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Der Anerkennungs­prozess ...

... für Kurse eines Auslands­studiums in Europa (ERASMUS)

  • Vor Ihrer Abreise

    Vor dem Auslands­aufenthalt müssen Sie grundsätzlich im Sinne einer Vorabsprache festhalten, wie die Kurse, die Sie belegen möchten, nach Ihrer Rückkehr in Mannheim anerkannt werden können. Hierfür nutzen Sie die Tabelle des Formulars zur Anerkennung von Auslands­leistungen, das auf der Seite des Zentralen Prüfungs­ausschusses für Sie hinterlegt ist, falls notwendig gern in mehrfacher Ausfertigung. Die Entscheidung, ob ein Kurs anerkannt werden kann, liegt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ansprechperson und hängt natürlich von den Spezifika des Kurses ab. Wichtig ist daher, dass Sie zur Besprechung der Anerkennungs­möglichkeiten möglichst viele Informationen zu Ihren Wunschkursen bereithalten (Kurstitel, Prüfungs­leistungen, Kursbeschreibungen usw.). Die genauen Titel der Kurse, die in Ihrem Studien­gang vorgesehen sind, können Sie der Modulübersicht Ihrer Prüfungs­ordnung entnehmen. Melden Sie sich gern per Mail zur Abstimmung Ihrer Kurse oder nutzen Sie (sofern angeboten) virtuelle oder persönliche Sprechstunden.

     

    Wichtig: Ohne dieses Formular kann keine Anerkennung stattfinden!

    Erasmus Learning Agreement
    Um Erasmus-Förderung zu erhalten, müssen Sie Ihre Belegungen im Mobility Online Portal dokumentieren. Hierfür tragen Sie Ihre Kurse direkt im Portal ein, lassen diese von der Auslands­koordination der Fakultät (Sending Institution) und im zweiten Schritt auch von der Gasthochschule (Receiving Institution) bestätigen. Details zum genauen Vorgehen können Sie der Anleitung entnehmen, die in Mobility Online für Sie hinterlegt ist.

    Wichtig: Bei den Erasmus-Dokumenten geht es vorrangig um Ihre Belegungen (Table A). Die Anerkennbarkeit in Mannheim wird über einen Verweis auf das interne Formular dokumentiert (Table B). Daher kann das Erasmus Learning Agreement von der Tabelle zur Vorabsprache des internen Formulars (siehe oben) abweichen, wenn Sie zum Beispiel Kurse belegen, die Sie später nicht anrechnen lassen möchten.

  • In den ersten Wochen im Ausland

    Natürlich kann sich nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule noch einiges ändern. Es kann vorkommen, dass Kurse parallel zueinander stattfinden, oder dass Sie aus Kapazitätsgründen einen Kurs nicht wie geplant belegen können. In dem Fall melden Sie sich per E-Mail bei uns/Ihren Ansprechpersonen im Fach­bereich und lassen Ihre neue Kurswahl bestätigen. Neue Kurse können Sie einfach im internen Anerkennungs­formular ergänzen. Zusätzlich erfassen Sie Ihre Änderungen als Changes Agreement in Mobility Online.

  • Nach Ihrer Rückkehr

    Nach dem Ende Ihres Auslands­studiums können Sie die Anrechnung im Ausland erbrachter Leistungen wie folgt beantragen:

    • Schreiben Sie einen Erfahrungs­bericht und geben Sie diesen über Mobility Online beim Akademischen Auslands­amt ab. Sie erhalten dann eine Bescheinigung über die Abgabe, die Sie aufbewahren. 
    • Stellen Sie sicher, dass Sie für alle Kurse, die Sie anrechnen lassen möchten, Unterschriften der jeweils zuständigen Personen haben, die die Anerkennbarkeit bestätigen. Für Kurse, die Sie zum Beispiel nachträglich ergänzt und nur per E-Mail abgestimmt haben, holen Sie bitte nachträglich Unterschriften im Anerkennungs­formular ein. Falls Sie mehr Platz brauchen, als in der Tabelle vorgesehen, können Sie gern mehrere Versionen des Formular nutzen. Kurse, die Sie nicht (mehr) anerkennen lassen möchten, können Sie in der Tabelle einfach deutlich erkennbar durchstreichen.
    • Setzen Sie alle Kreuzchen und unterschreiben Sie im unteren Teil des Formulars selbst.
    • Senden Sie das unterschriebene Formular zur Anrechnung von Auslands­leistungen mit der Bescheinigung über die Abgabe des Erfahrungs­berichts an die Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses. Wenn Ihnen ein Original-Transcript vorliegt, geben Sie dies bitte mit ab bzw. zeigen es bei der Abgabe vor. In den meisten Fällen wird das Transcript digital von Ihrer Gast­universität an unser Akademisches Auslands­amt gesendet und dann intern an den Zentralen Prüfungs­ausschuss weitergebeben. In diesen Fällen erhalten Sie entsprechend Nachricht und können bei Abgabe Ihres Antrags darauf verweisen.
       

