Der Anerkennungsprozess ...
... für Kurse eines Auslandsstudiums in Europa (ERASMUS)
Vor Ihrer Abreise
Kursabsprache:
- Klären Sie ab, welche Kurse Sie wie anerkennen lassen können.
- Nutzen Sie dafür die Tabelle des Formulars zur Anerkennung von Auslandsleistungen, das auf der Seite des Zentralen Prüfungsausschusses für Sie hinterlegt ist.
- Die Entscheidung, ob ein Kurs anerkannt werden kann, liegt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ansprechperson.
- Halten Sie möglichst viele Informationen zu Ihren Wunschkursen bereit: Kurstitel, Prüfungsleistungen, Kursbeschreibungen usw.
- Die genauen Titel der Kurse, die in Ihrem Studiengang vorgesehen sind, können Sie der ModulübersichtIhrer Prüfungsordnung entnehmen.
Wichtig: Ohne dieses Formular kann keine Anerkennung stattfinden!
Digitales Erasmus Learning Agreement (DLA):
- Nicht zu verwechseln mit dem internen Learning Agreement (= Antrag Auslandsanerkennung)!
- Tragen Sie Ihre Belegungen im Mobility Online Portal ein (wichtig, damit Sie die Erasmus-Förderung erhalten!)
- Lassen Sie die Kurse von der Auslandskoordination der Fakultät (Sending Institution) bestätigen (indem Sie dies tun, wird auch die Bestätigung der Gasthochschule (Receiving Institution) automatisch eingeholt)
Wichtig: Bei den Erasmus-Dokumenten geht es vorrangig um Ihre Belegungen (Table A). Die Anerkennbarkeit in Mannheim wird über einen Verweis auf das interne Formular dokumentiert (Table B). Daher kann das Erasmus Learning Agreement von der Tabelle zur Vorabsprache des internen Formulars (siehe oben) abweichen, wenn Sie zum Beispiel Kurse belegen, die Sie später nicht anrechnen lassen möchten.
In den ersten Wochen im Ausland
Änderungen in Ihrer Kursplanung:
- Es kann vorkommen, dass Kurse parallel zueinander stattfinden, oder dass Sie aus Kapazitätsgründen einen Kurs nicht wie geplant belegen können
- In dem Fall melden Sie sich per E-Mail bei uns/
Ihren Ansprechpersonen im Fachbereich und lassen Ihre neue Kurswahl bestätigen - Neue Kurse können Sie einfach im internen Anerkennungsformular ergänzen. Zusätzlich erfassen Sie Ihre Änderungen als Changes Agreement in Mobility Online
Nach Ihrer Rückkehr
Nach dem Ende Ihres Auslandsstudiums können Sie die Anrechnung im Ausland erbrachter Leistungen wie folgt beantragen:
- Schreiben Sie einen Erfahrungsbericht und geben Sie diesen über Mobility Online beim Akademischen Auslandsamt ab. Sie erhalten dann eine Bescheinigung über die Abgabe, die Sie aufbewahren.
- Stellen Sie sicher, dass Sie für alle Kurse, die Sie anrechnen lassen möchten, Unterschriften der jeweils zuständigen Personen haben, die die Anerkennbarkeit bestätigen.
- Für Kurse, die Sie zum Beispiel nachträglich ergänzt und nur per E-Mail abgestimmt haben, holen Sie bitte nachträglich Unterschriften im Anerkennungsformular ein.
- Falls Sie mehr Platz brauchen, als in der Tabelle vorgesehen, können Sie gern mehrere Versionen des Formular nutzen.
- Kurse, die Sie nicht (mehr) anerkennen lassen möchten, können Sie in der Tabelle einfach deutlich erkennbar durchstreichen.
- Setzen Sie alle Kreuzchen und unterschreiben Sie im unteren Teil des Formulars selbst.
- Senden Sie das unterschriebene Formular zur Anrechnung von Auslandsleistungen mit der Bescheinigung über die Abgabe des Erfahrungsberichts an die Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungsausschusses.
- Wenn Ihnen ein Original-Transcript vorliegt, geben Sie dies bitte mit ab bzw. zeigen es bei der Abgabe vor.
- In den meisten Fällen wird das Transcript digital von Ihrer Gastuniversität an unser Akademisches Auslandsamt gesendet und dann intern an den Zentralen Prüfungsausschuss weitergebeben.
- In diesen Fällen erhalten Sie entsprechend Nachricht und können bei Abgabe Ihres Antrags darauf verweisen.
… für Kurse eines Auslandsstudiums in Übersee oder als Freemover
Vor Ihrer Abreise
Kursabsprache:
- Klären Sie ab, welche Kurse Sie wie anerkennen lassen können.
- Nutzen Sie dafür die Tabelle des Formulars zur Anerkennung von Auslandsleistungen, das auf der Seite des Zentralen Prüfungsausschusses für Sie hinterlegt ist
- Die Entscheidung, ob ein Kurs anerkannt werden kann, liegt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ansprechperson
- Halten Sie für möglichst viele Informationen zu Ihren Wunschkursen bereit: Kurstitel, Prüfungsleistungen, Kursbeschreibungen usw.
- Die genauen Titel der Kurse, die in Ihrem Studiengang vorgesehen sind, können Sie der Modulübersicht Ihrer Prüfungsordnung entnehmen.
In den ersten Wochen im Ausland
- In manchen Fällen können Sie Ihre Kurswahl nicht vor Beginn des Auslandsaufenthalts treffen, weil zum Beispiel noch kein Kurskatalog verfügbar ist.
- Es kann sich auch nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule noch einiges verschieben, wenn Kurse zum Beispiel parallel zueinander stattfinden.
