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Sprach­nachweise in den Kooperations­studien­gängen

Für die meisten Fächer in den Kooperations­studien­gängen Lehr­amt Gymnasium im Bachelor müssen Sie Sprach­kenntnisse als Studien­voraussetzung nachweisen. Diese Sprach­kenntnisse sind für alle Studien­gänge Lehr­amt Gymnasium in Baden-Württemberg einheitlich in der Rahmenverordnung der Lehr­amts­studien­gänge des Kultus­ministeriums definiert. Die Sprach­kenntnisse können Sie noch während des Studiums nachholen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den geforderten Sprach­kenntnissen, zu den Fristen und wie Sie die Sprach­kenntnisse nachweisen können. 

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Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre Sprach­nachweise. Wenn Sie Sprach­kenntnisse erwerben müssen, benötigen Sie dafür ausreichend Zeit. Bitte planen Sie auch Zeit für die Wiederholung einer Sprach­prüfung oder eines Sprach­zertifikats ein, falls Sie eine Prüfung im ersten Versuch nicht bestehen. Dies gilt im Besonderen für die staatliche Ergänzungs­prüfung zum Erwerb des Latinums, die die Regierungs­präsidien in der Regel nur zu drei Zeitpunkten im Jahr anbieten. 

Geforderte Sprach­kenntnisse

  • Deutsch

    • Kenntnisse des Englischen (B2 GeR)
    • Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache (B2 GeR)
  • Englisch

    • Kenntnisse des Englischen (B2 GeR)
    • Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache (B2 GeR)
  • Französisch

    • Kenntnisse des Französischen (B2 GeR)
    • Grund­kenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (A2 GeR)
    • Grund­kenntnisse in Latein
  • Geschichte

    • Latinum
    • Grund­kenntnisse Englisch (A2 GeR)
    • Passive Beherrschung einer weiteren Fremdsprache (A2 GeR)
  • Informatik

    • Kenntnisse des Englischen (B2 GeR)
  • Italienisch

    • Kenntnisse des Italienischen (B2 GeR)
    • Grund­kenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (A2 GeR)
    • Grund­kenntnisse in Latein
  • Mathematik

    Keine Sprach­nachweise erforderlich

  • Philosophie/Ethik

    • Kenntnisse des Englischen (B2 GeR)
    • Latinum oder Graecum
  • Politik­wissenschaft

    • Kenntnisse des Englischen (B2 GeR)
  • Spanisch

    • Kenntnisse des Spanischen (B2 GeR)
    • Grund­kenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (A2 GeR)
    • Grund­kenntnisse in Latein
  • Wirtschafts­wissenschaft

    • Kenntnisse des Englischen (B2 GeR)

Sprach­kenntnisse aus der Schule

  • Schul­unter­richt in der Fremdsprache als Sprach­nachweis

    Wenn Sie die geforderte Fremdsprache bereits in der Schule gelernt haben, können Sie den Sprach­nachweis über Ihren Schul­unter­richt erbringen, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen: 

    • Grund­kenntnisse / passive Beherrschung: 2 Jahre Unter­richt in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“
    • Kenntnisse: 4 Jahre Unter­richt in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“ oder 3 Jahre Unter­richt in der Sekundarstufe II bis zum Abitur (G8: Stufe 10–12, G9: Stufe 11–13); Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit mind. „ausreichend“ bewertet
    • Latinum / Graecum: Vermerk über das bestandene Latinum / Graecum im Abitur­zeugnis
  • Sprach­kenntnisse nachweisen

    Weist Ihr Abitur­zeugnis die Sprach­kenntnisse ausreichend aus, verbucht das Studien­büro diese im Laufe des ersten Semesters als bestanden im System. Ihr Abitur­zeugnis liegt uns von Ihrer Bewerbung bereits vor. Die Verbuchung erfolgt deshalb automatisch, ohne dass Sie etwas unter­nehmen müssen.