… für Kurse eines Auslands­studiums in Übersee oder als Freemover

  • Vor Ihrer Abreise

    Vor dem Auslands­aufenthalt müssen Sie grundsätzlich im Sinne einer Vorabsprache festhalten, wie die Kurse, die Sie belegen möchten, nach Ihrer Rückkehr in Mannheim anerkannt werden können. Hierfür nutzen Sie die Tabelle des Formulars zur Anerkennung von Auslands­leistungen, das auf der Seite des Zentralen Prüfungs­ausschusses für Sie hinterlegt ist, falls notwendig gern in mehrfacher Ausfertigung. Die Entscheidung, ob ein Kurs anerkannt werden kann, liegt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ansprechperson und hängt natürlich von den Spezifika des Kurses ab. Wichtig ist daher, dass Sie zur Besprechung der Anerkennungs­möglichkeiten möglichst viele Informationen zu Ihren Wunschkursen bereithalten (Kurstitel, Prüfungs­leistungen, Kursbeschreibungen usw.). Die genauen Titel der Kurse, die in Ihrem Studien­gang vorgesehen sind, können Sie der Modulübersicht Ihrer Prüfungs­ordnung entnehmen. Melden Sie sich gern per Mail zur Abstimmung Ihrer Kurse oder nutzen Sie (sofern angeboten) virtuelle oder persönliche Sprechstunden.

  • In den ersten Wochen im Ausland

    In manchen Fällen können Sie Ihre Kurswahl nicht vor Beginn des Auslands­aufenthalts treffen, weil zum Beispiel noch kein Kurskatalog verfügbar ist. Und natürlich kann sich auch nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule noch einiges verschieben, wenn Kurse zum Beispiel parallel zueinander stattfinden. In solchen Fällen melden Sie sich per E-Mail bei uns und lassen Ihre Kurswahl in der Tabelle internen Anerkennungs­formulars bestätigen.

  • Nach Ihrer Rückkehr

    Sobald Sie Ihren Auslands­aufenthalt erfolgreich absolviert haben und wieder zurück in Deutschland beziehungs­weise zurück an der Universität Mannheim sind, müssen Sie folgende Schritte zur Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Studien­leistungen unbedingt beachten:

    • Schreiben Sie einen Erfahrungs­bericht und geben Sie diesen über Mobility Online beim Akademischen Auslands­amt ab. Sie erhalten dann eine Bescheinigung über die Abgabe, die Sie aufbewahren. 
    • Stellen Sie sicher, dass Sie für alle Kurse, die Sie anrechnen lassen möchten, Unterschriften der jeweils zuständigen Personen haben, die die Anerkennbarkeit bestätigen. Für Kurse, die Sie zum Beispiel nachträglich ergänzt und nur per E-Mail abgestimmt haben, holen Sie bitte nachträglich Unterschriften im Anerkennungs­formular ein. Falls Sie mehr Platz brauchen, als in der Tabelle vorgesehen, können Sie gern mehrere Versionen des Formular nutzen. Kurse, die Sie nicht (mehr) anerkennen lassen möchten, können Sie in der Tabelle einfach deutlich erkennbar durchstreichen.
    • Setzen Sie alle Kreuzchen und unterschreiben Sie im unteren Teil des Formulars selbst.
    • Senden Sie das unterschriebene Formular zur Anrechnung von Auslands­leistungen mit der Bescheinigung über die Abgabe des Erfahrungs­berichts an die Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses. Wenn Ihnen ein Original-Transcript vorliegt, geben Sie dies bitte mit ab bzw. zeigen es bei der Abgabe vor. In den meisten Fällen wird das Transcript digital von Ihrer Gast­universität an unser Akademisches Auslands­amt gesendet und dann intern an den Zentralen Prüfungs­ausschuss weitergebeben. In diesen Fällen erhalten Sie entsprechend Nachricht und können bei Abgabe Ihres Antrags darauf verweisen.

