Sprachnachweise in den Kooperationsstudiengängen
Für die meisten Fächer in den Kooperationsstudiengängen Lehramt Gymnasium im Bachelor müssen Sie Sprachkenntnisse als Studienvoraussetzung nachweisen. Diese Sprachkenntnisse sind für alle Studiengänge Lehramt Gymnasium in Baden-Württemberg einheitlich in der Rahmenverordnung der Lehramtsstudiengänge des Kultusministeriums definiert. Die Sprachkenntnisse können Sie noch während des Studiums nachholen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den geforderten Sprachkenntnissen, zu den Fristen und wie Sie die Sprachkenntnisse nachweisen können.
Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre Sprachnachweise. Wenn Sie Sprachkenntnisse erwerben müssen, benötigen Sie dafür ausreichend Zeit. Bitte planen Sie auch Zeit für die Wiederholung einer Sprachprüfung oder eines Sprachzertifikats ein, falls Sie eine Prüfung im ersten Versuch nicht bestehen. Dies gilt im Besonderen für die staatliche Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums, die die Regierungspräsidien in der Regel nur zu drei Zeitpunkten im Jahr anbieten.
Geforderte Sprachkenntnisse
Deutsch
- Kenntnisse des Englischen (B2 GeR)
- Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache (B2 GeR)
Englisch
- Kenntnisse des Englischen (B2 GeR)
- Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache (B2 GeR)
Französisch
- Kenntnisse des Französischen (B2 GeR)
- Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (A2 GeR)
- Grundkenntnisse in Latein
Geschichte
- Latinum
- Grundkenntnisse Englisch (A2 GeR)
- Passive Beherrschung einer weiteren Fremdsprache (A2 GeR)
Informatik
- Kenntnisse des Englischen (B2 GeR)
Italienisch
- Kenntnisse des Italienischen (B2 GeR)
- Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (A2 GeR)
- Grundkenntnisse in Latein
Mathematik
Keine Sprachnachweise erforderlich
Philosophie/
Ethik - Kenntnisse des Englischen (B2 GeR)
- Latinum oder Graecum
Politikwissenschaft
- Kenntnisse des Englischen (B2 GeR)
Spanisch
- Kenntnisse des Spanischen (B2 GeR)
- Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (A2 GeR)
- Grundkenntnisse in Latein
Wirtschaftswissenschaft
- Kenntnisse des Englischen (B2 GeR)
Sprachkenntnisse aus der Schule
Schulunterricht in der Fremdsprache als Sprachnachweis
Wenn Sie die geforderte Fremdsprache bereits in der Schule gelernt haben, können Sie den Sprachnachweis über Ihren Schulunterricht erbringen, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Grundkenntnisse / passive Beherrschung: 2 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“
- Kenntnisse: 4 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“ oder 3 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe II bis zum Abitur (G8: Stufe 10–12, G9: Stufe 11–13); Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit mind. „ausreichend“ bewertet
- Latinum / Graecum: Vermerk über das bestandene Latinum / Graecum im Abiturzeugnis
Sprachkenntnisse nachweisen
Weist Ihr Abiturzeugnis die Sprachkenntnisse ausreichend aus, verbucht das Studienbüro diese im Laufe des ersten Semesters als bestanden im System. Ihr Abiturzeugnis liegt uns von Ihrer Bewerbung bereits vor. Die Verbuchung erfolgt deshalb automatisch, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Wenn Ihre erworbenen Sprachkenntnisse nicht ausreichend aus dem Abiturzeugnis hervorgehen, müssen Sie in Einzelfällen weitere Zeugnisse oder Nachweise nachreichen. Bitte prüfen Sie zu Beginn des zweiten Fachsemesters (Februar oder März), ob das Studienbüro Ihre Sprachkenntnisse im System als bestanden verbucht hat. Sollten diese noch nicht als bestanden aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung im Studienbüro.
Nicht-schulische Sprachkenntnisse
Sprachniveaus für den Sprachnachweis
Die Sprachnachweise, die Sie erbringen müssen, richten sich nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Folgende Sprachniveaus müssen Sie nachweisen:
- Grundkenntnisse / passive Beherrschung: Mindestens Niveaustufe A2
- Kenntnisse: Mindestens Niveaustufe B2
Latinum und Graecum
Das Latinum und das Graecum sind staatliche Ergänzungsprüfungen, die die Regierungspräsidien organisieren und abnehmen. Zur Vorbereitung auf das Latinum empfehlen wir die Lateinkurse der Fachbereiche Geschichte und Philosophie. Ergänzend können Sie die kostenpflichtigen Kurse des Heidelberger Pädagogiums nutzen.