    Wenn Ihre erworbenen Sprach­kenntnisse nicht ausreichend aus dem Abitur­zeugnis hervorgehen, müssen Sie in Einzelfällen weitere Zeugnisse oder Nachweise nachreichen. Bitte prüfen Sie zu Beginn des zweiten Fach­semesters (Februar oder März), ob das Studien­büro Ihre Sprach­kenntnisse im System als bestanden verbucht hat. Sollten diese noch nicht als bestanden aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung im Studien­büro

Nicht-schulische Sprach­kenntnisse

  • Sprach­niveaus für den Sprach­nachweis

    Die Sprach­nachweise, die Sie erbringen müssen, richten sich nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Folgende Sprach­niveaus müssen Sie nachweisen: 

    • Grund­kenntnisse / passive Beherrschung: Mindestens Niveaustufe A2
    • Kenntnisse: Mindestens Niveaustufe B2
  • Latinum und Graecum

    Das Latinum und das Graecum sind staatliche Ergänzungs­prüfungen, die die Regierungs­präsidien organisieren und abnehmen. Zur Vorbereitung auf das Latinum empfehlen wir die Lateinkurse der Fach­bereiche Geschichte und Philosophie. Ergänzend können Sie die kostenpflichtigen Kurse des Heidelberger Pädagogiums nutzen. 

    Die Ergänzungs­prüfung zum Erwerb des Latinums bieten die Regierungs­präsidien in der Regel nur an drei Zeitpunkten im Jahr an. Sie können die Prüfung einmal wiederholen. Wir empfehlen den Erstversuch spätestens zu Beginn des vierten Fach­semesters zu machen, damit notfalls noch Zeit für einen Wiederholungs­versuch bleibt. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und starten Sie im ersten Semester mit den vorbereitenden Lateinkursen. An welchem Regierungs­präsidium Sie die Prüfung ablegen, bleibt Ihnen überlassen. Informationen zu den Ergänzungs­prüfungen, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Regierungs­präsidien: 

    Regierungs­präsidium Karlsruhe

    Regierungs­präsidium Stuttgart

    Regierungs­präsidium Freiburg

    Regierungs­präsidium Tübingen

  • Sprach­kenntnisse erwerben

    Sprach­kurse in den Fach­bereichen
    Manche Fach­bereiche bieten Sprach­kurse an, um die Sprach­kenntnisse zu erwerben. Wir empfehlen Ihnen, diese Sprach­kurse wahrzunehmen. In den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch empfehlen wir die Teilnahme an den genannten Sprach­kursen dringend. 

    FachGeforderte Sprach­kenntnisseAngebot Sprach­kurse
    Französisch / Italienisch / SpanischGrund­kenntnisse einer zweiten romanischen SpracheSprach­kurse des Romanischen Seminars: Intensivkurs  I (Französisch oder Italienisch), Español A1 und A2, Katalanisch oder Portugiesisch für Anfänger*innen und II
    Grund­kenntnisse in LateinSprach­kurs Latein für Romanisten
    GeschichteLatinumSprach­kurse Latein (01) und Latein (02) zur Vorbereitung auf die Latinums­prüfung
    Passive Beherrschung einer weiteren FremdspracheSprach­kurse des Romanischen Seminars (bei freien Plätzen): Intensivkurs  I (Französisch oder Italienisch), Español A1 und A2, Katalanisch oder Portugiesisch für Anfänger*innen und II
    Philosophie/EthikLatinum oder GraecumSprach­kurse I und II zur Vorbereitung auf die Latinum­prüfung

    Wenn Sie die Sprache, die Sie nachweisen müssen, als Fach studieren, können Sie die Sprach­kenntnisse über Ihre regulären Sprach­kurse erwerben und nachweisen. 

    Sprach­kenntnisseSprach­kurs
    Kenntnisse des EnglischenFach Englisch: Foundation Course
    Grund­kenntnisse des Französischen / Italienischen / SpanischenFach Französisch / Italienisch / Spanisch: Intensivkurs I
    Kenntnisse des Französischen / Italienischen / SpanischenFach Französisch / Italienisch / Spanisch: Sprach­kurse bis einschließlich Compréhension / Comprensione / Comprensión II oder Expression / Espressione / Expresión II

    Sprach­kurse bei Studium Generale
    Das Studium Generale bietet Sprach­kurse in vielen Fremdsprachen an. Mit den angebotenen Sprach­kursen können Sie die notwendigen Sprach­kenntnisse erwerben. 

    Sprach­kurse bei externen Anbieter*innen
    Für den Erwerb der Sprach­kenntnisse können Sie auch das Kursangebot von externen Anbieter*innen nutzen, wie zum Beispiel der Abendakademie oder von Volkshochschulen. Für das Latinum oder das Graecum bietet das Heidelberger Pädagogium Vorbereitungs­kurse an, die zum Teil auf die Mannheimer Semesterzeiten abgestimmt sind. 