- In solchen Fällen melden Sie sich per E-Mail bei uns und lassen Ihre Kurswahl in der Tabelle internen Anerkennungsformulars bestätigen.
Nach Ihrer Rückkehr
Sobald Sie Ihren Auslandsaufenthalt erfolgreich absolviert haben und wieder zurück in Deutschland beziehungsweise zurück an der Universität Mannheim sind, müssen Sie folgende Schritte zur Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen unbedingt beachten:
- Schreiben Sie einen Erfahrungsbericht und geben Sie diesen über Mobility Online beim Akademischen Auslandsamt ab. Sie erhalten dann eine Bescheinigung über die Abgabe, die Sie aufbewahren.
- Stellen Sie sicher, dass Sie für alle Kurse, die Sie anrechnen lassen möchten, Unterschriften der jeweils zuständigen Personen haben, die die Anerkennbarkeit bestätigen.
- Für Kurse, die Sie zum Beispiel nachträglich ergänzt und nur per E-Mail abgestimmt haben, holen Sie bitte nachträglich Unterschriften im Anerkennungsformular ein.
- Falls Sie mehr Platz brauchen, als in der Tabelle vorgesehen, können Sie gern mehrere Versionen des Formular nutzen.
- Kurse, die Sie nicht (mehr) anerkennen lassen möchten, können Sie in der Tabelle einfach deutlich erkennbar durchstreichen.
- Setzen Sie alle Kreuzchen und unterschreiben Sie im unteren Teil des Formulars selbst.
- Senden Sie das unterschriebene Formular zur Anrechnung von Auslandsleistungen mit der Bescheinigung über die Abgabe des Erfahrungsberichts an die Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungsausschusses.
- Wenn Ihnen ein Original-Transcript vorliegt, geben Sie dies bitte mit ab bzw. zeigen es bei der Abgabe vor.
- In den meisten Fällen wird das Transcript digital von Ihrer Gastuniversität an unser Akademisches Auslandsamt gesendet und dann intern an den Zentralen Prüfungsausschuss weitergebeben.
- In diesen Fällen erhalten Sie entsprechend Nachricht und können bei Abgabe Ihres Antrags darauf verweisen.
...für Kurse der Online Exchange Initiative (ENGAGE.EU)
Vor Semesterbeginn
- In der Regel füllen Sie vor Beginn des Semesters in Absprache mit Ihren Ansprechpersonendie Tabelle des Formulars zur Anrechnung von Auslandsleistungen aus, das auf den Seiten des Zentralen Prüfungsausschuss für Sie hinterlegt ist.
- Dort wird festgehalten, welche Kurse in Mannheim anerkannt werden können. Diese Vorabsprache ist formal nicht zwingend erforderlich, gibt Ihnen aber Sicherheit, dass die Kurse, für die Sie sich entscheiden, in Ihr Mannheimer Studium integriert werden können.
- Die Entscheidung, ob ein Kurs anerkannt werden kann, liegt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ansprechperson und hängt natürlich von den Spezifika des Kurses ab.
- Wichtig ist daher, dass Sie zur Besprechung der Anerkennungsmöglichkeiten möglichst viele Informationen zu Ihren Wunschkursen bereithalten (Kurstitel, Prüfungsleistungen, Kursbeschreibungen usw.).
- Die genauen Titel der Kurse, die in Ihrem Studiengang vorgesehen sind, können Sie der Modulübersicht Ihrer Prüfungsordnung entnehmen.
- Melden Sie sich gern per Mail zur Abstimmung Ihrer Kurse oder nutzen Sie (sofern angeboten) virtuelle oder persönliche Sprechstunden.
Nach Ende des Semesters
Sobald Sie Ihre(n) Kurs(e) der OEI erfolgreich absolviert haben, müssen Sie folgende Schritte zur Anrechnung Ihrer erbrachten Studienleistungen unbedingt beachten:
- Füllen Sie das Formular zur Anerkennung von Auslandsleistungen aus, falls Sie dies nicht bereits vor Semesterbeginn erledigt haben. Wichtig: Ohne dieses Formular kann keine Anerkennung stattfinden!
- Stellen Sie sicher, dass Sie für alle Kurse, die Sie anrechnen lassen möchten, Unterschriften der jeweils zuständigen Personen haben, die die Anerkennbarkeit bestätigen.
- Setzen Sie alle Kreuzchen und unterschreiben Sie im unteren Formularteil selbst.
- Senden Sie das unterschriebene Formular zur Anerkennung von Auslandsleistungen an die Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungsausschusses. Wenn Ihnen ein Original-Transcript vorliegt, geben Sie dies bitte mit ab bzw. zeigen es bei der Abgabe vor. In den meisten Fällen wird das Transcript digital von Ihrer Gastuniversität an unser Akademisches Auslandsamt gesendet und dann intern an den Zentralen Prüfungsausschuss weitergebeben. In diesen Fällen erhalten Sie entsprechend Nachricht und können bei Einreichen Ihres Antrags darauf verweisen.

Beratung und Kontakt

Lea Bastian (sie/ihr)
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 291
68161 Mannheim
Mi 10–12 Uhr – Online Sprechstunde
Bitte buchen Sie einen Termin über https://www.phil.uni-mannheim.de/beratungstermine-auslandsaufenthalte/
In der Vorlesungszeit zusätzlich:
Di 10–12 Uhr – Offene Sprechstunde in Raum EO 291

Nico Stab (er/ihm)
Philosophische Fakultät
Schloss – Raum EO 291
68161 Mannheim
nach Vereinbarung per Mail