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Mündliche Prüfung im Abschlussmodul (Französisch, Italienisch und Spanisch)

In den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch im B.Ed. Lehr­amt Gymnasium müssen Sie nach Abschluss aller Prüfungen im entsprechenden Fach eine mündliche Prüfung in der Fremdsprache absolvieren.

Alle wichtigen Informationen

  • Grundsätzliches

    1. Die mündliche Prüfung im Abschlussmodul müssen Sie in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch zwangs­läufig absolvieren. Studieren Sie zwei romanische Fächer, müssen Sie die mündliche Prüfung in beiden Fächern ablegen.
    2. Das gesamte Prüfungs­gespräch absolvieren Sie in Ihrer studierten Sprache (Französisch, Italienisch oder Spanisch).
    3. Prüfungs­dauer: insgesamt 30 Minuten, 15 Minuten pro Fach­bereich
    4. Die Prüfung findet regulär in Präsenz statt. Sie können sie im begründeten Ausnahmefall auch als Online-Prüfung oder Teil-Präsenz-Prüfung absolvieren. Bei einer Präsenz­prüfung befinden sich alle Teilnehmer*innen vor Ort in einem Raum. Bei einer Online-Prüfung nehmen alle Teilnehmer*innen via Zoom teil. Wenn es sich um eine Teil-Präsenz-Prüfung handelt, sind nicht alle an der Prüfung teilnehmenden Personen vor Ort anwesend.
  • Zeitpunkt

    1. Die mündliche Prüfung im Abschlussmodul können Sie erst absolvieren, wenn Sie alle anderen Leistungen im jeweiligen romanistischen Fach erfolgreich abgeschlossen haben. Andernfalls dürfen Sie die Prüfung nicht antreten. Die Leistungen müssen dem Studien­büro bis zwei Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung als mindestens „bestanden“ vorliegen.
    2. Die mündliche Prüfung können Sie vor Anmeldung und vor Einreichung der schriftlichen Bachelor­arbeit ablegen.
    3. Die Prüfungs­zeiträume und den Link zu den aktuellen Prüfungs­tagen finden Sie im Anmeldeformular.
  • Anmeldung

    1. Die Anmeldung können Sie zu folgenden Anmeldezeiträumen vornehmen:
      • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. Februar: 1. – 31. Dezember
      • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. Juli: 1. – 31. Mai
      • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. September: 1. – 31. Juli
      • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. Dezember: 1. – 31. Oktober
    2. Die mündliche Prüfung im Abschlussmodul müssen Sie online über das Anmeldeformular anmelden.
    3. Nach Ihrer Anmeldung legt das Romanische Seminar Ihren konkreten Prüfungs­termin fest und teilt Ihnen diesen per E-Mail mit. Das Romanische Seminar übermittelt spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungs­termin Ihre Daten mit dem konkreten Prüfungs­termin und Prüfungs­vorsitz ans Studien­büro II. Sollten Sie eine Woche vor dem Prüfungs­termin die Voraussetzungen für die mündliche Prüfung im Abschlussmodul nicht erfüllen, teilt das Studien­büro II Ihnen dies mit. Im positiven Fall wird das Prüfungs­protokoll direkt an das Romanische Seminar weitergeleitet.
    4. Den mündlichen Prüfungs­termin können Sie bis maximal zwei Wochen vor dem festgesetzten Prüfungs­zeitraum auf den nächsten Prüfungs­zeitraum verlegen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an die für das Anmelde­verfahren zuständige Person im Romanischen Seminar.
  • Prüfende

    1. Prüfungs­berechtigt für die mündliche Prüfung im Abschlussmodul sind in der Regel Hochschul­lehrer*innen, apl. Professor*innen und Privatdozierende. Ihre Prüfungs­berechtigten im aktuellen Semester.
    2. Die mündliche Prüfung wird von zwei Prüfenden abgenommen (ein*e Prüfer*in aus dem Fach­bereich Literatur- und Medien­wissenschaft und ein*e Prüfer*in aus dem Fach­bereich Sprach- und Medien­wissenschaft). Sie dürfen die Prüfenden selbst wählen, doch es besteht kein Rechts­anspruch auf bestimmte Prüfende.
  • Inhalte

    1. In der mündlichen Abschluss­prüfung werden Sie über zwei wissenschaft­liche Themengebiete geprüft, eines aus dem Fach­bereich Literatur- und Medien­wissenschaft und eines aus dem Fach­bereich Sprach- und Medien­wissenschaft.
    2. Die Prüfungs­themen leiten sich im Wesentlichen von erfolgreich absolvierten Lehr­veranstaltungen des jeweiligen Fach­bereichs aus dem fach­wissenschaft­lichen Basis- oder Aufbaumodul ab. Sie vereinbaren diese mit Ihren jeweiligen Prüfenden. Die Prüfungs­themen dürfen sich nicht mit dem Thema, das für die Bachelor­arbeit gewählt wird, überschneiden.
    3. Der Besuch eines Examenskolloquiums pro Prüfer*in (Literatur­wissenschaft und Sprach­wissenschaft) ist dringend empfohlen.
  • Nichtbestehen

    1. Haben Sie die mündliche Prüfung nicht bestanden, können Sie diese einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.
    2. Im Falle des Nichtbestehens der mündlichen Prüfung im Abschlussmodul oder eines Rücktritts (z. B. wegen Krankheit) erfolgt keine Pflichtanmeldung zum nächsten Prüfungs­termin, sondern Sie entscheiden selbst, wann Sie sich erneut für die mündliche Prüfung anmelden. Sie können den zweiten Versuch mit neuen Prüfenden anmelden, wenn Sie dies wünschen.

Kontakt


Anmeldung

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Prüfungs­zeitraum
Bitte wählen Sie einen Prüfungs­zeitraum (aktuelle Prüfungs­tage) aus, in dem Sie Ihre Prüfung ablegen möchten.

Prüfende

Bitte berücksichtigen Sie die Angaben zu den Prüfenden unter Alle wichtigen Informationen.

Themen

Bitte berücksichtigen Sie die Angaben zu den Prüfungs­themen unter Alle wichtigen Informationen. Benennen Sie jeweils das mit Ihren Prüfenden abgesprochene Themengebiet.