligen Prüfenden. Die Prüfungsthemen dürfen sich nicht mit dem Thema, das für die Bachelorarbeit gewählt wird, überschneiden.
Der Besuch eines Examenskolloquiums pro Prüfer*in (Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft) ist dringend empfohlen.
Haben Sie die mündliche Prüfung nicht bestanden, können Sie diese einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.
Im Falle des Nichtbestehens der mündlichen Prüfung im Abschlussmodul oder eines Rücktritts (z. B. wegen Krankheit) erfolgt keine Pflichtanmeldung zum nächsten Prüfungstermin, sondern Sie entscheiden selbst, wann Sie sich erneut für die mündliche Prüfung anmelden. Sie können den zweiten Versuch mit neuen Prüfenden anmelden, wenn Sie dies wünschen.
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