...für Kurse der Online Exchange Initiative (ENGAGE.EU)

  • Vor Semesterbeginn

    In der Regel füllen Sie vor Beginn des Semesters in Absprache mit Ihren Ansprechpersonendie Tabelle des Formulars zur Anrechnung von Auslands­leistungen aus, das auf den Seiten des Zentralen Prüfungs­ausschuss für Sie hinterlegt ist. Dort wird festgehalten, welche Kurse in Mannheim anerkannt werden können. Diese Vorabsprache ist formal nicht zwingend erforderlich, gibt Ihnen aber Sicherheit, dass die Kurse, für die Sie sich entscheiden, in Ihr Mannheimer Studium integriert werden können. Die Entscheidung, ob ein Kurs anerkannt werden kann, liegt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ansprechperson und hängt natürlich von den Spezifika des Kurses ab. Wichtig ist daher, dass Sie zur Besprechung der Anerkennungs­möglichkeiten möglichst viele Informationen zu Ihren Wunschkursen bereithalten (Kurstitel, Prüfungs­leistungen, Kursbeschreibungen usw.). Die genauen Titel der Kurse, die in Ihrem Studien­gang vorgesehen sind, können Sie der Modulübersicht Ihrer Prüfungs­ordnung entnehmen. Melden Sie sich gern per Mail zur Abstimmung Ihrer Kurse oder nutzen Sie (sofern angeboten) virtuelle oder persönliche Sprechstunden.

  • Nach Ende des Semesters

    Sobald Sie Ihre(n) Kurs(e) der OEI erfolgreich absolviert haben, müssen Sie folgende Schritte zur Anrechnung Ihrer erbrachten Studien­leistungen unbedingt beachten:

    • Füllen Sie das Formular zur Anerkennung von Auslands­leistungen aus, falls Sie dies nicht bereits vor Semesterbeginn erledigt haben. Wichtig: Ohne dieses Formular kann keine Anerkennung stattfinden!
    • Stellen Sie sicher, dass Sie für alle Kurse, die Sie anrechnen lassen möchten, Unterschriften der jeweils zuständigen Personen haben, die die Anerkennbarkeit bestätigen.
    • Setzen Sie alle Kreuzchen und unterschreiben Sie im unteren Formularteil selbst.
    • Senden Sie das unterschriebene Formular zur Anerkennung von Auslands­leistungen an die Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses. Wenn Ihnen ein Original-Transcript vorliegt, geben Sie dies bitte mit ab bzw. zeigen es bei der Abgabe vor. In den meisten Fällen wird das Transcript digital von Ihrer Gast­universität an unser Akademisches Auslands­amt gesendet und dann intern an den Zentralen Prüfungs­ausschuss weitergebeben. In diesen Fällen erhalten Sie entsprechend Nachricht und können bei Einreichen Ihres Antrags darauf verweisen.

Das Semester an der Lingnan University in Hong Kong gehört für mich definitiv zu den prägendsten Erfahrungen meines Studiums. Obwohl es in mancher Hinsicht eine herausfordernde Zeit war, konnte ich sowohl über mich selbst als auch über andere Kulturen einiges lernen. Prägend waren vor allem die vielschichtigen kulturellen Identitäten der Personen, die ich kennenlernen durfte. Durch diese Begegnungen konnte ich nicht nur interkulturelle Kompetenzen aufbauen, sondern auch neue Perspektiven auf das Leben in Deutschland gewinnen. Da die Organisation von Seiten der Universitäten reibungs­los verlief, kann ich jedem diese einzigartige Möglichkeit ans Herz legen.

Simon Schall, Student des Bachelors Kultur und Wirtschaft: Geschichte, Lingnan University (Hong Kong) / Bild: Sofia Quezada

Beratung und Kontakt

Aline Schmidt

Aline Schmidt (sie/ihr)

Gesamtkoordinatorin Internationale Angelegenheiten
Anerkennungs­anliegen
Universität Mannheim
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Schloss – Raum EO 291
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Regelmäßiges Angebot:
Mi 10–12 Uhr – Online Sprechstunde
Bitte buchen Sie einen Termin über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-auslandsaufenthalte/

In der Vorlesungs­zeit zusätzlich:
Di 10–12 Uhr – Offene Sprechstunde in EO 291 (ohne Anmeldung)

In dringenden Fällen sind andere Termine nach individueller Absprache möglich.
Janina Walker-Emig

Janina Walker-Emig

Gesamtkoordinatorin Internationale Angelegenheiten
Anerkennungs­anliegen
Universität Mannheim
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Schloss, Raum EO 291
68161 Mannheim
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Regelmäßiges Angebot:
Mi 10–12 Uhr – Online Sprechstunde
Bitte buchen Sie einen Termin über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-auslandsaufenthalte/

In der Vorlesungs­zeit zusätzlich:
Di 10–12 Uhr – Offene Sprechstunde in EO 291 (ohne Anmeldung)
Lea Bastian

Lea Bastian (sie/ihr)

Gesamtkoordinatorin Internationale Angelegenheiten
in Elternzeit
Universität Mannheim
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 291
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Für eine Beratung melden Sie sich gerne bei Aline Schmidt.