Die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums bieten die Regierungspräsidien in der Regel nur an drei Zeitpunkten im Jahr an. Sie können die Prüfung einmal wiederholen. Wir empfehlen den Erstversuch spätestens zu Beginn des vierten Fachsemesters zu machen, damit notfalls noch Zeit für einen Wiederholungsversuch bleibt. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und starten Sie im ersten Semester mit den vorbereitenden Lateinkursen. An welchem Regierungspräsidium Sie die Prüfung ablegen, bleibt Ihnen überlassen. Informationen zu den Ergänzungsprüfungen, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Regierungspräsidien:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sprachkenntnisse erwerben
Sprachkurse in den Fachbereichen
Manche Fachbereiche bieten Sprachkurse an, um die Sprachkenntnisse zu erwerben. Wir empfehlen Ihnen, diese Sprachkurse wahrzunehmen. In den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch empfehlen wir die Teilnahme an den genannten Sprachkursen dringend.Fach Geforderte Sprachkenntnisse Angebot Sprachkurse Französisch / Italienisch / Spanisch Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache Sprachkurse des Romanischen Seminars: Intensivkurs I (Französisch oder Italienisch), Español A1 und A2, Katalanisch oder Portugiesisch für Anfänger*innen und II Grundkenntnisse in Latein Sprachkurs Latein für Romanisten Geschichte Latinum Sprachkurse Latein (01) und Latein (02) zur Vorbereitung auf die Latinumsprüfung Passive Beherrschung einer weiteren Fremdsprache Sprachkurse des Romanischen Seminars (bei freien Plätzen): Intensivkurs I (Französisch oder Italienisch), Español A1 und A2, Katalanisch oder Portugiesisch für Anfänger*innen und II Philosophie/ Ethik Latinum oder Graecum Sprachkurse I und II zur Vorbereitung auf die Latinumprüfung Wenn Sie die Sprache, die Sie nachweisen müssen, als Fach studieren, können Sie die Sprachkenntnisse über Ihre regulären Sprachkurse erwerben und nachweisen.
Sprachkenntnisse Sprachkurs Kenntnisse des Englischen Fach Englisch: Foundation Course Grundkenntnisse des Französischen / Italienischen / Spanischen Fach Französisch / Italienisch / Spanisch: Intensivkurs I Kenntnisse des Französischen / Italienischen / Spanischen Fach Französisch / Italienisch / Spanisch: Sprachkurse bis einschließlich Compréhension / Comprensione / Comprensión II oder Expression / Espressione / Expresión II Sprachkurse bei Studium Generale
Das Studium Generale bietet Sprachkurse in vielen Fremdsprachen an. Mit den angebotenen Sprachkursen können Sie die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben.Sprachkurse bei externen Anbieter*innen
Für den Erwerb der Sprachkenntnisse können Sie auch das Kursangebot von externen Anbieter*innen nutzen, wie zum Beispiel der Abendakademie oder von Volkshochschulen. Für das Latinum oder das Graecum bietet das Heidelberger Pädagogium Vorbereitungskurse an, die zum Teil auf die Mannheimer Semesterzeiten abgestimmt sind.Sprachkenntnisse nachweisen
Sprachkurse in den Fachbereichen
Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse über Sprachkurse in den Fachbereichen erwerben, verbucht das Studienbüro den Sprachnachweis automatisch nach erfolgreicher Teilnahme an der Veranstaltung und der Prüfung. Bitte melden Sie sich im Rahmen der Prüfungsanmeldung für die entsprechende Prüfung an. Ausnahmen sind die Vorbereitungskurse für das Latinum in den Fächern Geschichte und Philosophie/Ethik, die nicht als Sprachnachweis ausreichen. Anderweitiger Erwerb von Sprachkenntnissen
Für Sprachkenntnisse, die Sie außerhalb des Angebots der Fachbereiche der Universität Mannheim erwerben, dient das Sprachzertifikat von Studium Generale als Nachweis. Das Sprachzertifikat wird für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch ausgestellt. Das Sprachniveau gilt dann als nachgewiesen, wenn Sie in drei von den vier zu beurteilenden Bereichen des Sprachzertifikats das erforderliche Sprachniveau erreicht haben. Bitte nutzen Sie für den Nachweis das Formular Sprachzertifikat (PDF, 123 kB).
Für Sprachen, für die Studium Generale kein Sprachzertifikat ausstellt, müssen Sie einen Nachweis über die erworbenen Sprachkenntnisse einreichen, der mindestens den Vermerk „bestanden” sowie das explizit ausgewiesene Sprachniveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR) enthält.Latinum und Graecum
Als Nachweis über das Latinum und das Graecum müssen Sie das Zeugnis einreichen, das Sie nach der erfolgreich abgelegten staatlichen Ergänzungsprüfung bekommen.Bitte reichen Sie die Nachweise fristgerecht per E-Mail bei Ihrer Sachbearbeitung im Studienbüro ein.
