Mündliche Prüfung im Abschlussmodul (Französisch, Italienisch und Spanisch)

In den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch im B.Ed. Lehr­amt Gymnasium müssen Sie nach Abschluss aller Prüfungen im entsprechenden Fach eine mündliche Prüfung in der Fremdsprache absolvieren.

Alle wichtigen Informationen

  • Grundsätzliches

    1. Die mündliche Prüfung im Abschlussmodul müssen Sie in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch zwangs­läufig absolvieren. Studieren Sie zwei romanische Fächer, müssen Sie die mündliche Prüfung in beiden Fächern ablegen.
    2. Das gesamte Prüfungs­gespräch absolvieren Sie in Ihrer studierten Sprache (Französisch, Italienisch oder Spanisch) und als Einzel­prüfung, das heißt nicht in der Gruppe.
    3. Prüfungs­dauer: insgesamt 30 Minuten, 15 Minuten pro Fach­bereich
    4. Die Prüfung findet regulär in Präsenz statt. Sie können sie im begründeten Ausnahmefall auch als Online-Prüfung oder Teil-Präsenz-Prüfung absolvieren. Bei einer Präsenz­prüfung befinden sich alle Teilnehmenden vor Ort in einem Raum. Bei einer Online-Prüfung nehmen alle Teilnehmenden via Zoom teil. Wenn es sich um eine Teil-Präsenz-Prüfung handelt, sind nicht alle an der Prüfung teilnehmenden Personen vor Ort anwesend.
  • Voraussetzungen und Zeitpunkt

    1. Die mündliche Prüfung im Abschlussmodul können Sie erst absolvieren, wenn Sie alle anderen Leistungen im jeweiligen romanistischen Fach erfolgreich abgeschlossen haben. Andernfalls dürfen Sie die Prüfung nicht antreten. Die Leistungen müssen dem Studien­büro bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung als mindestens „bestanden“ vorliegen.
    2. Die mündliche Prüfung können Sie vor Anmeldung und vor Einreichung der Bachelor­arbeit ablegen.
    3. Die Prüfungs­zeiträume finden Sie unter „Anmeldung“. Bitte beachten Sie die aktuellen Prüfungs­tage.
  • Anmeldung

    1. Die Anmeldung können Sie zu folgenden Anmeldezeiträumen vornehmen:
      • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. Februar: 1. – 31. Dezember
      • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. Juli: 1. – 31. Mai
      • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. September: 1. – 31. Juli
      • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. Dezember: 1. – 31. Oktober
    2. Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung ist eine Anmeldung für die Terminkoordination am Romanischen Seminar und eine Anmeldung im Studien­büro notwendig. Über das Anmelde­verfahren und darüber, was Sie konkret tun müssen, werden Sie auf dieser Seite rechtzeitig informiert. 
  • Prüfende

    1. Prüfungs­berechtigt für die mündliche Prüfung im Abschlussmodul sind in der Regel Hochschul­lehrer*innen, apl. Professor*innen und Privatdozierende. Ihre Prüfungs­berechtigten im aktuellen Semester.
    2. Die mündliche Prüfung wird von zwei Prüfenden abgenommen (ein*e Prüfer*in aus dem Fach­bereich Literatur- und Medien­wissenschaft und ein*e Prüfer*in aus dem Fach­bereich Sprach- und Medien­wissenschaft). Sie dürfen die Prüfenden selbst wählen, doch es besteht kein Rechts­anspruch auf bestimmte Prüfende.
  • Inhalte

    1. In der mündlichen Abschluss­prüfung werden Sie über zwei wissenschaft­liche Themengebiete geprüft, eines aus dem Fach­bereich Literatur- und Medien­wissenschaft und eines aus dem Fach­bereich Sprach- und Medien­wissenschaft.
    2. Die Prüfungs­themen leiten sich im Wesentlichen von erfolgreich absolvierten Lehr­veranstaltungen des jeweiligen Fach­bereichs aus dem fach­wissenschaft­lichen Basis- oder Aufbaumodul ab. Sie vereinbaren diese mit Ihren jeweiligen Prüfenden. Die Prüfungs­themen dürfen sich nicht mit dem Thema, das für die Bachelor­arbeit gewählt wird, überschneiden.
    3. Wir empfehlen dringend den Besuch eines Examenskolloquiums pro Prüfer*in (Literatur­wissenschaft und Sprach­wissenschaft). Die Examenskolloquia finden Sie in ihrem Studien­planer unter dem Konto „Außercurriculare Veranstaltungen“. 
  • Nichtbestehen

    1. Haben Sie die mündliche Prüfung nicht bestanden, können Sie diese einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.
    2. Im Falle des Nichtbestehens der mündlichen Prüfung im Abschlussmodul oder eines Rücktritts (z. B. wegen Krankheit) erfolgt keine Pflichtanmeldung zum nächsten Prüfungs­termin, sondern Sie entscheiden selbst, wann Sie sich erneut für die mündliche Prüfung anmelden. Sie können den zweiten Versuch mit neuen Prüfenden anmelden, wenn Sie dies wünschen.

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