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Mündliche Fach­prüfung (Französisch, Italienisch und Spanisch)

Im M.Ed. Lehr­amt Gymnasium sowie im M.Ed. Erweiterungs­fach Lehr­amt Gymnasium müssen Sie in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch im Modul (Vertiefung) Literatur-, Sprach- und Medien­wissenschaft eine mündliche Prüfung in der Fremdsprache absolvieren.

Alle wichtigen Informationen

  • Grundsätzliches

    1. Die Mündliche Fach­prüfung im Modul (Vertiefung) Literatur-, Sprach- und Medien­wissenschaft müssen Sie in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch zwangs­läufig absolvieren. Studieren Sie zwei romanische Fächer im M.Ed. Lehr­amt Gymnasium, müssen Sie die Mündliche Fach­prüfung in beiden Fächern ablegen. Im M.Ed. Erweiterungs­fach müssen Sie die Mündliche Fach­prüfung ebenfalls zwangs­läufig absolvieren. 
    2. Das gesamte Prüfungs­gespräch absolvieren Sie in Ihrer studierten Sprache (Französisch, Italienisch oder Spanisch) und als Einzel­prüfung, das heißt nicht in der Gruppe. 
    3. Prüfungs­dauer: insgesamt 30 Minuten, 15 Minuten pro Fach­bereich
    4. Die Prüfung findet regulär in Präsenz statt. Sie können sie im begründeten Ausnahmefall auch als Online-Prüfung oder Teil-Präsenz-Prüfung absolvieren. Bei einer Präsenz­prüfung befinden sich alle Teilnehmer*innen vor Ort in einem Raum. Bei einer Online-Prüfung nehmen alle Teilnehmer*innen via Zoom teil. Wenn es sich um eine Teil-Präsenz-Prüfung handelt, sind nicht alle an der Prüfung teilnehmenden Personen vor Ort anwesend.
    5. Die beiden wissenschaft­lichen Themengebiete, über die Sie in der Mündlichen Fach­prüfung geprüft werden, gehen zu jeweils 50 Prozent in die Endnote ein. Auch die Sprach­kompetenz kann in die Benotung einfließen. 
  • Zeitpunkt

    1. Die Mündliche Fach­prüfung im Modul (Vertiefung) Literatur-, Sprach- und Medien­wissenschaft können Sie erst absolvieren, wenn Sie die beiden Seminare in demselben Modul erfolgreich abgeschlossen haben. Andernfalls dürfen Sie die Prüfung nicht antreten. Die Leistungen müssen dem Studien­büro bis zwei Wochen vor dem Termin der Mündlichen Fach­prüfung als mindestens „bestanden“ vorliegen.
    2. Die Mündliche Fach­prüfung können Sie vor Anmeldung und vor Einreichung der Master­arbeit ablegen.
    3. Die Prüfungs­zeiträume finden Sie im Anmeldeformular. Bitte beachten Sie die aktuellen Prüfungs­tage.
  • Anmeldung

    1. Die Anmeldung können Sie zu folgenden Anmeldezeiträumen vornehmen:

    • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. Februar: 1. – 31. Dezember
    • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. Juli: 1. – 31. Mai
    • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. September: 1. – 31. Juli
    • Prüfungs­zeitraum 1. – 15. Dezember: 1. – 31. Oktober

  • Die Mündliche Fach­prüfung müssen Sie online über das Anmeldeformular anmelden.
  • Nach Ihrer Anmeldung legt das Romanische Seminar Ihren konkreten Prüfungs­termin fest und teilt Ihnen diesen per E-Mail mit. Das Romanische Seminar übermittelt spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungs­termin Ihre Daten mit dem konkreten Prüfungs­termin und Prüfungs­vorsitz ans Studien­büro II. Sollten Sie eine Woche vor dem Prüfungs­termin die Voraussetzungen für die Mündliche Fach­prüfung nicht erfüllen, teilt das Studien­büro II Ihnen dies mit. Im positiven Fall wird das Prüfungs­protokoll direkt an das Romanische Seminar weitergeleitet.
  • Den mündlichen Prüfungs­termin können Sie bis maximal zwei Wochen vor dem festgesetzten Prüfungs­zeitraum auf den nächsten Prüfungs­zeitraum verlegen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an die für das Anmelde­verfahren zuständige Person im Romanischen Seminar.
  • Prüfende

    1. Prüfungs­berechtigt für die Mündliche Fach­prüfung sind in der Regel Hochschul­lehrer*innen, apl. Professor*innen und Privatdozierende. Ihre Prüfungs­berechtigten im aktuellen Semester.
    2. Die Mündliche Fach­prüfung wird von zwei Prüfenden abgenommen (ein*e Prüfer*in aus dem Fach­bereich Literatur- und Medien­wissenschaft und ein*e Prüfer*in aus dem Fach­bereich Sprach- und Medien­wissenschaft). Sie dürfen die Prüfenden selbst wählen, doch es besteht kein Rechts­anspruch auf bestimmte Prüfende.
  • Inhalte

    1. In der Mündlichen Fach­prüfung werden Sie über zwei wissenschaft­liche Themengebiete geprüft, eines aus dem Fach­bereich Literatur- und Medien­wissenschaft und eines aus dem Fach­bereich Sprach- und Medien­wissenschaft. Gegenstand der Prüfung sind textanalytische Kompetenzen. 
    2. Die Prüfungs­themen leiten sich im Wesentlichen von erfolgreich absolvierten Lehr­veranstaltungen des jeweiligen Fach­bereichs aus dem fach­wissenschaft­lichen Modul (Vertiefung) Literatur-, Sprach- und Medien­wissenschaft ab. Sie vereinbaren diese mit Ihren jeweiligen Prüfenden. Sie können für die Prüfungs­tehemen Vorschläge machen. Die Festlegung erfolgt dann durch den Prüfenden. Die Prüfungs­themen dürfen sich nicht mit dem Thema, das für die Master­arbeit gewählt wird, überschneiden.
    3. Wir emfehlen den Besuch eines Examenskolloquiums pro Prüfer*in (Literatur­wissenschaft und Sprach­wissenschaft) dringend.
  • Nichtbestehen

    1. Haben Sie die Mündliche Fach­prüfung nicht bestanden, können Sie diese einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.
    2. Im Falle des Nichtbestehens der Mündlichen Fach­prüfung oder eines Rücktritts (z. B. wegen Krankheit) erfolgt keine Pflichtanmeldung zum nächsten Prüfungs­termin, sondern Sie entscheiden selbst, wann Sie sich erneut für die Mündliche Fach­prüfung anmelden. Sie können den zweiten Versuch mit neuen Prüfenden anmelden, wenn Sie dies wünschen.
  • Kontakt


    Anmeldung

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    Prüfungs­zeitraum
    Die aktuellen Prüfungs­tage finden Sie unter Alle wichtigen Informationen.

    Prüfende

    Bitte berücksichtigen Sie die Angaben zu den Prüfenden unter Alle wichtigen Informationen.

    Themen

    Bitte berücksichtigen Sie die Angaben zu den Prüfungs­themen unter Alle wichtigen Informationen. Benennen Sie jeweils das mit Ihren Prüfenden abgesprochene Themengebiet.