Wichtige Hinweise
Verbuchung der Sprachnachweise im Portal²
Das Studienbüro verbucht Ihre Sprachnachweise im Portal². Im Laufe des ersten Semesters sehen Sie die im jeweiligen Fach nachzuweisenden Sprachkenntnisse als zugelassene Prüfungen im System (als „ZU“). Wenn als Sprachnachweis mehrere Optionen möglich sind, zum Beispiel Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache, sehen Sie im Portal² alle Optionen als zugelassene Prüfungen. Sobald Sie den Sprachnachweis erbracht haben, setzen die Kolleg*innen die Prüfung im System auf bestanden (auf „BE“) und löschen eventuelle weitere Optionen.
Frist
Die Sprachnachweise müssen Sie bis zum Ende des Bachelorstudiums Ihres zweiten Fachs an der Uni Mannheim erbringen. Wenn Sie die Nachweise nicht vorlegen, können Sie Ihr zweites Fach nicht erfolgreich abschließen.
Sprachkenntnisse in der studierten Fremdsprache
In den Fächern Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch werden als Studienvoraussetzungen Kenntnisse in der jeweils studierten Fremdsprache gefordert.
Englisch
Für das Studium des Fachs Englisch setzt die Prüfungsordnung Englischkenntnisse auf Niveau B2 (GeR) voraus. Sie können den Nachweis über die Sprachkenntnisse entweder über schulische Kenntnisse oder über den Foundation Course erbringen, den alle Studierenden im ersten Semester belegen. Wenn Sie den Sprachkurs bestehen, haben Sie die Sprachkenntnisse nachgewiesen. Ein Einstufungstest oder Sprachtest vor Studienbeginn findet nicht statt.Französisch / Italienisch / Spanisch
In den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch können Sie die jeweiligen Fremdsprachenkenntnisse im Rahmen des Studiums nachholen. In der Erstsemesterwoche vor Studienbeginn findet ein verpflichtender Einstufungstest in der studierten Sprache statt. Durch den Einstufungstest ermitteln wir Ihr Sprachniveau und teilen Sie in die für Sie passenden Sprachpraxiskurse ein. Ist Ihr Sprachniveau noch nicht ausreichend für die curricular verankerten Sprachpraxiskurse, belegen Sie propädeutische Sprachpraxiskurse. Sie können das Studium auch ohne Vorkenntnisse in der Fremdsprache beginnen. In diesem Fall müssen Sie nicht am Einstufungstest teilnehmen. Sie starten mit dem Intensivkurs I. Sie müssen keinen zusätzlichen Nachweis über die Sprachkenntnisse Ihrer studierten Sprache erbringen.
Kontakt
Studienbüro
Pascal Vogel
Bachelor/Master of Education Lehramt Gymnasium | Master of Education Erweiterungsfach | Lehramt an Gymnasien (GymPO) Studierende A-MUniversität Mannheim
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Studienbüro II
L 1, 1 – Raum 122
68161 MannheimSprechstunde:
Offene Sprechstunde dienstags 9.00–11.00 Uhr.
Für weitere Beratungen buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular: https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=16224.Corina Wolf
Bachelor/Master of Education Lehramt Gymnasium | Master of Education Erweiterungsfach | Lehramt an Gymnasien (GymPO) Studierende N-ZUniversität Mannheim
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Studienbüro II
L 1, 1 – Raum 122
68161 MannheimSprechstunde:
Offene Sprechstunde dienstags 9.00–11.00 Uhr.
Für weitere Beratungen buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular: https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=16103.Studiengangsmanagement
Bild: Alexander MünchLaura Grabarek, M.A.
Studiengangsmanagement LehramtUniversität Mannheim
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 282
68161 MannheimSprechstunde:
Di 10–12 Uhr Präsenz-Sprechstunde
Mi 10–12 Uhr Online-Sprechstunde
Bitte buchen Sie einen Termin für die Sprechstunde (Online und Präsenz) über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-lehramt/
In dringenden Fällen sind andere Termine nach individueller Absprache möglich.Bild: Daniela HauptSarah Kern, M.A.
Studiengangsmanagement LehramtUniversität Mannheim
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 286
68161 MannheimSprechstunde:
Di 10–12 Uhr – Präsenz-Sprechstunde
Mi 10–12 Uhr – Online-Sprechstunde
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In dringenden Fällen sind andere Termine nach individueller Absprache möglich.