Kursabsprache:
Wichtig: Ohne dieses Formular kann keine Anerkennung stattfinden!
Digitales Erasmus Learning Agreement (DLA):
Wichtig: Bei den Erasmus-Dokumenten geht es vorrangig um Ihre Belegungen (Table A). Die Anerkennbarkeit in Mannheim wird über einen Verweis auf das interne Formular dokumentiert (Table B). Daher kann das Erasmus Learning Agreement von der Tabelle zur Vorabsprache des internen Formulars (siehe oben) abweichen, wenn Sie zum Beispiel Kurse belegen, die Sie später nicht anrechnen lassen möchten.
Natürlich kann sich nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule noch einiges ändern. Es kann vorkommen, dass Kurse parallel zueinander stattfinden, oder dass Sie aus Kapazitätsgründen einen Kurs nicht wie geplant belegen können. In dem Fall melden Sie sich per E-Mail bei uns/
Nach dem Ende Ihres Auslandsstudiums können Sie die Anrechnung im Ausland erbrachter Leistungen wie folgt beantragen:
Vor dem Auslandsaufenthalt müssen Sie grundsätzlich im Sinne einer Vorabsprache festhalten, wie die Kurse, die Sie belegen möchten, nach Ihrer Rückkehr in Mannheim anerkannt werden können. Hierfür nutzen Sie die Tabelle des Formulars zur Anerkennung von Auslandsleistungen, das auf der Seite des Zentralen Prüfungsausschusses für Sie hinterlegt ist, falls notwendig gern in mehrfacher Ausfertigung. Die Entscheidung, ob ein Kurs anerkannt werden kann, liegt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ansprechperson und hängt natürlich von den Spezifika des Kurses ab. Wichtig ist daher, dass Sie zur Besprechung der Anerkennungsmöglichkeiten möglichst viele Informationen zu Ihren Wunschkursen bereithalten (Kurstitel, Prüfungsleistungen, Kursbeschreibungen usw.). Die genauen Titel der Kurse, die in Ihrem Studiengang vorgesehen sind, können Sie der Modulübersicht Ihrer Prüfungsordnung entnehmen. Melden Sie sich gern per Mail zur Abstimmung Ihrer Kurse oder nutzen Sie (sofern angeboten) virtuelle oder persönliche Sprechstunden.
In manchen Fällen können Sie Ihre Kurswahl nicht vor Beginn des Auslandsaufenthalts treffen, weil zum Beispiel noch kein Kurskatalog verfügbar ist. Und natürlich kann sich auch nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule noch einiges verschieben, wenn Kurse zum Beispiel parallel zueinander stattfinden. In solchen Fällen melden Sie sich per E-Mail bei uns und lassen Ihre Kurswahl in der Tabelle internen Anerkennungsformulars bestätigen.
Sobald Sie Ihren Auslandsaufenthalt erfolgreich absolviert haben und wieder zurück in Deutschland beziehungsweise zurück an der Universität Mannheim sind, müssen Sie folgende Schritte zur Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen unbedingt beachten:
In der Regel füllen Sie vor Beginn des Semesters in Absprache mit Ihren Ansprechpersonendie Tabelle des Formulars zur Anrechnung von Auslandsleistungen aus, das auf den Seiten des Zentralen Prüfungsausschuss für Sie hinterlegt ist. Dort wird festgehalten, welche Kurse in Mannheim anerkannt werden können. Diese Vorabsprache ist formal nicht zwingend erforderlich, gibt Ihnen aber Sicherheit, dass die Kurse, für die Sie sich entscheiden, in Ihr Mannheimer Studium integriert werden können. Die Entscheidung, ob ein Kurs anerkannt werden kann, liegt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ansprechperson und hängt natürlich von den Spezifika des Kurses ab. Wichtig ist daher, dass Sie zur Besprechung der Anerkennungsmöglichkeiten möglichst viele Informationen zu Ihren Wunschkursen bereithalten (Kurstitel, Prüfungsleistungen, Kursbeschreibungen usw.). Die genauen Titel der Kurse, die in Ihrem Studiengang vorgesehen sind, können Sie der Modulübersicht Ihrer Prüfungsordnung entnehmen. Melden Sie sich gern per Mail zur Abstimmung Ihrer Kurse oder nutzen Sie (sofern angeboten) virtuelle oder persönliche Sprechstunden.
Sobald Sie Ihre(n) Kurs(e) der OEI erfolgreich absolviert haben, müssen Sie folgende Schritte zur Anrechnung Ihrer erbrachten Studienleistungen unbedingt beachten: