Schulpraxissemester
Das Schulpraxissemester ist ein wichtiges Element in Ihrem Lehramtsstudium. Sie tauchen ein Semester lang in den Berufsalltag an der Schule ein und sammeln wichtige Erfahrungen für Ihren späteren Beruf – alles unter professioneller Begleitung. Ein Teil des Schulpraxissemesters kann auch im Ausland absolviert werden.
...in Baden-Württemberg
Auf einen Blick
- Vollzeitpraktikum an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder an einer beruflichen Schule (in Absprache kann auch eine Gemeinschaftsschule einbezogen werden)
- Begleitveranstaltungen der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte
- 12 Unterrichtswochen zwischen September und Januar (kann nur im HWS absolviert werden)
- an der Uni Mannheim in der Regel im 3. Semester (Studienstart im HWS) oder im 2. Semester (Studienstart im FSS)
- an Schulen anderer Bundesländer, der eigenen Abiturschule oder der von nahen Verwandten können Sie das Schulpraxissemester nicht absolvieren
- Nachweis des Masernschutzes erforderlich
- Internationale Studierende und Studierende im Zweitstudium können während des Schulpraxissemesters von den Studiengebühren befreit werden: Antrag auf Befreiung von der Studiengebührenpflicht
- Nach dem Schulpraxissemester: Das Bestehen des Schulpraxissemesters wird automatisch im Portal² verbucht, eine Bestehensbescheinigung muss nicht eingereicht werden
Anmeldung
- zentrale Anmeldung im vorangehenden FSS über die von der Schulverwaltung betreute Online-Plattform
- die Zugangsberechtigung für die Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail vom Studienbüro der Uni Mannheim
- Anmeldezeitraum und Anleitung zur Anmeldung – die wichtigsten Informationen für Sie in einer Anleitung des Kultusministeriums zusammengefasst
- Anmelde-Phase 1: Vormerkung an bis zu fünf Schulen, Verteilung auf Schulen unter Berücksichtigung der Wünsche, der schulischen Kapazität und der fachspezifischen Vorgaben
- Anmelde-Phase 2: Einsicht in zugeteilte Schule, Schulwechsel über die Online-Plattform je nach Kapazität möglich
- die Zuteilung zum Seminar erfolgt automatisch mit der Zulassung an einer Schule
- Sonderfall Privileg: der Nachweis über eine Schwerbehinderung (mindestens 50 %), Kinder unter 8 Jahren oder dass Sie verheiratet sind, erhöht die Chance auf Abordnung an Ihre Wunschschule
Häufig gestellte Fragen
...im Ausland
Auf einen Blick
Teil 1: Auslandsaufenthalt
- selbstorganisierter Auslandsaufenthalt an einer deutschen oder europäischen Schule oder als Fremdsprachenassistenzkraft (in der Regel über das Austauschprogramm des PAD)
- Zeitpunkt: im Bachelor oder Master
- Anerkennung des Auslandsaufenthalts über Thomas Häberle vom Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) Stuttgart nach dem Auslandsaufenthalt und nach Einschreibung in den Master
- Beurlaubung an der Uni Mannheim möglich
Teil 2: Schulpraxis in Baden-Württemberg
- 4 Unterrichtswochen an einer Schule in Baden-Württemberg
- Zeitpunkt: im Master und nach dem Auslandsaufenthalt
- Schulpraxis in der Regel ab September
- Anmeldung und Kriterien wie beim Schulpraxissemester in Baden-Württemberg
Teil 3: Seminarveranstaltungen in Baden-Württemberg
- Begleitveranstaltungen der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte
- Zeitpunkt: im Master, vor oder nach dem Auslandsaufenthalt möglich
- Seminarveranstaltungen in der Regel von September bis Dezember
- Anmeldung und Kriterien wie beim Schulpraxissemester in Baden-Württemberg
Deutsche oder europäische Schulen
- Übersicht über die zur Verfügung stehenden Schulen
- Dauer: mindestens 8 Wochen am Stück
- Weitere Kriterien: 10 Assistenzstunden pro Woche, Sekundarstufe
- Hinweise des Kultusministeriums zu einem Auslandspraktikum an einer Deutschen Schule im Ausland
Fremdsprachenassistenzprogramm des Pädagogischen Austauschdiensts (PAD)
- Austauschprogramm für Fremdsprachenassistenzkräfte des PAD
- Dauer: mindestens 6 Monate am Stück
- Weitere Kriterien: 10 Assistenzstunden pro Woche, Sekundarstufe
- auch äquivalente Auslandsaufenthalte als Assistant Teacher mit den genannten Merkmalen möglich
- Hinweise des Kultusministeriums zu einem Auslandsaufenthalt als Assistant Teacher
Studierende der Kooperationsstudiengänge Lehramt Gymnasium erhalten die für sie geltenden Informationen zum Schulpraxissemester von der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim und der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe.
Beratung und Kontakt
Studienbüro
Bild: Elisa BerdicaStudiengangsmanagement
Bild: Daniela Haupt