  • Sprach­kenntnisse nachweisen

    Sprach­kurse in den Fach­bereichen
    Wenn Sie Ihre Sprach­kenntnisse über Sprach­kurse in den Fach­bereichen erwerben, verbucht das Studien­büro den Sprach­nachweis automatisch nach erfolgreicher Teilnahme an der Veranstaltung und der Prüfung. Bitte melden Sie sich im Rahmen der Prüfungs­anmeldung für die entsprechende Prüfung an. Ausnahmen sind die Vorbereitungs­kurse für das Latinum in den Fächern Geschichte und Philosophie/Ethik, die nicht als Sprach­nachweis ausreichen. 

    Anderweitiger Erwerb von Sprach­kenntnissen
    Für Sprach­kenntnisse, die Sie außerhalb des Angebots der Fach­bereiche der Universität Mannheim erwerben, dient das Sprach­zertifikat von Studium Generale als Nachweis. Das Sprach­zertifikat wird für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch ausgestellt. Das Sprach­niveau gilt dann als nachgewiesen, wenn Sie in drei von den vier zu beurteilenden Bereichen des Sprach­zertifikats das erforderliche Sprach­niveau erreicht haben. Bitte nutzen Sie für den Nachweis das Formular Sprach­zertifikat (PDF, 123 kB).
    Für Sprachen, für die Studium Generale kein Sprach­zertifikat ausstellt, müssen Sie einen Nachweis über die erworbenen Sprach­kenntnisse einreichen, der mindestens den Vermerk „bestanden” sowie das explizit ausgewiesene Sprach­niveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR) enthält. 

    Latinum und Graecum
    Als Nachweis über das Latinum und das Graecum müssen Sie das Zeugnis einreichen, das Sie nach der erfolgreich abgelegten staatlichen Ergänzungs­prüfung bekommen. 

    Bitte reichen Sie die Nachweise frist­gerecht per E-Mail bei Ihrer Sachbearbeitung im Studien­büro ein. 

Wichtige Hinweise

  • Verbuchung der Sprach­nachweise im Portal²

    Das Studien­büro verbucht Ihre Sprach­nachweise im Portal². Im Laufe des ersten Semesters sehen Sie die im jeweiligen Fach nachzuweisenden Sprach­kenntnisse als zugelassene Prüfungen im System (als „ZU“). Wenn als Sprach­nachweis mehrere Optionen möglich sind, zum Beispiel Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache, sehen Sie im Portal² alle Optionen als zugelassene Prüfungen. Sobald Sie den Sprach­nachweis erbracht haben, setzen die Kolleg*innen die Prüfung im System auf bestanden (auf „BE“) und löschen eventuelle weitere Optionen. 

  • Frist

    Die Sprach­nachweise müssen Sie bis zum Ende des Bachelor­studiums Ihres zweiten Fachs an der Uni Mannheim erbringen. Wenn Sie die Nachweise nicht vorlegen, können Sie Ihr zweites Fach nicht erfolgreich abschließen. 

  • Sprach­kenntnisse in der studierten Fremdsprache

    In den Fächern Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch werden als Studien­voraussetzungen Kenntnisse in der jeweils studierten Fremdsprache gefordert. 

    Englisch
    Für das Studium des Fachs Englisch setzt die Prüfungs­ordnung Englisch­kenntnisse auf Niveau B2 (GeR) voraus. Sie können den Nachweis über die Sprach­kenntnisse entweder über schulische Kenntnisse oder über den Foundation Course erbringen, den alle Studierenden im ersten Semester belegen. Wenn Sie den Sprach­kurs bestehen, haben Sie die Sprach­kenntnisse nachgewiesen. Ein Einstufungs­test oder Sprach­test vor Studien­beginn findet nicht statt. 

    Französisch / Italienisch / Spanisch
    In den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch können Sie die jeweiligen Fremdsprach­en­kenntnisse im Rahmen des Studiums nachholen. In der Erstsemesterwoche vor Studien­beginn findet ein verpflichtender Einstufungs­test in der studierten Sprache statt. Durch den Einstufungs­test ermitteln wir Ihr Sprach­niveau und teilen Sie in die für Sie passenden Sprach­praxiskurse ein. Ist Ihr Sprach­niveau noch nicht ausreichend für die curricular verankerten Sprach­praxiskurse, belegen Sie propädeutische Sprach­praxiskurse. Sie können das Studium auch ohne Vor­kenntnisse in der Fremdsprache beginnen. In diesem Fall müssen Sie nicht am Einstufungs­test teilnehmen. Sie starten mit dem Intensivkurs I. Sie müssen keinen zusätzlichen Nachweis über die Sprach­kenntnisse Ihrer studierten Sprache erbringen. 

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